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ag-gesundheitswesen - Re: [AG-Gesundheit] Konsens zu Homöopathie und "alternative Medizin"

ag-gesundheitswesen AT lists.piratenpartei.de

Betreff: AG Gesundheit

Listenarchiv

Re: [AG-Gesundheit] Konsens zu Homöopathie und "alternative Medizin"


Chronologisch Thread 
  • From: "Checkinger" <checkinger AT gmx.de>
  • To: AG Gesundheit <ag-gesundheitswesen AT lists.piratenpartei.de>
  • Subject: Re: [AG-Gesundheit] Konsens zu Homöopathie und "alternative Medizin"
  • Date: Tue, 10 Apr 2012 00:52:42 +0200
  • List-archive: <https://service.piratenpartei.de/pipermail/ag-gesundheitswesen>
  • List-id: AG Gesundheit <ag-gesundheitswesen.lists.piratenpartei.de>

Sry,


Ärztliche Aufklärungspflicht ist hier in §8 geregelt:

Bundesärztekammer - Auszug aus der (Muster-)Berufsordnung
http://www.bundesaerztekammer.de/page.asp?his=2.49.1758

<<<<<<<<<

§ 8 Aufklärungspflicht 1

Zur Behandlung bedürfen Ärztinnen und Ärzte der Einwilligung der Patientin
oder des Patienten. Der Einwilligung hat grundsätzlich die erforderliche
Aufklärung im persönlichen Gespräch vorauszugehen.

>>>

Der Alex


-------- Original-Nachricht --------
> Datum: Tue, 10 Apr 2012 00:48:07 +0200
> Von: "Checkinger" <checkinger AT gmx.de>
> An: AG Gesundheit <ag-gesundheitswesen AT lists.piratenpartei.de>
> Betreff: Re: [AG-Gesundheit] Konsens zu Homöopathie und "alternative
> Medizin"

> Ahoi,
>
> > Was machen denn die Aufsichtsbehörden? Wie kontrollieren die denn
> > "Heiler"?
>
> Spätestens nach (auch anonymer) Anzeige durch Geschädigte und Opfer. Hat
> RTL2 noch nicht berichtet ?
>
>
> > Achja? Habe noch nie gehört das Heilpraktiker ihre Patienten erstmal
> > warnen dass ihre Therapie wissenschaftlich nicht haltbar ist. Was gibt
> > es denn da für Verordnungen?
> > Wenn es schon sowas gibt, dann immer her mit den Quellen. Ich glaube das
> > erst wenn ich es sehe.
>
>
> Also bei den Ärzten gibt es da klare Regeln:
>
> Bundesärztekammer - Auszug aus der (Muster-)Berufsordnung
> http://www.bundesaerztekammer.de/page.asp?his=2.49.1758
>
> <<<<<<<<<
> § 11 Ärztliche Untersuchungs- und Behandlungsmethoden
>
> (1) Mit Übernahme der Behandlung verpflichten sich Ärztinnen und Ärzte
> den Patientinnen und Patienten gegenüber zur gewissenhaften Versorgung mit
> geeigneten Untersuchungs- und Behandlungsmethoden.
>
> (2) Der ärztliche Berufsauftrag verbietet es, diagnostische oder
> therapeutische Methoden unter missbräuchlicher Ausnutzung des Vertrauens,
> der
> Unwissenheit, der Leichtgläubigkeit oder der Hilflosigkeit von Patientinnen
> und Patienten anzuwenden. Unzulässig ist es auch, Heilerfolge, insbesondere
> bei nicht heilbaren Krankheiten, als gewiss zuzusichern.
> >>>>>>>>>>>
>
>
> Bei Heilpraktikern gilt analog:
> http://www.ausbildung-heilpraktiker.de/ausbildung-heilpraktiker/pflichten-des-heilpraktikers.html
>
> <<<<<<<<<<<<<<<
> Gemäß den Berufspflichten der Ärzte hat der Heilpraktiker bei der
> Ausübung der Heilkunde an Patienten folgende Grundpflichten zu erfüllen:
>
> Der Heilpraktiker unterliegt der Sorgfaltspflicht,
> d.h. er muss in allen Belangen seiner Berufsausübung "lege artis"
> (nach den Regeln der (ärztlichen) Kunst) arbeiten. Zusätzlich gibt ein BGH -
> Urteil vom 29.01.1991 (VI ZR 206/90) noch folgende Auskunft (Auszug):
> "Ein Heilpraktiker, welcher invasive Behandlungsmethoden bei seinen
> Patienten anwendet, hat insoweit dieselben Sorgfaltspflichten zu erfüllen,
> auch bezüglich seiner Fortbildung, im Hinblick auf Nutzen und Risiken
> dieser Therapiearten, wie ein Arzt für Allgemeinmedizin, der sich solcher
> Methoden bedient."
> Ein Heilpraktiker hat der Aufklärungspflicht genüge zu tun,
> d.h. er muss einen Patienten z.B. Auskunft geben über Diagnosen,
> Risiken, Nebenwirkungen und Kosten einer Therapie, usw.
> >>>>>>>>>>>>>>>
>
>
> > > Zugegeben sind die "versäumten Aufklärungspflichten" sicherlich
> einer
> > der häufigsten Anlässe für Anzeigen gegen Ärzte und Therapeuten. Ein
> > systematischer Mangel ist aber nicht zu erkennen. Kein
> Neu-Regelungsbedarf !!
> > Und woher nimmst du diese Gewissheit? Könntest du das bitte erklären?
>
> Es sind extrem niedrige Fallzahlen, die da vor den Ärztekammern
> verhandelt werden. Wenn es in Bayern (geschätzt) 1 Dutzend Fälle im Jahr
> sind,
> sind es viele... Noch weniger Fälle werden juristisch vor Gericht gelöst....
> Meist werden (im Vorder- und Hinterzimmer) Vergleiche abgeschlossen.... Es
> geht ja meist um Entschädigungszahlungen an Betroffene oder Angehörige.
> Du kannst sicher bei der BLAEK anrufen und fragen, wieviele Prozesse vor
> Berufsgericht es so gibt.
>
> Die meisten Versäumnisse finden statt, werden aber natürlich nicht
> geahndet, da meist niemand standeswidrig bzw. durch Mißachtung von
> Leitlinien
> geschädigt wurde. Es fehlen die Kläger !
>
> Und: da ist kein (grosses) Problem !
>
> Gruß
>
> der Alex
>
>
>
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> AG-Gesundheitswesen AT lists.piratenpartei.de
> https://service.piratenpartei.de/listinfo/ag-gesundheitswesen

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