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Betreff: Wirtschaft, Finanzen, Soziales - soziale Marktwirtschaft
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Re: [Ag-soziale_marktwirtschaft] Antrag #130 Wirtschafts- und Sozialpolitik: Ergänzung neben Hartz 4
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- From: Bratenbengel <Bratenbengel AT news.piratenpartei.de>
- To: ag-soziale_marktwirtschaft AT lists.piratenpartei.de
- Subject: Re: [Ag-soziale_marktwirtschaft] Antrag #130 Wirtschafts- und Sozialpolitik: Ergänzung neben Hartz 4
- Date: Fri, 28 Oct 2011 23:49:16 +0000
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So! Hallo Cap,
hab Trost gespendet und weiter gehts.
Ausgangspunkt war doch die Wahlmöglichkeit des Bürgers bei Hilfebedarf.
Wir haben festgestellt, dass der Einzelne auch sonst noch viele Wahlmöglichkeiten hat. Hier z.B eine Familie zu gründen oder allein zu leben.
Zusammengefasst ergab es sich bisher, dass ein Unternehmer nicht an diesem Wahlsystem beteiligt ist, dass ihn irgendwie dazu bewegen könnte aus dem Pool der Arbeitslosen zu schöpfen, egal ob er nun aus H IV oder Einkommensstelle kommt. Er soll sich ja bewerben und andere Entscheiden. Welcher Unternehmer macht denn sowas. Ok, die Trottel Taxiunternehmer, die sich einen Tarif vorschreiben lassen und nicht frei entscheiden dürfen was sie nehmen wollen, dafür auch noch gegängelt und bevormundet werden, wo es nur geht.
Ein guter Unternehmer wird sich niemals auf so eine Schiene begeben.
Wäre ich Unternehmer, würde ich niemals eine Bewerbung ausfüllen, sondern eher auf den Weltmarkt von Arbeitskräften zurückgrefen der sich woanders ergibt.
Das BGE hat mehr als nur eine Falltür für alle und noch mehr Hintertüren für die, deren freien Willen zur Übernahme von Arbeitskräften wir eigentlich benötigen.
Wir haben demnach einräumen müssen, dass es nicht nur massive gesetzliche Änderungen in allen Bereichen geben muss, sondern an einem bestimmten Punkt keine Wahlmöglichkeit mehr gibt, weil man doch noch "Aufläufer" wird.
Damit haben wir nichts verändert, sondern in der Hauptzahl der Betroffenen, nur noch eine weitere Finanzlücke geschaffen die wir nicht füllen können und noch größer wird, als sie ohnehin schon ist. Es fehlt an einer Struktur des BGE die eben eine bedingte Grundeinnahme aufweist.
Und genau da ist der Kernpunkt/ die Schwachstelle des BGE.
Ich muss einen Zwang ausüben und der bedeutet, dass wir alle von unserem Einkommen einen Grundstock bilden der für die Grundbedürfnisse der Bürger verwendet wird.
Hier zeigt sich, dass Einkommen erzielt, aber nicht gleich besteuert werden.
Steuererhebung soll mal als Beispiel gelten.
Frage: Wer soll Steuern zahlen?
Es gibt da viele Vorschläge. Einer war und ist immer noch, dass jedes erzielte Einkommen besteuert werden muss.
Ist denn nun das BGE, wenn es denn wirklich existieren soll, als Einkommen zu sehen. Nach deiner Definition wäre dem so, denn es wird ja einer regulären Arbeits- und Lohnsystematik gleich gestellt.
Wäre Aufstockung nach SGB II; SGB III; SGB IX oder SGB XII ein Einkommen? Wenn ja, dann muss auch dieses versteuert werden.siehe meinen Post zu den 1260<<<
Hier fehlt es doch schon im Anfangsstadium an einer genauen Definition des Begriffes Einkommen.
Ein BWLer oder VWLer würde hier ganz konkrete Definitionen hervor zaubern, weil er schlaue Bücher hat.
Doch ich sage dazu, dass Transferleistungen (z.B H IV) eben kein Einkommen sind.
Das BGE sehe ich da schon eher als versteuerbares Einkommen, denn es wird wie regulärer Lohn ausgekehrt.
Nun sagen wir mal, dass mein Lohn von ca. 2500 € Brutto mit 1260 € Brutto BGE in einem Abzugs-/Anrechnungsverhältnis steht.
Denn das BGE hat ja jeder, ob Unternehmer oder Säugling.
Ist das BGE nicht zu versteuern, dann zahle ich nur für 1240 € Steuern.
Wären fast 50,00 €!
Unterliegt das BGE keiner Sozialabgabe, dann zahle ich auch nur für den Überschuss meines Einkommens die Sozialabgaben.
Wie verhindern wir das resultierende Minus im Haushalt?
Die Frage können nicht nur Statistiker beantworten.
Ich sehe hier eine Unmöglichkeit der Finanzierung, wenn das BGE nicht versteuert wird.
Damit frage ich mich als Schichtarbeiter, staatlich bestellter Betreuer, Gewerkschaftsmitglied und Parteimitglied, sowie als mehrfacher Familievater, warum ich arbeiten gehen soll.
Denn allein in unserer familiären Situation ergäbe sich ein Gesamteinkommen von 3757,88 € Netto monatlich (5040 Brutto) nach BGE.
Heute ergibt sich bei uns ein hochgerechnetes ca. Nettoeinkommen von 4000,00 €. Jetzt ist für die Einzelperson die Differenz zwischen BGE und realem Arbeitslohn sagor noch geringer. Vorher 150,00 € und nachher 62,50 €!
Das einzig Positive was ich damit erreicht habe ist die Förderung von Familien. Nachteil dieser Entwicklung: Die Bevölkerungszahl wächst rapide, weil mehr Zeit für Sex, nochmehr BGE Bezieher und noch größere Finanzierungslücken. Das erinnert mich an den theoretischen Kommunismus.
Ich hätte mehr Zeit für alle meine Hobbys, meine gesellschaftlichen und privaten Verpflichtungen und würde heute nicht schon nach der Vorruhestandsrente schielen.
Denn das BGE müsste nach deinem Vorschalg genau so hoch angesetzt sein, wei es für den jenigen ausgekehrt wird, der sich täglich 8 Stunden auf der Einkommensstelle rumtreibt.
Das wäre demnach die finanzielle Basis für alle wenn es ein BGE gäbe.
Doch ich bin mit deiner Richtung noch nicht fertig. Denn ich sehe ein Potential für eine Versorgungsstruktur nach BGE, die alle zum Mitmachen bewegen könnte.
Dafür haben wir bereits Gesetze vorliegen.
Keine Wahl sondern eine einzige Struktur. Vorbild ist das RBEG mit seinen Regelbedarfsstufen und dem heutigen unzulässigen Zugriff des Bundes auf die Länderfinanzhaushalte durch Vorgabe von Regelsätzen nach SGB XII durch den Bund, den der Bund nicht mit einem Cent unterstützt, sondern die Länder völlig allein aus ihren Einnahmen finanzieren müssen.
Wenn heute der Bund ohne Rechtsgrundlage auf die Länderfinanzhaushalte zugreifen darf, ohne das die Landesparlamente dafür ihre Zustimmung gegeben haben und nicht einmal eingreifen dürfen, wenn ihre Kassen es nicht hergeben und der Bund auch keine finanziellen Ausgleiche parat hat, dann sind wir auf einem sehr schrägen Weg nach UNTEN.
Hier liegt der Hase im Pfeffer begraben.
1. Das RBEG muss ganz konkret nach GG und BVerfG- Beschluss für alle angewandt werden und jährlich den Regelbedarf festlegen.
2. Der Bund hat die finanzielle Ausstattung zu tragen und es ist nicht mehr Ländersache
3. Die Regelsätze gelten nicht nur in den sozialen Sicherungssystemen, sondern in allen Bereichen der Existenzsicherung des Bürgers. Z.B. wird ein freibleibendes Einkommen beim Finanzamt anders berechnet, als beim Jugendamt im KU, bei Scheidungen im Trennungs-/ Geschiedenenunterhalt usw.
4. Es gibt nur noch einen Regelsatz unabhängig des Alters, im Durchschnitt aus allen heute vorhandenen Regelsätzen der Stufen 1- 6, also 289,33 € pro Monat plus der tatsächlich und vollständig zu zahlenden Wohnkosten ohne Ausnahme (inklusive Strom/ Gas/ Heizung /BK usw ohne anteilige Selbstbeteiligung)
Damit ergäbe sich folgende Situation.
Nach dem RBEG und dem ermittelten Regelsatz hat jeder ein unantastbares Grundeinkommen.
Dies ist in jedem Fall zu belassen. Alles was darüber hinaus geht wird versteuert und dient den Sozialabgaben.
Beispiel: Unsere Familie hätte einen Anspruch auf 3000,00 € monatlich.
Alles was jetzt darüber hinaus an Einnahmen kommt wird versteuert.
Ich alleine würde mit meinem Bruttoeinkommen den Freibetrag einbringen und es müssten noch 3000 versteuert und für die sozialen Sicherungssysteme in Anspruch genommen werden.
Der Clou daran ist, dass ein Unternehmer genau so behandelt wird und alles was darüber ist geht ebenfalls an Steuern und für die sozialenSicherungssysteme in die Berechnung und Abgabe.
Würde dann ein Abgabensatz von 25 % und ein Steuersatz von 10 % bei jedem gleich anegwandt werden, stünde einer Finanzierung des fast BGE nichts mehr entgegen.
Selbst wenn der Staat sagt, er benötigt 30 und 15 und dürfte nach Bundesfinanzgericht sogar bis zu 70 % Steuern erheben und keine Abgaben mehr, würden alle gleich betroffen, aber die Existenz ist nach GG gesichert.
Da würde ich ansetzen und mir einen Vorschlag überlegen wie ich das in die Werkstatt trage und einen beschlussfähigen Antrag einbringe.
Kompromiss mit den vorhanden Mitteln und den politischen Gegner genau mit den Waffen schlagen die er selbst benutzt. Nur mit dem Unterschied, dass wir das GG dabei schützen und achten!
So jetzt gehe ich schlafen und hoffe, dass mir Berlin gut tut und meine Kollege eine schöne Zeit bei uns hat.
- Re: [Ag-soziale_marktwirtschaft] Antrag #130 Wirtschafts- und Sozialpolitik: Ergänzung neben Hartz 4, (fortgesetzt)
- Re: [Ag-soziale_marktwirtschaft] Antrag #130 Wirtschafts- und Sozialpolitik: Ergänzung neben Hartz 4, Bratenbengel, 27.10.2011
- Re: [Ag-soziale_marktwirtschaft] Antrag #130 Wirtschafts- und Sozialpolitik: Ergänzung neben Hartz 4, CAP (Christian), 27.10.2011
- Re: [Ag-soziale_marktwirtschaft] Antrag #130 Wirtschafts- und Sozialpolitik: Ergänzung neben Hartz 4, Bratenbengel, 27.10.2011
- Re: [Ag-soziale_marktwirtschaft] Antrag #130 Wirtschafts- und Sozialpolitik: Ergänzung neben Hartz 4, CAP (Christian), 27.10.2011
- Re: [Ag-soziale_marktwirtschaft] Antrag #130 Wirtschafts- und Sozialpolitik: Ergänzung neben Hartz 4, Bratenbengel, 27.10.2011
- Re: [Ag-soziale_marktwirtschaft] Antrag #130 Wirtschafts- und Sozialpolitik: Ergänzung neben Hartz 4, CAP (Christian), 28.10.2011
- Re: [Ag-soziale_marktwirtschaft] Antrag #130 Wirtschafts- und Sozialpolitik: Ergänzung neben Hartz 4, Acamir, 28.10.2011
- Re: [Ag-soziale_marktwirtschaft] Antrag #130 Wirtschafts- und Sozialpolitik: Ergänzung neben Hartz 4, CAP (Christian), 28.10.2011
- Re: [Ag-soziale_marktwirtschaft] Antrag #130 Wirtschafts- und Sozialpolitik: Ergänzung neben Hartz 4, Bratenbengel, 28.10.2011
- Re: [Ag-soziale_marktwirtschaft] Antrag #130 Wirtschafts- und Sozialpolitik: Ergänzung neben Hartz 4, CAP (Christian), 31.10.2011
- Re: [Ag-soziale_marktwirtschaft] Antrag #130 Wirtschafts- und Sozialpolitik: Ergänzung neben Hartz 4, Bratenbengel, 29.10.2011
- Re: [Ag-soziale_marktwirtschaft] Antrag #130 Wirtschafts- und Sozialpolitik: Ergänzung neben Hartz 4, Bratenbengel, 27.10.2011
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