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ag-gesundheitswesen - Re: [AG-Gesundheit] Schönheits-OPs bei Minderjährigen

ag-gesundheitswesen AT lists.piratenpartei.de

Betreff: AG Gesundheit

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Re: [AG-Gesundheit] Schönheits-OPs bei Minderjährigen


Chronologisch Thread 
  • From: Stephan Schurig <neoxtrim AT yahoo.de>
  • To: AG Gesundheit <ag-gesundheitswesen AT lists.piratenpartei.de>
  • Subject: Re: [AG-Gesundheit] Schönheits-OPs bei Minderjährigen
  • Date: Tue, 24 Apr 2012 00:34:39 +0200
  • List-archive: <https://service.piratenpartei.de/pipermail/ag-gesundheitswesen>
  • List-id: AG Gesundheit <ag-gesundheitswesen.lists.piratenpartei.de>

Meines Wissens nach, ist das meistens so, dass Ärzt_innen eine Handlungsempfehlung an die Eltern geben, die meist einfach überfordert sind und ja auch nur das Beste für ihr Kind wollen. Eine gesetzliche Regelung zu Operationen gibt es nicht, aber der Gesetzgeber verlangt nunmal die Angabe des Geschlechts männlich oder weiblich.

Solch eine OP ist m.E.n. eine Schönheits-OP, wenn eben dadurch keine Verbesserung des Gesundheitszustandes erreicht wird, wobei auch das sicher keine allgemeingültige Aussage ist.

Ich weiss, dass ich hier vielleicht in eine Diskussion reingeraten bin, aber unter dem Threadtitel gab es lediglich erst zwei Posts, daher wollte ich meinen Kommentar dort nicht zurückhalten. Generell finde ich ihn nicht deplatziert.

Liebe Grüße

Am 23.04.2012 23:38, schrieb Bernd Kasperidus:
Ist so eine geschlechtsangleichende OP eine Schönheits-OP?

Wird hier von einem Gutachter in einer Einzelfallentscheidung bestimmt: "Sie sollten das Kind operieren"

oder sagt hier der Gesetzgeber: "Ein Geschlecht muss dominant sein, wegen Geburtsurkunde"

versteh mich nicht falsch ... das ist ein wichtiges Thema ... aber du bringst Birnen zu einer diskussionsrunde über Äpfel

LG

Bernd

Von: Stephan Schurig <neoxtrim AT yahoo.de>
An: Bernd Kasperidus <lbear34 AT yahoo.de>; AG Gesundheit <ag-gesundheitswesen AT lists.piratenpartei.de>
Gesendet: 23:27 Montag, 23.April 2012
Betreff: Re: [AG-Gesundheit] Schönheits-OPs bei Minderjährigen

Am 23.04.2012 23:04, schrieb Bernd Kasperidus:
Hi,

eigentlich diktiert einem der gesunde Menschenverstand, wann sowas notwendig ist und wann nicht, wie in vielen anderen Dingen auch, wo es auf eine Einzelfallentscheidung ankommt. Einfach an dem Punkt, wo die körperlichen oder seelischen Auswirkungen dem Kind nicht zumutbar sind.


So argumentier(t)en auch viele (wie die Aktivist_innen auf zwischengeschlecht.info sagen würden) Medizyner, dass intersexuelle Kinder geschlechtsangleichende OPs bekommen sollten, um seelische Schäden zu vermeiden, da ja die Kinder so nicht der Norm entsprächen und gehänselt würden.

Viele Aktivist_innen und Intersexuelle kritisieren daher diese Zwangsoperationen, da sie an gesunden Geschlechtsteilen durchgeführt werden und eigtl. nur kosmetischer Natur sind. Später fühlen sich Betroffene nicht selten hintergangen und um ihre sexuellen, körperlichen und geschlechtlichen Identität betrogen.

Ich glaube daher, dass diese Diskussion eben nicht so einfach zu beantworten ist.

Jetzt kann man natürlich streiten was "zumutbar" ist ... hier werden dan Gutachter eingeschaltet

UND DA liegt die Krux im System ... heutzutage kann ein Gutachter begutachten was er will, solange er nicht vereidigt ist, muss er noch nichtmal vom Fach sein. Und egal ob vereidigt oder nicht, bei Fehlgutachten wird heutzutage ein Gutachter so gut wie niemals zur Rechenschaft gezogen.

Ihr könnt dieses Problem sowieso einhundert andere in einem Zug lösen, wenn Ihr Euch an die Quelle des Übels macht ... das hahnebüchelnde Gutachtersystem in Deutschland und das kein Gutachter jemals für seine Gutachten gerade stehen muss.

Anstatt immer neue und immer komplexere Regelungen zu finden, wie eine spezielle Situation bewertet werden soll, ändert die Regelungen für die Bewerter ...

Lieber Gruß

Bernd


Von: Privacy <pirat AT praes.eu>
An: AG Gesundheit <ag-gesundheitswesen AT lists.piratenpartei.de>
Gesendet: 22:48 Montag, 23.April 2012
Betreff: Re: [AG-Gesundheit] Schönheits-OPs bei Minderjährigen

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Hallo Lily,
>
> Der Begriff "Schönheits-OP" impliziert doch schon, daß es nicht
> medizinisch notwendig ist. Warum sollten wir das aber verbieten
> wollen?

Manchmal ist es schwer zu entscheiden, was medizinisch "notwendig"
ist. Es gibt etliche entstellende Anomalien, die sich funktionell
nicht auswirken, aber doch deutlich entstellend wirkt (z.B. die
Mittelgesichtsanomalie beim sog. Crouzon_Syndrom).

Oder ausgeprägte Muttermale im Gesicht.

Aber auch ausgeprägt abstehende Ohren.

Ich finde, bei Kleinkindern sind die Eltern entscheidend, bei
Jugendlichen u.U. beide.

AM besten kommt man dem Problem bei, indem man für rein kosmetische
Ops, die nicht eine wirkliche Entstellung beseitigen, bei Jugendlichen
noch mindestens 10 ? Jahre nach Erreichen des Erwachsenenalters einen
Regress ermöglicht und die Wirksamkeit der Einwilligung in Frage
stellen lässt.

Gruß

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