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ag-gesundheitswesen - Re: [AG-Gesundheit] Schönheits-OPs bei Minderjährigen

ag-gesundheitswesen AT lists.piratenpartei.de

Betreff: AG Gesundheit

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Re: [AG-Gesundheit] Schönheits-OPs bei Minderjährigen


Chronologisch Thread 
  • From: "Martin E. Waelsch" <dr.m.e.waelsch AT t-online.de>
  • To: "'AG Gesundheit'" <ag-gesundheitswesen AT lists.piratenpartei.de>
  • Subject: Re: [AG-Gesundheit] Schönheits-OPs bei Minderjährigen
  • Date: Tue, 24 Apr 2012 01:06:15 +0200
  • Importance: High
  • List-archive: <https://service.piratenpartei.de/pipermail/ag-gesundheitswesen>
  • List-id: AG Gesundheit <ag-gesundheitswesen.lists.piratenpartei.de>

Die Verstümmelung von Kindern oder Jugendlichen mit den sog. Schönheitsoperationen um die modisch verkauften normativen Schönheitsnormen nachzubilden ist beim gesunden Menschenverstand nicht hinnehmbar. Es ist nicht ethisch, die Kinder und Jugendlichen werden von einer Schönheitsindustrie missbraucht, auch von Eltern, die sich von dem normativen Schönheitsideal verführen lassen.

 

Bis der Mensch sein 18 Lebensjahr nicht vollendet hat, kommen nur plastische Operationen in Frage, die wegen Entstellung erforderlich sind. Hier ist die Situation für jeden Familien- und Vormundschaftsrichter ohne Gutachter unmittelbar feststellbar.

 

Ich glaube nicht, dass der Staat es erlauben muss, dass an Kindern und Jugendlichen mit Verstümmelungen des Körpers verdient wird.

 

Was bei den OPs nicht berücksichtigt wird, dass es Jahre später neben möglichen körperliche auch seelische Schäden gibt, die sich die (meistens die betroffene) Frau nicht einmal traut anzusprechen, sie schämt sich, dass sie das Schönheitsprojekt nicht durchhält, also hält sie „tapfer„ ihren Mund.

 

Aber sie empfindet z. B. ihre mit 16 korrigierten Brüste nicht als die ihren, sondern als die modellierten. Abgesehen davon gibt es dabei allzu häufig in den Schnittbereichen Missempfindungsstörungen, die immer daran erinnern, dass die Brüste operiert worden sind. Meistens erfordern die OPs neue OPs in anderen Bereichen, weil wenn dieser Schönheitskarussel einmal betreten wurde,  alles nicht mehr ideal erscheint, also „korrigiert wird“ damit es in die gante Skulptur passt.

 

Bevor sich die Jugendlichen nicht über ihren eigenen Körper im Klaren sind und eine erwachsene Beziehung dazu haben, können sie keine valide Entscheidung zu ihrem Vorteil treffen und sind auf Verführungen angewiesen. Die gibt es zuhauf.

 

Der Staat sollte Verführungen weder erlauben noch decken.

 

Nach Vollendung des 18 Lebensjahr müssen wir uns dann auf die Wirkung von Aufklärung, Information, Ethik der Ärzte und differenziertes gesellschaftliches Leben verlassen. Differenziert bedeutet, dass es in der medialen Alltagskultur Fragen und Antworten geben muss, die eine persönliche Entscheidung erleichtern.

 

Die Brüste müssen nicht wie Büstenhalter gewechselt werden. Macht man mit der Freiheit auch nicht.

 

Dr. M. E. Waelsch

 

Von: ag-gesundheitswesen-bounces AT lists.piratenpartei.de [mailto:ag-gesundheitswesen-bounces AT lists.piratenpartei.de] Im Auftrag von Dr. Andreas Forster
Gesendet: Montag, 23. April 2012 23:52
An: Bernd Kasperidus; AG Gesundheit
Betreff: Re: [AG-Gesundheit] Schönheits-OPs bei Minderjährigen

 

eigentlich diktiert einem der gesunde Menschenverstand, wann sowas notwendig ist und wann nicht
Eben nicht immer und genau darum geht es. Die qualifizierte Entscheidung meinjen Körper operativ verändern zu lassen setzt eine gewisse geistige Reife bzw. eiinen einigermaßen gefestigten Charakter voraus. Außerdem müssen Minderjährige teilweise auch vor den eigenen Eltern geschützt werden. Diskutabel ist, bei welchem Alter die Grenze sinnvoll zu ziehen ist!

Medizinisch notwendige OPs stehen auf einem ganz anderen Blatt.

Entscheidend ist, wer den Leidensdruck des Minderjährigen in Grenzfällen beurteilt und dadurch eine Ausnahme schaffen könnte!

Viele OPs verbieten sich sowieso vor Abschluss des Wachstums weil später neue Deformierungen auftreten können.

Trotzdem: Die Piraten brauchen keine Einzellösungsdiskussionen über Randprobleme des Gesundheitswesens sondern Antworten auch die wirklich wichtigen, großen Probleme um ernstgenommen zu werden!
Gruß

Andreas


Am 23.04.2012 23:04, schrieb Bernd Kasperidus:

Hi,

 

eigentlich diktiert einem der gesunde Menschenverstand, wann sowas notwendig ist und wann nicht, wie in vielen anderen Dingen auch, wo es auf eine Einzelfallentscheidung ankommt. Einfach an dem Punkt, wo die körperlichen oder seelischen Auswirkungen dem Kind nicht zumutbar sind.

 

Jetzt kann man natürlich streiten was "zumutbar" ist ... hier werden dan Gutachter eingeschaltet

 

UND DA liegt die Krux im System ... heutzutage kann ein Gutachter begutachten was er will, solange er nicht vereidigt ist, muss er noch nichtmal vom Fach sein. Und egal ob vereidigt oder nicht, bei Fehlgutachten wird heutzutage ein Gutachter so gut wie niemals zur Rechenschaft gezogen.

 

Ihr könnt dieses Problem sowieso einhundert andere in einem Zug lösen, wenn Ihr Euch an die Quelle des Übels macht ... das hahnebüchelnde Gutachtersystem in Deutschland und das kein Gutachter jemals für seine Gutachten gerade stehen muss.

 

Anstatt immer neue und immer komplexere Regelungen zu finden, wie eine spezielle Situation bewertet werden soll, ändert die Regelungen für die Bewerter ...

 

Lieber Gruß

 

Bernd

 


Von: Privacy <pirat AT praes.eu>
An: AG Gesundheit <ag-gesundheitswesen AT lists.piratenpartei.de>
Gesendet: 22:48 Montag, 23.April 2012
Betreff: Re: [AG-Gesundheit] Schönheits-OPs bei Minderjährigen


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Hallo Lily,
>
> Der Begriff "Schönheits-OP" impliziert doch schon, daß es nicht
> medizinisch notwendig ist. Warum sollten wir das aber verbieten
> wollen?

Manchmal ist es schwer zu entscheiden, was medizinisch "notwendig"
ist. Es gibt etliche entstellende Anomalien, die sich funktionell
nicht auswirken, aber doch deutlich entstellend wirkt (z.B. die
Mittelgesichtsanomalie beim sog. Crouzon_Syndrom).

Oder ausgeprägte Muttermale im Gesicht.

Aber auch ausgeprägt abstehende Ohren.

Ich finde, bei Kleinkindern sind die Eltern entscheidend, bei
Jugendlichen u.U. beide.

AM besten kommt man dem Problem bei, indem man für rein kosmetische
Ops, die nicht eine wirkliche Entstellung beseitigen, bei Jugendlichen
noch mindestens 10 ? Jahre nach Erreichen des Erwachsenenalters einen
Regress ermöglicht und die Wirksamkeit der Einwilligung in Frage
stellen lässt.

Gruß

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