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ag-soziale_marktwirtschaft - Re: [Ag-soziale_marktwirtschaft] Mindestlohn - Versuch Konsensfindung und Positionspapier

ag-soziale_marktwirtschaft AT lists.piratenpartei.de

Betreff: Wirtschaft, Finanzen, Soziales - soziale Marktwirtschaft

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Re: [Ag-soziale_marktwirtschaft] Mindestlohn - Versuch Konsensfindung und Positionspapier


Chronologisch Thread 
  • From: aloa5 <piratenpartei AT t-online.de>
  • To: Kellerkind <Kellerkind AT news.piratenpartei.de>, ag-soziale_marktwirtschaft AT lists.piratenpartei.de
  • Subject: Re: [Ag-soziale_marktwirtschaft] Mindestlohn - Versuch Konsensfindung und Positionspapier
  • Date: Tue, 15 Nov 2011 17:06:49 +0100
  • List-archive: <https://service.piratenpartei.de/pipermail/ag-soziale_marktwirtschaft>
  • List-id: "Wirtschaft, Finanzen, Soziales - soziale Marktwirtschaft" <ag-soziale_marktwirtschaft.lists.piratenpartei.de>
  • Organization: http://twitter.com/aloa5

Kellerkind schrieb:

aloa5 schrieb:
Sinn eines Mindestlohnes:

- Das erreichen eines Netto(!)lohnes welches keines aufstockens durch den Staat für das bestreiten des Lebensunterhaltes bedarf.

@aloa5: Diese Definition des Sinns des Mindestlohns ist zumindest mir neu. Daher möchte ich fragen, auf welche Quelle(n) du dich dabei beziehst.

Auf mich :).


Hinweis: Meinem Verständnis nach sind Mindestlöhne erforderlich, um sittenwidrige Entlohungen zu verhindern. Der Mindestlohn sollte also eingeführt werden, damir niemand mehr durch sittenwidrige Verträge /ausgebeutet/ werden kann.

Dann würde die Grenze nirgends liegen, da ja aufgestockt wird. Oder (wahlweise) niedriger als diese Grenze. Ausbeutung wird nicht oberhalb des Existenzminimums beginnen können. Der nachfolgend genannte Satz von 923 Euro bzw. umgerechnet 5,33 Euro Nettolohn entspricht dem Sozialhilfesatz und liegt noch weit über der zwingenden Aufstocker-Grenze welche ja m.E. noch abhängig von der Miete ist. Bzw. wenn man die "Armutsgefährungsgrenze" nimmt liegt man bei 940 Euro
http://www.destatis.de/jetspeed/portal/cms/Sites/destatis/Internet/DE/Presse/pm/2011/11/PD11__406__634,templateId=renderPrint.psml


Und auch diese Grenze ist weit über einer Sittenwidrigkeit angesiedelt.

Die Reihenfolge dürfte wohl so lauten:

A) Sittenwidrig (extrem niedriger Lohn unterhalb B)-Niveau )
B) Lebensunterhalt (Hartz IV/Aufstocker; imho um die 750 Euro )
C) Armutsgefährungsgrenze (923/940 Euro)

Ein Mindestlohn bei der Sittenwidrigkeit anzusiedeln würde in meinen Augen keinen Sinn machen, denn es würde nicht einmal die Aufstocker erfassen.

Grüße
Otmar




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