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Betreff: Wirtschaft, Finanzen, Soziales - soziale Marktwirtschaft
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Re: [Ag-soziale_marktwirtschaft] Antrag #130 Wirtschafts- und Sozialpolitik: Ergänzung neben Hartz 4
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- From: Bratenbengel <Bratenbengel AT news.piratenpartei.de>
- To: ag-soziale_marktwirtschaft AT lists.piratenpartei.de
- Subject: Re: [Ag-soziale_marktwirtschaft] Antrag #130 Wirtschafts- und Sozialpolitik: Ergänzung neben Hartz 4
- Date: Thu, 27 Oct 2011 21:59:25 +0000
- List-archive: <https://service.piratenpartei.de/pipermail/ag-soziale_marktwirtschaft>
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Hallo Cap,
das Buch hab ich schon mal bestellt.
Ich bitte um Entschuldigung, wenn ich mich etwas einfach ausdrücke und z.B. mal einfach so alles auf Juristen abwälze.
Natürlich ist mir der Zusammenhang der verschiedenen Wissensbereiche klar und wie fast alles, kann man auch diese Problematik nicht von einem Genie erledigen lassen. Dafür sind wir ja auch hier.
Der junge Mann hat übrigens seinen Bürokaufmann geschafft und sich an der Uni Hamburg zum VWL/ Soziologiestudium beworben. Test, als Nichtabiturient, mit 2,4 erfüllt ohne Vorübungen, weil die gerade zu seiner Abschlussprüfung in der Ausbildung waren.
Doch zum Thema:
Ich habe das Gefühl, dass der junge Mann ein gutes Beispiel wird.
Im heutigen System (Sozial) muss der Nachweis der Bedürftigkeit erbracht werden. In deiner Idee müsste er es nicht. Denn er wechselt von der Schule ohne Nachweis in die Einkommensstelle und wäre unabhängig in seiner Wahl auf Arbeit und/ oder Beruf und seiner Wohnung, mit einem eigenen Einkommen.
Heute würde er, wie der junge Mann erlebt hat, eine EQJ Maßnahme nach § 421m SGB III machen und Leistungen in Höhe von damals 192,00 € nach § 235b SGB III erhalten.
Glück für ihn, dass er gesundheitlich angeschlagen war.
Damit geschieht folgendes:
Antrag auf SGB II abgelehnt, weil StV sich weigert zu unterstützen (mit vollem deutschen Recht). Trennung der Eheleute und das BGB kommt ins Spiel. Neuer Antrag SGB II nur für Mutter und Kind, Unterhalt von Kindesmutter nach BGB nicht möglich trotz Trennungsunterhalt, Unterhalt vom Kindesvater möglich, aber die 192 Euronen werden dem KV mit 172 Euronitos gut geschrieben und reduzieren den Ku für den jungen Mann, den der StV nun ausgleichen soll. Trennung perfekt und nach GG auch absolut berechtigt (Köhler wusste davon)!
Im LB der Mutter mit ihrem Sohn wird nun der Trennungsunterhalt von 330 Euro angerechnet (wird noch heute so in Deutschland gehandhabt) und der getrennt lebende Ehemann reduziert Monat für Monat den Trennnungsunterhalt, den das Jobcenter vom Trennungsunterhalt für den jungen Mann anrechnet.
Also Unterhaltspflicht nach SGB II, die eigentlich nach BGB nicht existiert.
Es dauert nicht lange und schon gibt es keinen Trennungsunterhalt mehr und das Jobcenter zahlt nun den Trennungsunterhalt aus Mangel an Einkommen der Mutter in voller Höhe selbst. Das Problem daran ist, dass die ARGE nicht einen Cent vom Ehemann zurück fordern kann, weil es dazu zum Familiengericht muss und die dann feststellen, dass die ARGE sich mit dem SGB II zum Familiengericht erhoben hat.
Siehst du hier den Zusammenhang mit deiner Idee und dem BGE?
Genau! Wo fängt welches Gesetz an und wo hört es auf?
Gehen wir deine Richtung mit der Einkommensstelle weiter:
Junger Mann geht dort hin und erhält seinen Satz zum Leben und Wohnen (Höhe lassen wir ma weg, weil nachrangig und zu variabel).
Nun hast du von einer direkten oder indirekten Einnahme für die Einkommensstelle gesprochen, auch wenn es nicht wörtlich geschah.
Hier würde als Einnahmequelle das BGB im Rahmen der Unterhaltspflicht greifen. Beide, Mutter und Sohn, erhalten ein BGE und somit ist keine Einnahme aus KU von der Mutter zu erwarten. Der KV kann zahlen und muss an die Einkommensstelle überweisen.
Frage: Warum muss das Kind nun nach der Berufsausbildung seine Vorschüsse zurückzahlen, wenn doch das Unterhaltsrecht bis zur wirtschaftlichen Selbständigkeit greift. Dann müsste doch der zahlende KV seinen hälftigen Anteil an den Vorschüssen und Fördergeldern zur Ausbildung mittragen und nicht das Kind. Denn für ihn gilt ja auch das BGE als Basissatz und alles was als Einnahmeüberschuss darüber ist...?
Die Mutter erhält ein BGE, Trennung muss nach deiner Idee ja nicht mehr sein, StV verdient gut und die Eheleute haben ein gutes Ein- und Auskommen ohne das der StV sich an einer Unterstützung des StK beteiligen muss. Denn die Mutter kann ja auch ohne Nachweis zur Einkommensstelle gehen, obwohl sie von ihrem Ehemann komplett in ihrer Existenz abgesichert ist und diese Hilfe überhaupt nicht braucht.
Denn sie ist ja Erwerbsfähig und gibt vor in Arbeit gehen zu wollen. Beide haben ein BGE als Basissatz und der Einnahmeüberschuss vom StV...?
Egal wie man es dreht! Dem Kind dürfte deshalb kein Nachteil entstehen, denn dadurch dass die Mutter BGE erhält und hälftig KU zahlen müsste und nicht kann, ist sie als Rückzahlungsquelle befreit und die Mehrausgaben für den jungen Mann gehen zulasten der Allgemeinheit. Einnahme aus dieser Richtung gleich Null.
Selbst wenn die Mutter kein BGE fordert oder erhält, weil sie es nicht will, würden die Mehrausgaben für den Sohn der Allgemeinheit aufgebürdet. Das mag ja gut sein, aber wie will sich die Einkommensstelle dann finanzieren?
Ich bin garantiert kein Schlaumeyer, aber die Problematik des BGE und einer Einkommensstelle für das BGE von erwerbsfähigen mündigen Bürgern ist mit so vielen Haken und Ösen verbunden, dass ich als Ansatzpunkt nur das GG sehe und dann systematisch alle Gesetzbücher in ihrer ökonomischen und soziologischen Auslegung durchkämmen und umdrehen müsste.
Dann sind wir auf lange Zeit weit von einer sozialen Marktwirtschaft entfernt und begeben uns in die ideologisch verseuchte Schiene der Linken Utopien.
Übrigens fand ich das Interview mit einem schweizer Professor, Thomas Straubhaar, der hier in Hamburg arbeitet und zum BGE gesprochen hat sehr gut und konnte in keinster Weise eine linke Utopie darin entdecken.
Nur sah ich vor ca. einem Jahr schon die rechtlichen und soziologischen Probleme der realen Gesellschaftsbedingung.
Könnte man z.B. in direkten Aussagen an den bestehenden Sozialgesetzen dem Wähler aufzeigen was zuerst beseitigt werden muss, kämen wir dem BGE viel schneller entgegen.
Denn zum BGE gehört auch ein BGE - die bedingte Grundeinnahme - des Staates.
So und jetzt warte ich auf das Buch von dir und schau mal wo ich das Geld hinschicken muss. Oder zahl ich es an der Tür?
- [Ag-soziale_marktwirtschaft] Antrag #130 Wirtschafts- und Sozialpolitik: Ergänzung neben Hartz 4, CAP (Christian), 27.10.2011
- Re: [Ag-soziale_marktwirtschaft] Antrag #130 Wirtschafts- und Sozialpolitik: Ergänzung neben Hartz 4, Bratenbengel, 27.10.2011
- Re: [Ag-soziale_marktwirtschaft] Antrag #130 Wirtschafts- und Sozialpolitik: Ergänzung neben Hartz 4, CAP (Christian), 27.10.2011
- Re: [Ag-soziale_marktwirtschaft] Antrag #130 Wirtschafts- und Sozialpolitik: Ergänzung neben Hartz 4, Bratenbengel, 27.10.2011
- Re: [Ag-soziale_marktwirtschaft] Antrag #130 Wirtschafts- und Sozialpolitik: Ergänzung neben Hartz 4, CAP (Christian), 27.10.2011
- Re: [Ag-soziale_marktwirtschaft] Antrag #130 Wirtschafts- und Sozialpolitik: Ergänzung neben Hartz 4, Bratenbengel, 27.10.2011
- Re: [Ag-soziale_marktwirtschaft] Antrag #130 Wirtschafts- und Sozialpolitik: Ergänzung neben Hartz 4, CAP (Christian), 28.10.2011
- Re: [Ag-soziale_marktwirtschaft] Antrag #130 Wirtschafts- und Sozialpolitik: Ergänzung neben Hartz 4, Acamir, 28.10.2011
- Re: [Ag-soziale_marktwirtschaft] Antrag #130 Wirtschafts- und Sozialpolitik: Ergänzung neben Hartz 4, CAP (Christian), 28.10.2011
- Re: [Ag-soziale_marktwirtschaft] Antrag #130 Wirtschafts- und Sozialpolitik: Ergänzung neben Hartz 4, Bratenbengel, 28.10.2011
- Re: [Ag-soziale_marktwirtschaft] Antrag #130 Wirtschafts- und Sozialpolitik: Ergänzung neben Hartz 4, CAP (Christian), 31.10.2011
- Re: [Ag-soziale_marktwirtschaft] Antrag #130 Wirtschafts- und Sozialpolitik: Ergänzung neben Hartz 4, Bratenbengel, 29.10.2011
- Re: [Ag-soziale_marktwirtschaft] Antrag #130 Wirtschafts- und Sozialpolitik: Ergänzung neben Hartz 4, Bratenbengel, 27.10.2011
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