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ag-soziale_marktwirtschaft - Re: [Ag-soziale_marktwirtschaft] Mindestlohn - Versuch Konsensfindung und Positionspapier

ag-soziale_marktwirtschaft AT lists.piratenpartei.de

Betreff: Wirtschaft, Finanzen, Soziales - soziale Marktwirtschaft

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Re: [Ag-soziale_marktwirtschaft] Mindestlohn - Versuch Konsensfindung und Positionspapier


Chronologisch Thread 
  • From: Klugscheißer <Klugschei%C3%9Fer AT news.piratenpartei.de>
  • To: ag-soziale_marktwirtschaft AT lists.piratenpartei.de
  • Subject: Re: [Ag-soziale_marktwirtschaft] Mindestlohn - Versuch Konsensfindung und Positionspapier
  • Date: Tue, 15 Nov 2011 15:05:38 +0000
  • List-archive: <https://service.piratenpartei.de/pipermail/ag-soziale_marktwirtschaft>
  • List-id: "Wirtschaft, Finanzen, Soziales - soziale Marktwirtschaft" <ag-soziale_marktwirtschaft.lists.piratenpartei.de>
  • Organization: Newsserver der Piratenpartei Deutschland - Infos siehe: http://wiki.piratenpartei.de/Syncom/Newsserver


aloa5 schrieb:
Klugscheißer schrieb:
aloa5 schrieb:
blackdrag schrieb:
Das man Steuern auf die Sozialabgaben zahlen muss sehe ich so nicht
Abzugsfähig. Sind zwar gedeckelt, prinzipiell hast Du aber recht (vor allem in diesem Einkommensbereich).
Auf der Lohnabrechnung der meisten AN sind zu versteuerndes und sozialabgabenpflichtiges Einkommen praktisch identisch,
d.h. die Sozialabgaben werden besteuert.
Grundsätzlich ist das Brutto zu versteuern, aber die Abgaben sind bis zu einer Höchstgrenze abzugsfähig, was in der Lohnsteuertabelle bereits berücksichtigt ist (ebenso das arbeitnehmer-Pauschbetrag). Sonst wäre bereits eb einem ein Brutto von 8004 Euro/12 also bei rd. 666 Euro Brutto der erste ct. an LSt fällig. Das beginnt aber erst sehr viel später.

Grüße
Otmar
Ich habe mir eben meine letzte Lohnabrechnung noch einmal angesehen.
RV macht ziemlich genau die 10% des Steuer-Bruttos aus,
KV ziemlich genau die 7,5 % des Steuer-Bruttos.
Bei AV kenne ich den aktuellen Satz gerade nicht.

Wäre die Sozialversicherung steuerfrei, dann wäre
das zu versteuernde Einkommen = Brutto Minus Sozialbeiträge.

Ist es aber nicht.

Das zu versteuernde Lohneinkommen sollte aber das
um den Betrag der Sozialabgaben reduzierte Brutto sein.

So wie es jetzt ist, trägt der SV-pflichtige Arbeitnehmer
künstlich die Steuerlast für nicht SV-Pflichtige mit,
was man unter anderem daran erkennen kann,
dass Beamte bei gleichem Netto im Schnitt
nur etwa die Hälfte an Einkommenssteuern zahlen müssen,
womit das Prinzip "Besteuerung nach Leistungsfähigkeit"
vollkommen ausgehebelt ist, denn die Leistungsfähigkeit
zeigt sich durch den Betrag, der am Ende auch überwiesen wird
und nicht durch durch ein formales Brutto.




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