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ag-soziale_marktwirtschaft - Re: [Ag-soziale_marktwirtschaft] Maßnahmenkatalog Sozialstaat, Grundfürsorge und Lohnnebenkosten

ag-soziale_marktwirtschaft AT lists.piratenpartei.de

Betreff: Wirtschaft, Finanzen, Soziales - soziale Marktwirtschaft

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Re: [Ag-soziale_marktwirtschaft] Maßnahmenkatalog Sozialstaat, Grundfürsorge und Lohnnebenkosten


Chronologisch Thread 
  • From: aloa5 <aloa5 AT news.piratenpartei.de>
  • To: ag-soziale_marktwirtschaft AT lists.piratenpartei.de
  • Subject: Re: [Ag-soziale_marktwirtschaft] Maßnahmenkatalog Sozialstaat, Grundfürsorge und Lohnnebenkosten
  • Date: Sat, 28 Jan 2012 10:51:52 +0000
  • List-archive: <https://service.piratenpartei.de/pipermail/ag-soziale_marktwirtschaft>
  • List-id: "Wirtschaft, Finanzen, Soziales - soziale Marktwirtschaft" <ag-soziale_marktwirtschaft.lists.piratenpartei.de>
  • Organization: Newsserver der Piratenpartei Deutschland - Infos siehe: http://wiki.piratenpartei.de/Syncom/Newsserver


milton2011 schrieb:
Aloa,
es spricht nicht für Ihre wissenschaftliche Kompetenz, wenn Sie mit Lügen gegen NIT argumentieren.

Lies vernünftig und versuche etwas von dem bisher gesagten zu verstehen. Du hast das ZGE inhaltlich nicht verstanden und ein wiederholen von Deinen Textbausteinen hilft Dir überhaupt nicht.

Und was machen Sie mit den Erwerbslosen ? Weiterhin HartzIV ? Sie haben die Grundsicherung ohne Arbeit sicherzustellen. ZGE ist schlechter als bGE, sie geben es selbst zu.-))

Lies es doch einfach. Würde allen helfen.

Auch bei bGE steht nach Leitsatz 4 des Urteiles vom 9.2.2010 weiterhin Anspruch auf begründete Leistungen über die Pauschale hinaus.

Eben.

Das ist wissenschaftlicher Unfug.
1. Es kommen keine Zusatzkosten oben drauf, das Wohngeld wird nur zweigeteilt, einmal als Bundespauschale, einmal regionale Unterschiede als Ausgleich der Kommunen. D.h. aber, die Kommunen werden von der Grundpauschale entlastet, benötigen also weniger Gewerbesteuer nach Art. 28 GG, aber diese Gewerbesteuer ist auch vorabzugsfähig von der NIT.

*Seufz*
Milton. Du sagst mir jetzt wie hoch das "anrechnungsfreie Existenzminimum" ist und wie hoch man darauf basierend von der "Grundpauschale entlastet" wird (also wie hoch der Anteil des anzurechnenden Existenzminimums beträgt). Dann rechnen wir das auf die Bevölkerung der "Bedürftigen" hoch und auf die Kosten. Das kommt dann in Deinen Gesamt-Topf des "Rest-Staatshaushaltes".

Haben wir das gemacht machen wir das für jeden weiteren Kostenpunkt separat. Wir werden sehen wie Dein Rest-Staatshaushalt hinterher gestrickt ist.

2. Bei bGE spielt Arbeitswilligkeit keine Rolle, der Aufwand für bGE ist immer ziemlich konstant (Einwohnerzahl * bGE * 12). Das ist ja der Vorteil von bGE und NIT, der Sozialstaat wird beschäftigungsunabhängig. Und die Umverteilung ist eine Nullsumme, also keine volkswirtschaftlichen Kosten.


Unfug. Ohne Arbeit kein Volkseinkommen, kein (oder niedrigeres) BGE. Das steht in der Studie zu den NIT-Studien Friedmans auch drin.

/Das Modell ist ja detailliert ausgebaut :/
Nein ist es nicht. Das ist noch nicht einmal eine ordentliche Beschreibung aus welchen Töpfen was mit welchem Volumen gezahlt wird.

Otmar




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