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ag-soziale_marktwirtschaft - Re: [Ag-soziale_marktwirtschaft] Mindestlohn - Versuch Konsensfindung und Positionspapier

ag-soziale_marktwirtschaft AT lists.piratenpartei.de

Betreff: Wirtschaft, Finanzen, Soziales - soziale Marktwirtschaft

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Re: [Ag-soziale_marktwirtschaft] Mindestlohn - Versuch Konsensfindung und Positionspapier


Chronologisch Thread 
  • From: aloa5 <piratenpartei AT t-online.de>
  • To: Kellerkind <Kellerkind AT news.piratenpartei.de>, ag-soziale_marktwirtschaft AT lists.piratenpartei.de
  • Subject: Re: [Ag-soziale_marktwirtschaft] Mindestlohn - Versuch Konsensfindung und Positionspapier
  • Date: Wed, 16 Nov 2011 10:56:33 +0100
  • List-archive: <https://service.piratenpartei.de/pipermail/ag-soziale_marktwirtschaft>
  • List-id: "Wirtschaft, Finanzen, Soziales - soziale Marktwirtschaft" <ag-soziale_marktwirtschaft.lists.piratenpartei.de>
  • Organization: http://twitter.com/aloa5

Kellerkind schrieb:

aloa5 schrieb:
Ein ML-Unterschreiten hätte auch keine Verurteilung wg. Sittenwidrigkeit zur Folge. Hat es auch in keiner Branche in welcher einer gilt.

Das ist meines Erachtens nach eine sehrmutige Aussage, die du da einfach mal so in den Raum gestellt hast. Die Gerichtsurteile, die ich kenne, sprechen eine andere Sprache. Ich kann an dieser Stelle natürlich keine allgemeingültige Aussage machen, da die Sittenwidrigkeit derzeit in jedem Einzelfall voneinem Gericht festgestellt werden muss.


Ich halte meine Aussagen für trivial. Das belege ich Dir auch anhand des von Dir zitierten Urteils. Es gibt eine 2/3-Regelung welche auf einem BGH-Beschluss resultiert. Nach diesem darf ein Lohn nicht unter 2/3 des Tariflohnes liegen. So war es auch in dem von Dir zitierten Urteil.

http://jura-companion.de/arbeitsrecht/stundenlohn-sittenwidrig.html
http://blog.beck.de/2009/04/27/nettolohn-von-325-euro-sittenwidrig
http://blog.beck.de/2009/03/18/kik-zahlte-sittenwidrige-loehne

(BTW: Habe den Beck-Blog auch auf meinem Blog verlinkt und wusste ich wo ich suchen musste)

Somit würde ein Mindestlohn also (abweichend vom Tariflohn) vermutlich die juristische Maßgabe der 2/3-Regelung darstellen. Da man den Mindestlohn so oder so nicht unterschreiten darf wäre es also m.E. nicht von Belang wo er liegt, da er eben nicht die (strafrechtliche) Grenze der Sittenwidrigkeit beschreibt. Womit wir bei meiner Aussage angelangt wären.

Grüße
Otmar




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