Zum Inhalt springen.
Sympa Menü

ag-gesundheitswesen - Re: [AG-Gesundheit] Ärzteeinkommen ;-)

ag-gesundheitswesen AT lists.piratenpartei.de

Betreff: AG Gesundheit

Listenarchiv

Re: [AG-Gesundheit] Ärzteeinkommen ;-)


Chronologisch Thread 
  • From: Jens Müller <ich AT tessarakt.de>
  • To: ag-gesundheitswesen AT lists.piratenpartei.de
  • Subject: Re: [AG-Gesundheit] Ärzteeinkommen ;-)
  • Date: Sat, 07 Apr 2012 14:16:17 +0200
  • List-archive: <https://service.piratenpartei.de/pipermail/ag-gesundheitswesen>
  • List-id: AG Gesundheit <ag-gesundheitswesen.lists.piratenpartei.de>
  • Organization: Newsserver der Piratenpartei Deutschland - Infos siehe: http://wiki.piratenpartei.de/Syncom/Newsserver

Am 07.04.2012 09:33, schrieb Dr. Christian Haffner:
Ich hatte das Gesetz so verstanden, dass die Ärzte damit gar nichts zu
tun haben, sondern die Kassen die Auskünfte geben. Oder habe ich das
falsch verstanden?

Es gibt beide Möglichkeiten. § 305 Abs. 1 bzw. Abs. 2 SGB V. http://dejure.org/gesetze/SGB_V/305.html

Diese Vorschriften hatte ich ja bereits genannt.

Aus einer Praxis, in der ich bis vor einem Jahr mitgearbeitet habe, weiß
ich, dass es auch die Möglichkeit gab (oder gibt?), sich generell für
Rechnungen als GKV-Patient zu entscheiden.

Ich weiß gerade nicht, ob ich die Satzstruktur richtig parse. Man kann sich natürlich auch als GKV-Patient privat behandeln lassen (und dann auch privat zahlen). Damit man nicht alles selbst bezahlen muss, kann man Kostenerstattung wählen. Dann bekommt man zumindest den GKV-Satz von selbiger erstattet, abzüglich Abschlag für Verwaltungskosten und fehlende Wirtschaftlichkeitsprüfung.

Vgl. § 13 Abs. 2 SGB V. http://dejure.org/gesetze/SGB_V/13.html

Soweit ich mich erinnere war
der Haken aber dabei, dass dann GKV-Patienten von den Ärzten nach der
GOÄ (privatärztliche Gebührenordnung) abgerechnet werden müssen

Ja. Wonach sonst sollte man Privatpatienten abrechnen?

und der
Patient auf dem Unterschied Kassenerstattung-GOÄ-Gebühr sitzen bleibt.

Ja, das ist der Haken daran, genau. Das macht halt, wer als GKV-Versicherter unbedingt einen auf Privatpatient machen will.

Das wurde mir von meinem damaligen Chef als Begründung genannt, dass
sich nur wenige Patienten dafür entscheiden würden.

Das nur, um das "Man will seinem Arzt ja nichts aufbürden", ein wenig
differenzierter zu sehen…

Das "Man will seinem Arzt ja nichts aufbürden" war ja auch nicht auf Kostenerstattung, sondern auf die Patientenquittung bezogen. Und es ist wohl als "Man will seinem Arzt ja als ohnehin nicht gerne gesehener Kassenpatient nicht noch mehr Arbeit aufbürden" zu lesen.

Gruß Jens






Archiv bereitgestellt durch MHonArc 2.6.19.

Seitenanfang