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ag-gesundheitswesen - Re: [AG-Gesundheit] Konsens zu Homöopathie und "alternative Medizin"

ag-gesundheitswesen AT lists.piratenpartei.de

Betreff: AG Gesundheit

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Re: [AG-Gesundheit] Konsens zu Homöopathie und "alternative Medizin"


Chronologisch Thread 
  • From: "Checkinger" <checkinger AT gmx.de>
  • To: AG Gesundheit <ag-gesundheitswesen AT lists.piratenpartei.de>
  • Subject: Re: [AG-Gesundheit] Konsens zu Homöopathie und "alternative Medizin"
  • Date: Tue, 10 Apr 2012 00:48:07 +0200
  • List-archive: <https://service.piratenpartei.de/pipermail/ag-gesundheitswesen>
  • List-id: AG Gesundheit <ag-gesundheitswesen.lists.piratenpartei.de>

Ahoi,

> Was machen denn die Aufsichtsbehörden? Wie kontrollieren die denn
> "Heiler"?

Spätestens nach (auch anonymer) Anzeige durch Geschädigte und Opfer. Hat RTL2
noch nicht berichtet ?


> Achja? Habe noch nie gehört das Heilpraktiker ihre Patienten erstmal
> warnen dass ihre Therapie wissenschaftlich nicht haltbar ist. Was gibt
> es denn da für Verordnungen?
> Wenn es schon sowas gibt, dann immer her mit den Quellen. Ich glaube das
> erst wenn ich es sehe.


Also bei den Ärzten gibt es da klare Regeln:

Bundesärztekammer - Auszug aus der (Muster-)Berufsordnung
http://www.bundesaerztekammer.de/page.asp?his=2.49.1758

<<<<<<<<<
§ 11 Ärztliche Untersuchungs- und Behandlungsmethoden

(1) Mit Übernahme der Behandlung verpflichten sich Ärztinnen und Ärzte den
Patientinnen und Patienten gegenüber zur gewissenhaften Versorgung mit
geeigneten Untersuchungs- und Behandlungsmethoden.

(2) Der ärztliche Berufsauftrag verbietet es, diagnostische oder
therapeutische Methoden unter missbräuchlicher Ausnutzung des Vertrauens, der
Unwissenheit, der Leichtgläubigkeit oder der Hilflosigkeit von Patientinnen
und Patienten anzuwenden. Unzulässig ist es auch, Heilerfolge, insbesondere
bei nicht heilbaren Krankheiten, als gewiss zuzusichern.
>>>>>>>>>>>


Bei Heilpraktikern gilt analog:
http://www.ausbildung-heilpraktiker.de/ausbildung-heilpraktiker/pflichten-des-heilpraktikers.html

<<<<<<<<<<<<<<<
Gemäß den Berufspflichten der Ärzte hat der Heilpraktiker bei der Ausübung
der Heilkunde an Patienten folgende Grundpflichten zu erfüllen:

Der Heilpraktiker unterliegt der Sorgfaltspflicht,
d.h. er muss in allen Belangen seiner Berufsausübung "lege artis" (nach
den Regeln der (ärztlichen) Kunst) arbeiten. Zusätzlich gibt ein BGH - Urteil
vom 29.01.1991 (VI ZR 206/90) noch folgende Auskunft (Auszug):
"Ein Heilpraktiker, welcher invasive Behandlungsmethoden bei seinen
Patienten anwendet, hat insoweit dieselben Sorgfaltspflichten zu erfüllen,
auch bezüglich seiner Fortbildung, im Hinblick auf Nutzen und Risiken dieser
Therapiearten, wie ein Arzt für Allgemeinmedizin, der sich solcher Methoden
bedient."
Ein Heilpraktiker hat der Aufklärungspflicht genüge zu tun,
d.h. er muss einen Patienten z.B. Auskunft geben über Diagnosen, Risiken,
Nebenwirkungen und Kosten einer Therapie, usw.
>>>>>>>>>>>>>>>


> > Zugegeben sind die "versäumten Aufklärungspflichten" sicherlich einer
> der häufigsten Anlässe für Anzeigen gegen Ärzte und Therapeuten. Ein
> systematischer Mangel ist aber nicht zu erkennen. Kein Neu-Regelungsbedarf
> !!
> Und woher nimmst du diese Gewissheit? Könntest du das bitte erklären?

Es sind extrem niedrige Fallzahlen, die da vor den Ärztekammern verhandelt
werden. Wenn es in Bayern (geschätzt) 1 Dutzend Fälle im Jahr sind, sind es
viele... Noch weniger Fälle werden juristisch vor Gericht gelöst.... Meist
werden (im Vorder- und Hinterzimmer) Vergleiche abgeschlossen.... Es geht ja
meist um Entschädigungszahlungen an Betroffene oder Angehörige. Du kannst
sicher bei der BLAEK anrufen und fragen, wieviele Prozesse vor Berufsgericht
es so gibt.

Die meisten Versäumnisse finden statt, werden aber natürlich nicht geahndet,
da meist niemand standeswidrig bzw. durch Mißachtung von Leitlinien
geschädigt wurde. Es fehlen die Kläger !

Und: da ist kein (grosses) Problem !

Gruß

der Alex



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