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ag-gesundheitswesen - Re: [AG-Gesundheit] Konsens zu Homöopathie und "alternative Medizin"

ag-gesundheitswesen AT lists.piratenpartei.de

Betreff: AG Gesundheit

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Re: [AG-Gesundheit] Konsens zu Homöopathie und "alternative Medizin"


Chronologisch Thread 
  • From: Julitschka <julia AT lobstick.org>
  • To: AG Gesundheit <ag-gesundheitswesen AT lists.piratenpartei.de>
  • Subject: Re: [AG-Gesundheit] Konsens zu Homöopathie und "alternative Medizin"
  • Date: Tue, 10 Apr 2012 01:31:34 +0200
  • List-archive: <https://service.piratenpartei.de/pipermail/ag-gesundheitswesen>
  • List-id: AG Gesundheit <ag-gesundheitswesen.lists.piratenpartei.de>

Am 10.04.2012 00:52, schrieb Checkinger:
> Sry,
>
>
> Ärztliche Aufklärungspflicht ist hier in §8 geregelt:
>
> Bundesärztekammer - Auszug aus der (Muster-)Berufsordnung
> http://www.bundesaerztekammer.de/page.asp?his=2.49.1758
>
> <<<<<<<<<
>
> § 8 Aufklärungspflicht 1
>
> Zur Behandlung bedürfen Ärztinnen und Ärzte der Einwilligung der Patientin
> oder des Patienten. Der Einwilligung hat grundsätzlich die erforderliche
> Aufklärung im persönlichen Gespräch vorauszugehen.

Na das nenne ich ja mal konkret. Wahnsinn. Ein ganzer Satz dazu. Das ist
ja echt genug.


> Der Alex
>
>
> -------- Original-Nachricht --------
>> Datum: Tue, 10 Apr 2012 00:48:07 +0200
>> Von: "Checkinger" <checkinger AT gmx.de>
>> An: AG Gesundheit <ag-gesundheitswesen AT lists.piratenpartei.de>
>> Betreff: Re: [AG-Gesundheit] Konsens zu Homöopathie und "alternative
>> Medizin"
>> Ahoi,
>>
>>> Was machen denn die Aufsichtsbehörden? Wie kontrollieren die denn
>>> "Heiler"?
>> Spätestens nach (auch anonymer) Anzeige durch Geschädigte und Opfer. Hat
>> RTL2 noch nicht berichtet ?
>>
>>
>>> Achja? Habe noch nie gehört das Heilpraktiker ihre Patienten erstmal
>>> warnen dass ihre Therapie wissenschaftlich nicht haltbar ist. Was gibt
>>> es denn da für Verordnungen?
>>> Wenn es schon sowas gibt, dann immer her mit den Quellen. Ich glaube das
>>> erst wenn ich es sehe.
>>
>> Also bei den Ärzten gibt es da klare Regeln:
>>
>> Bundesärztekammer - Auszug aus der (Muster-)Berufsordnung
>> http://www.bundesaerztekammer.de/page.asp?his=2.49.1758
>>
>> <<<<<<<<<
>> § 11 Ärztliche Untersuchungs- und Behandlungsmethoden
>>
>> (1) Mit Übernahme der Behandlung verpflichten sich Ärztinnen und Ärzte
>> den Patientinnen und Patienten gegenüber zur gewissenhaften Versorgung mit
>> geeigneten Untersuchungs- und Behandlungsmethoden.
>>
>> (2) Der ärztliche Berufsauftrag verbietet es, diagnostische oder
>> therapeutische Methoden unter missbräuchlicher Ausnutzung des Vertrauens,
>> der
>> Unwissenheit, der Leichtgläubigkeit oder der Hilflosigkeit von Patientinnen
>> und Patienten anzuwenden. Unzulässig ist es auch, Heilerfolge, insbesondere
>> bei nicht heilbaren Krankheiten, als gewiss zuzusichern.
>>
>> Bei Heilpraktikern gilt analog:
>> http://www.ausbildung-heilpraktiker.de/ausbildung-heilpraktiker/pflichten-des-heilpraktikers.html
>>
>> <<<<<<<<<<<<<<<
>> Gemäß den Berufspflichten der Ärzte hat der Heilpraktiker bei der
>> Ausübung der Heilkunde an Patienten folgende Grundpflichten zu erfüllen:
>>
>> Der Heilpraktiker unterliegt der Sorgfaltspflicht,
>> d.h. er muss in allen Belangen seiner Berufsausübung "lege artis"
>> (nach den Regeln der (ärztlichen) Kunst) arbeiten. Zusätzlich gibt ein BGH
>> -
>> Urteil vom 29.01.1991 (VI ZR 206/90) noch folgende Auskunft (Auszug):
>> "Ein Heilpraktiker, welcher invasive Behandlungsmethoden bei seinen
>> Patienten anwendet, hat insoweit dieselben Sorgfaltspflichten zu erfüllen,
>> auch bezüglich seiner Fortbildung, im Hinblick auf Nutzen und Risiken
>> dieser Therapiearten, wie ein Arzt für Allgemeinmedizin, der sich solcher
>> Methoden bedient."
>> Ein Heilpraktiker hat der Aufklärungspflicht genüge zu tun,
>> d.h. er muss einen Patienten z.B. Auskunft geben über Diagnosen,
>> Risiken, Nebenwirkungen und Kosten einer Therapie, usw.
>>
>>>> Zugegeben sind die "versäumten Aufklärungspflichten" sicherlich
>> einer
>>> der häufigsten Anlässe für Anzeigen gegen Ärzte und Therapeuten. Ein
>>> systematischer Mangel ist aber nicht zu erkennen. Kein
>> Neu-Regelungsbedarf !!
>>> Und woher nimmst du diese Gewissheit? Könntest du das bitte erklären?
>> Es sind extrem niedrige Fallzahlen, die da vor den Ärztekammern
>> verhandelt werden. Wenn es in Bayern (geschätzt) 1 Dutzend Fälle im Jahr
>> sind,
>> sind es viele... Noch weniger Fälle werden juristisch vor Gericht
>> gelöst....
>> Meist werden (im Vorder- und Hinterzimmer) Vergleiche abgeschlossen.... Es
>> geht ja meist um Entschädigungszahlungen an Betroffene oder Angehörige.
>> Du kannst sicher bei der BLAEK anrufen und fragen, wieviele Prozesse vor
>> Berufsgericht es so gibt.
>>
>> Die meisten Versäumnisse finden statt, werden aber natürlich nicht
>> geahndet, da meist niemand standeswidrig bzw. durch Mißachtung von
>> Leitlinien
>> geschädigt wurde. Es fehlen die Kläger !
>>
>> Und: da ist kein (grosses) Problem !
>>
>> Gruß
>>
>> der Alex
>>
>>
>>
>> --
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>> AG-Gesundheitswesen AT lists.piratenpartei.de
>> https://service.piratenpartei.de/listinfo/ag-gesundheitswesen





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