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ag-gesundheitswesen - Re: [AG-Gesundheit] Konsens zu Homöopathie und "alternative Medizin"

ag-gesundheitswesen AT lists.piratenpartei.de

Betreff: AG Gesundheit

Listenarchiv

Re: [AG-Gesundheit] Konsens zu Homöopathie und "alternative Medizin"


Chronologisch Thread 
  • From: "Checkinger" <checkinger AT gmx.de>
  • To: AG Gesundheit <ag-gesundheitswesen AT lists.piratenpartei.de>
  • Subject: Re: [AG-Gesundheit] Konsens zu Homöopathie und "alternative Medizin"
  • Date: Tue, 10 Apr 2012 01:41:37 +0200
  • List-archive: <https://service.piratenpartei.de/pipermail/ag-gesundheitswesen>
  • List-id: AG Gesundheit <ag-gesundheitswesen.lists.piratenpartei.de>

Hallo Julitschka,

es gibt seitenweise/regalmeterweise Kommentare von Fachjuristen dazu. Vor
Eingriffen mit erheblicher Gefahr für Leib und Leben / Operationen /
Chemotherapien sollen/müssen Ärzte z.B. min. 24 Std. vorher aufklären.
Patient muss i.d.R. bei schwerwiegenden Eingriffen zumindest "drüber
schlafen" können...

Glaub mir: Da ist kein (grosses) Problem ! Ausser, dass manche Ärzte mehr
schludern, andere weniger... Meist ohne Folgen...

Der Alex


-------- Original-Nachricht --------
> Datum: Tue, 10 Apr 2012 01:31:34 +0200
> Von: Julitschka <julia AT lobstick.org>
> An: AG Gesundheit <ag-gesundheitswesen AT lists.piratenpartei.de>
> Betreff: Re: [AG-Gesundheit] Konsens zu Homöopathie und "alternative
> Medizin"

> Am 10.04.2012 00:52, schrieb Checkinger:
> > Sry,
> >
> >
> > Ärztliche Aufklärungspflicht ist hier in §8 geregelt:
> >
> > Bundesärztekammer - Auszug aus der (Muster-)Berufsordnung
> > http://www.bundesaerztekammer.de/page.asp?his=2.49.1758
> >
> > <<<<<<<<<
> >
> > § 8 Aufklärungspflicht 1
> >
> > Zur Behandlung bedürfen Ärztinnen und Ärzte der Einwilligung der
> Patientin oder des Patienten. Der Einwilligung hat grundsätzlich die
> erforderliche Aufklärung im persönlichen Gespräch vorauszugehen.
>
> Na das nenne ich ja mal konkret. Wahnsinn. Ein ganzer Satz dazu. Das ist
> ja echt genug.
>
>
> > Der Alex
> >
> >
> > -------- Original-Nachricht --------
> >> Datum: Tue, 10 Apr 2012 00:48:07 +0200
> >> Von: "Checkinger" <checkinger AT gmx.de>
> >> An: AG Gesundheit <ag-gesundheitswesen AT lists.piratenpartei.de>
> >> Betreff: Re: [AG-Gesundheit] Konsens zu Homöopathie und
> >> "alternative
> Medizin"
> >> Ahoi,
> >>
> >>> Was machen denn die Aufsichtsbehörden? Wie kontrollieren die denn
> >>> "Heiler"?
> >> Spätestens nach (auch anonymer) Anzeige durch Geschädigte und Opfer.
> Hat
> >> RTL2 noch nicht berichtet ?
> >>
> >>
> >>> Achja? Habe noch nie gehört das Heilpraktiker ihre Patienten erstmal
> >>> warnen dass ihre Therapie wissenschaftlich nicht haltbar ist. Was gibt
> >>> es denn da für Verordnungen?
> >>> Wenn es schon sowas gibt, dann immer her mit den Quellen. Ich glaube
> das
> >>> erst wenn ich es sehe.
> >>
> >> Also bei den Ärzten gibt es da klare Regeln:
> >>
> >> Bundesärztekammer - Auszug aus der (Muster-)Berufsordnung
> >> http://www.bundesaerztekammer.de/page.asp?his=2.49.1758
> >>
> >> <<<<<<<<<
> >> § 11 Ärztliche Untersuchungs- und Behandlungsmethoden
> >>
> >> (1) Mit Übernahme der Behandlung verpflichten sich Ärztinnen und
> Ärzte
> >> den Patientinnen und Patienten gegenüber zur gewissenhaften Versorgung
> mit
> >> geeigneten Untersuchungs- und Behandlungsmethoden.
> >>
> >> (2) Der ärztliche Berufsauftrag verbietet es, diagnostische oder
> >> therapeutische Methoden unter missbräuchlicher Ausnutzung des
> Vertrauens, der
> >> Unwissenheit, der Leichtgläubigkeit oder der Hilflosigkeit von
> Patientinnen
> >> und Patienten anzuwenden. Unzulässig ist es auch, Heilerfolge,
> insbesondere
> >> bei nicht heilbaren Krankheiten, als gewiss zuzusichern.
> >>
> >> Bei Heilpraktikern gilt analog:
> >>
> http://www.ausbildung-heilpraktiker.de/ausbildung-heilpraktiker/pflichten-des-heilpraktikers.html
> >>
> >> <<<<<<<<<<<<<<<
> >> Gemäß den Berufspflichten der Ärzte hat der Heilpraktiker bei der
> >> Ausübung der Heilkunde an Patienten folgende Grundpflichten zu
> erfüllen:
> >>
> >> Der Heilpraktiker unterliegt der Sorgfaltspflicht,
> >> d.h. er muss in allen Belangen seiner Berufsausübung "lege artis"
> >> (nach den Regeln der (ärztlichen) Kunst) arbeiten. Zusätzlich gibt
> ein BGH -
> >> Urteil vom 29.01.1991 (VI ZR 206/90) noch folgende Auskunft (Auszug):
> >> "Ein Heilpraktiker, welcher invasive Behandlungsmethoden bei seinen
> >> Patienten anwendet, hat insoweit dieselben Sorgfaltspflichten zu
> erfüllen,
> >> auch bezüglich seiner Fortbildung, im Hinblick auf Nutzen und Risiken
> >> dieser Therapiearten, wie ein Arzt für Allgemeinmedizin, der sich
> solcher
> >> Methoden bedient."
> >> Ein Heilpraktiker hat der Aufklärungspflicht genüge zu tun,
> >> d.h. er muss einen Patienten z.B. Auskunft geben über Diagnosen,
> >> Risiken, Nebenwirkungen und Kosten einer Therapie, usw.
> >>
> >>>> Zugegeben sind die "versäumten Aufklärungspflichten" sicherlich
> >> einer
> >>> der häufigsten Anlässe für Anzeigen gegen Ärzte und Therapeuten.
> Ein
> >>> systematischer Mangel ist aber nicht zu erkennen. Kein
> >> Neu-Regelungsbedarf !!
> >>> Und woher nimmst du diese Gewissheit? Könntest du das bitte
> erklären?
> >> Es sind extrem niedrige Fallzahlen, die da vor den Ärztekammern
> >> verhandelt werden. Wenn es in Bayern (geschätzt) 1 Dutzend Fälle im
> Jahr sind,
> >> sind es viele... Noch weniger Fälle werden juristisch vor Gericht
> gelöst....
> >> Meist werden (im Vorder- und Hinterzimmer) Vergleiche abgeschlossen....
> Es
> >> geht ja meist um Entschädigungszahlungen an Betroffene oder
> Angehörige.
> >> Du kannst sicher bei der BLAEK anrufen und fragen, wieviele Prozesse
> vor
> >> Berufsgericht es so gibt.
> >>
> >> Die meisten Versäumnisse finden statt, werden aber natürlich nicht
> >> geahndet, da meist niemand standeswidrig bzw. durch Mißachtung von
> Leitlinien
> >> geschädigt wurde. Es fehlen die Kläger !
> >>
> >> Und: da ist kein (grosses) Problem !
> >>
> >> Gruß
> >>
> >> der Alex
> >>
> >>
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