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ag-landwirtschaft - Re: [Ag-landwirtschaft] Antrag für das Bundeswahlprogramm

ag-landwirtschaft AT lists.piratenpartei.de

Betreff: Mailingliste der AG Landwirtschaft

Listenarchiv

Re: [Ag-landwirtschaft] Antrag für das Bundeswahlprogramm


Chronologisch Thread 
  • From: "Pirat Wolfgang" <pirat AT wolfgang-zerulla.de>
  • To: <ag-landwirtschaft AT lists.piratenpartei.de>
  • Subject: Re: [Ag-landwirtschaft] Antrag für das Bundeswahlprogramm
  • Date: Fri, 11 May 2012 20:42:34 +0200
  • List-archive: <https://service.piratenpartei.de/pipermail/ag-landwirtschaft>
  • List-id: <ag-landwirtschaft.lists.piratenpartei.de>

Hallo Manfred,

das Baurecht hat zunächst nichts mit der Betriebsgröße zu tun. Es geht
darum, ob ein Gebäude ein landwirtschaftliches Gebäude ist oder ein
gewerbliches. Nur im ersteren Fall darf privilegiert, also außerhalb der
Baugebiete, gebaut werden. Ein gewerblicher Bau hingegen dürfte eigentlich
nur in einem Gewerbegebiet oder Mischgebiet errichtet werden, nicht aber
irgendwo in der Landschaft.

§ 201 BauGB
Begriff der Landwirtschaft

"Landwirtschaft im Sinne dieses Gesetzbuchs ist insbesondere der Ackerbau,
die Wiesen- und Weidewirtschaft einschließlich Tierhaltung, soweit das
Futter überwiegend auf den zum landwirtschaftlichen Betrieb gehörenden,
landwirtschaftlich genutzten Flächen erzeugt werden kann, die gartenbauliche
Erzeugung, der Erwerbsobstbau, der Weinbau, die berufsmäßige Imkerei und die
berufsmäßige Binnenfischerei."

Der entscheidende Punkt ist, ob der Betrieb genügend Fläche hat um das
Futter für die Tiere selbst anzubauen. Mit der absoluten Größe hat das
nichts zu tun. Wenn man dies aber beachten und gewerbliche Bauten in der
freien Landschaft nicht mehr zulassen würde dann wäre dass das Aus für die
Tierfabriken.

M. A. der beste Ansatzpunkt den wir haben. Wir müssen nur in den einzelnen
Gemeinden, die ja die Baugenehmigung erteilen müssen, darauf dringen das
keine Ausnahmen von § 201 BauGB mehr zugelassen werden.

LG

Wolfgang


> -----Ursprüngliche Nachricht-----
> Von: ag-landwirtschaft-bounces AT lists.piratenpartei.de
[mailto:ag-landwirtschaft-
> bounces AT lists.piratenpartei.de] Im Auftrag von manfredo-willich AT arcor.de
> Gesendet: Freitag, 11. Mai 2012 14:22
> An: ag-landwirtschaft AT lists.piratenpartei.de
> Betreff: Re: [Ag-landwirtschaft] Antrag für das Bundeswahlprogramm
>
>
> Wenn dass mal so einfach wäre! Also, ein Bekannter Bauer in meiner
entfernten
> Nachbarschaft,(Name = Brunen) hat ca 2000 laktierende Kühe, er hat eine
Sohn,
> und auch eine Frau und vielleicht ein Onkel der Betrieb wird in 4
Einzelbetriebe
> gesplittet und schon seid ihr mit eurem Latein am Ende. Will man als
Gesetzgeber
> sich nun noch in privatrechtlichen Sachen eingreifen? Wer es umgehen
will. den
> kann kein Gesetz dieser Welt daran hindern! (natürlich ist dies nicht der
Regelfall,
> aber möglich! Gesetze waren immer schon "umgänglich" ...Gruss Manfred
>
> ----- Original Nachricht ----
> Von: Pirat Wolfgang <pirat AT wolfgang-zerulla.de>
> An: ag-landwirtschaft AT lists.piratenpartei.de
> Datum: 11.05.2012 13:30
> Betreff: Re: [Ag-landwirtschaft]
> Antrag für das Bundeswahlprogramm
>
> > Hallo Detmar,
> >
> > entscheidender Punkt ist hier das Baurecht. Gewerbliche Betriebe dürften
> > nicht mehr privilegiert zugelassen werden, wie ich soeben bereits
schrieb.
> > So kann man etwas ändern.
> >
> > LG
> >
> > Wolfgang
> >
> > > -----Ursprüngliche Nachricht-----
> > > Von: ag-landwirtschaft-bounces AT lists.piratenpartei.de
> > [mailto:ag-landwirtschaft-
> > > bounces AT lists.piratenpartei.de] Im Auftrag von Detmar Kleensang
> > > Gesendet: Donnerstag, 10. Mai 2012 14:03
> > > An: ag-landwirtschaft AT lists.piratenpartei.de
> > > Betreff: Re: [Ag-landwirtschaft] Antrag für das Bundeswahlprogramm
> > >
> > > Steuerliche Gründe und: an etwa 600 GV greift das
> > > Bundesimmissionsschutzgesetz, welches spezielle Umweltauflagen für
> > > gewerbliche Größenordnungen regelt. So könnte man eigentlich
festsetzen,
> > das ab
> > > dieser Größe eine Gewerblichkeit vorliegt.
> > >
> > > Die Frage ist, ob Subventionen beispielsweise auch für Gewerbebetriebe
> > gezahlt
> > > werden sollen oder nur für familiär geführte bäuerliche
> > Landwirtschaftsbetriebe?
> > >
> > > Abgesehen davon: die Fläche-Tier-Koppelung gilt auch für
"Kleinbetriebe"
> > nicht
> > > mehr unbedingt. Ein Nachweis (schriftlicher Vertrag) mit einem
Abnehmer
> > des
> > > Wirtschaftsdüngers reicht aus, um selber auf dem Betrieb die
notwendige
> > Fläche
> > > nicht mehr vorhalten zu müssen.
> > > Das wird auch zunehmen, weil mit dem Betriebswachstum auch Futtermttel
> > > zugekauft werden von anderen Betrieben. Ergo brauchen die auch
> > > Wirtschaftsdünger, den sie zurückerhalten müssen. So könnte also ein
> > > Milchviehbetrieb lediglich einen Stall auf seiner Eigenfläche bauen
und
> > alles an
> > > Futtermitteln von anderen Landwirten erzeugen lassen. An die er seinen
> > > Wirtschaftsdünger dann wieder abgibt. So braucht er überhaupt keine
eigene
> > > Futterfläche.
> > >
> > > Mal an die Verbraucher gerichtet:
> > > Zeichnet ein Bild (mit Worten), wie ihr Euch Landwirtschaft und
> > > Nahrungsmittelerzeugung vorstellt.
> > >
> > > Ich sage dann, was sich machen lässt und wie es realisiert werden
könnte.
> > >
> > >
> > > Am 10.05.2012 um 13:37 schrieb Friedhelm Blücher:
> > >
> > > >
> > > > Die Anmeldung einer Tierhaltung als Gewerbe hat in der Regel
steuerliche
> > > Gründe. Die Fläche-Tier-Kopplung kann trotzdem gegeben sein.
> > > >
> > > > Gruß F.
> > > > -------- Original-Nachricht --------
> > > >> Datum: Thu, 10 May 2012 13:26:17 +0200
> > > >> Von: Stephan <erlenmayr AT gmail.com>
> > > >> An: ag-landwirtschaft AT lists.piratenpartei.de
> > > >> Betreff: Re: [Ag-landwirtschaft] Antrag für das
Bundeswahlprogramm
> > > >
> > > >> Wenn das tatsächlich wahr ist, dass man die Fläche-Tier-Kopplung
> > > >> umgehen kann, indem man Ställe als "Gewerbe" anmeldet, dann haben
wir
> > > >> hier doch eine klare Forderung, die jedem einleuchten sollte,
nämlich
> > > >> diese Umgehung wirksam zu verhindern.
> > > >>
> > > >> Gruß
> > > >>
> > > >> --
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