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ag-soziale_marktwirtschaft - Re: [Ag-soziale_marktwirtschaft] Mindestlohn - Versuch Konsensfindung und Positionspapier

ag-soziale_marktwirtschaft AT lists.piratenpartei.de

Betreff: Wirtschaft, Finanzen, Soziales - soziale Marktwirtschaft

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Re: [Ag-soziale_marktwirtschaft] Mindestlohn - Versuch Konsensfindung und Positionspapier


Chronologisch Thread 
  • From: aloa5 <aloa5 AT news.piratenpartei.de>
  • To: ag-soziale_marktwirtschaft AT lists.piratenpartei.de
  • Subject: Re: [Ag-soziale_marktwirtschaft] Mindestlohn - Versuch Konsensfindung und Positionspapier
  • Date: Tue, 15 Nov 2011 20:06:03 +0000
  • List-archive: <https://service.piratenpartei.de/pipermail/ag-soziale_marktwirtschaft>
  • List-id: "Wirtschaft, Finanzen, Soziales - soziale Marktwirtschaft" <ag-soziale_marktwirtschaft.lists.piratenpartei.de>
  • Organization: Newsserver der Piratenpartei Deutschland - Infos siehe: http://wiki.piratenpartei.de/Syncom/Newsserver


Kellerkind schrieb:
@aloa5: Wir reden da anscheinend ein wenig aneinander vorbei.

Das Existenzminimum muss der /Staat/ garantieren, siehe aktuelles Urteil des BVG.

Ein Arbeitsvertrag mit einem Stundenlohn von x,- € (z. B. 2,50 €) ist jedoch sittenwidrig seitens des /Arbeitgebers/. Zur Zeit muss diese Sittenwidrigkeit in jedem Einzelfall durch ein Gericht festgestellt werden, was in der Vergangenheit mehrfach passiert ist.
Ein flächendeckender Mindestlohn würde die Grenze für die Sittenwidrigkeit pauschal und per Gesetz festlegen, so daß
a) niemand mehr ausgebeutet werden kann und
b) kein Arbeitgeber befürchten muss verklagt zu werden.

Die Definition, die du Beginn des Thread festgelegt hast, kann nicht die Definition für den Mindestlohn sein, da dass Existenzminimum immer die Lebensunstände im Einzelfall berücksichtigen muss. Die Aussage "Mindestlohn muss Existenz sichern" macht sich gut in Wahlkämpfen, geht aber der Realität vorbei.

Das was Du annimmst ebenfalls. Sittenwidrigkeit wird nirgends auf der Welt mit einem Mindeslohn bestimmt. Und es wäre auch in Deutschland nicht der Fall. Ein ML-Unterschreiten hätte auch keine Verurteilung wg. Sittenwidrigkeit zur Folge. Hat es auch in keiner Branche in welcher einer gilt.

Ein ML ist ein Kunstprodukt dessen Höhe rein willkürlich festgelegt wird. 1964 hat man es am Durchschnittslohn festgemacht.

Faktisch definiert das Lohnabstandsgebot, ein ungeschriebenes Gesetz, die moralische Höhe. Die volkswirtschaftlich (verteilungspolitisch) sinnvolle Höhe ist schwierig zu ermitteln... so etwas derartiges einheitlich möglich sein sollte. Man könnte sich auch jede andere Begründung heraussuchen - z.B. die Armutsgefährdungsgrenze heranziehen.
Letztlich bleibt es aber so oder so Willkür.

Grüße
Otmar




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