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ag-gesundheitswesen - Re: [AG-Gesundheit] Sicherheit und Freiheit

ag-gesundheitswesen AT lists.piratenpartei.de

Betreff: AG Gesundheit

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Re: [AG-Gesundheit] Sicherheit und Freiheit


Chronologisch Thread 
  • From: "Jürgen Junghänel" <junghaenel-hannover AT gmx.de>
  • To: AG Gesundheit <ag-gesundheitswesen AT lists.piratenpartei.de>
  • Subject: Re: [AG-Gesundheit] Sicherheit und Freiheit
  • Date: Thu, 19 Aug 2010 15:44:22 +0200
  • List-archive: <https://service.piratenpartei.de/pipermail/ag-gesundheitswesen>
  • List-id: AG Gesundheit <ag-gesundheitswesen.lists.piratenpartei.de>

Hallo Thorsten,

ich habe mich auch durch das Gutachten gelesen und nur zwei Stellen auf Seite
42 und 51 etwa gefunden:

Dies verpflichtet ihn, die für die Behandlung notwendigen
Informationen zu nutzen. Hierzu gehört auch die Nutzung der eEPA. Diese
Nutzung ist
sozialadäquat und weder organisatorisch noch wirtschaftlich unangemessen.
Danach würde
der behandelnde Arzt den Behandlungsvertrag verletzen und gegenüber dem
Patienten für
einen hierdurch verursachten Schaden haften, wenn er die eEPA nicht nutzen,
relevante
Informationen aus der eEPA nicht würdigen oder die aus der eEPA erreichbaren
und für die
Behandlung notwendigen Informationen nur partiell abrufen würde.

An anderer Stelle:

Für den abrufenden
Arzt sollte klargestellt werden, dass er zum Abruf und zur Verwertung der
Dokumente
entsprechend dem Zweck des Behandlungsvertrages verpflichtet ist.

Das ist alles sehr eindeutig und genauso wie icch es erwartet habe und wie es
für den Normalfall auch sinnvoll ist.

Normalerweise geht man davon aus, dass der Patient dem Arzt alle
Informationen über seinen Gesundheitszustand geben will und sieht in dem
Nichtbeachten dieser Info das Problem: siehe oben.

Das ist aber nicht mein Punkt.

Derzeit geht ein Patient zum Arzt und erzählt das, was er für sinnvoll hält,
den Rest verschweigt er (ich würde sagen aus "Dummheit" oder Ausdruck
"informaiver Selbstbestimmung"). Es kann durchaus in festgefahrener
diagnostischer Situation sinnvoll sein, so zu handeln.

In Zukunft wird es so sein, dass der Arzt ohne Einsicht in die ePA die
Behandlung ablehnen kann (und nach obigen Ausführungen evtl. sogar muss),
wenn eine ePA vorliegt, aber kein Einverständnis in die Nutzung vorliegt.

Deshalb glaube ich, dass eben gerade die Frage des Gebens des
Einverständnisses in Zukunft nicht in eigentlicher Freiwilligkeit erfolgt.
Aus meinem Verständnis setzt Freiwilligkeit die Wahlfreiheit voraus. Wenn
aber man an seine durch Beitragszahlung erworbenen Rechte auf Bezahlung einer
Behandlung nur dann kommt, wenn man die Nutzung der ePA erlaubt, ist nicht
viel von Freiwilligkeit übrig.

Und es kommt politisch gesehen noch viel schlimmer: soweit ich sehe ist bei
privaten Versicherungen noch nicht viel Neigung, sich an dem System zu
beteiligen.

Sollte also einer Oberschicht erlaubt sein, über ihre Gesundheitsdaten
freiwillig zu entscheiden, der Mittel- und Unterschicht aber nicht?

Torsten, dies ist nicht deine Baustelle, du bist Spezialist für Datenschutz.
Der hört beim Einverständnis in die Nutzung der gut verschlüsselt gehaltenen
Daten auf.

Freiwilligkeit der Einverstädnisgebung in der besonderen Lage eines Kranken
ist eine philosophische bis politische Frage, da erwarte ich mal die Antwort
aller unserer Piraten-Gesundtheitpolitiker auf dieser ML.

Dein Jürgen
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