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ag-gesundheitswesen - Re: [AG-Gesundheit] Sicherheit und Freiheit

ag-gesundheitswesen AT lists.piratenpartei.de

Betreff: AG Gesundheit

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Re: [AG-Gesundheit] Sicherheit und Freiheit


Chronologisch Thread 
  • From: "Thorsten W." <jumpfunky AT web.de>
  • To: AG Gesundheit <ag-gesundheitswesen AT lists.piratenpartei.de>
  • Subject: Re: [AG-Gesundheit] Sicherheit und Freiheit
  • Date: Thu, 19 Aug 2010 14:49:06 +0200
  • List-archive: <https://service.piratenpartei.de/pipermail/ag-gesundheitswesen>
  • List-id: AG Gesundheit <ag-gesundheitswesen.lists.piratenpartei.de>

Hallo Jürgen,

Am Dienstag, den 17.08.2010, 09:54 +0200 schrieb "Jürgen Junghänel":
wird es bei der weiteren Verrechtlichung unseres Gesundheitssystems vielleicht sogar so kommen, 
dass ein Arzt, der einen Patienten, der es verweigert, ohne Einsicht in die ePA behandelt bei 
einem dadurch bedingten Fehler haftbar gemacht wird - nach dem Motto: gut Sie haben nach Ihrer 
Informationslage richtig gehandelt, aber Sie hätten die Behandlung verweigern müssen bis Sie 
alle verfügbaren Informationen hatten.

ich glaube inzwischen eine (teil)Antwort auf deine Frage gefunden zu haben. Das ZTG hat ein Rechtsgutachten von Dr. Ivo Geis erstellen lassen mit dem Titel:

„Klärung haftungsrechtlicher Fragestellungen, die auf Seiten von Ärzten, Betreibern und Providern bei der Nutzung bzw. dem Betrieb einrichtungsübergreifender elektronischer Patientenakten (eEPA) entstehen.“

Downloadbar hier: http://www.egesundheit.nrw.de/egesundheit.nrw.de/content/e2571/e3744/e3755/object3757/ZTG_Gutachten_Geis_ger.pdf

Hier wird von einrichtungsübergreifenden elektronischen Patientenakten gesprochen, diese entsprechen meine Wissens nach der freiwilligen Anwendung EPA der eGK. Die Krankenhäusern werden weiterhin eigene, lokale elektronische Patientenakten behalten.

Zurück zum Thema:

Hier findet sich auf Seite 42 im dem obigen Dokument:

"Dies verpflichtet ihn, die für die Behandlung notwendigen
Informationen zu nutzen. Hierzu gehört auch die Nutzung der eEPA. Diese Nutzung ist sozialadäquat und weder organisatorisch noch wirtschaftlich unangemessen. Danach würde der behandelnde Arzt den Behandlungsvertrag verletzen und gegenüber dem Patienten für einen hierdurch verursachten Schaden haften, wenn er die eEPA nicht nutzen, relevante Informationen aus der eEPA nicht würdigen oder die aus der eEPA erreichbaren und für die Behandlung notwendigen Informationen nur partiell abrufen würde."

Ich habe erreichbar mal markiert, da es eventuell einen Hinweis darauf gibt, was geschieht, wenn der Patient Daten verweigert (also versteckt hat). Versteckte Daten sind ja nicht erreichbar, deshalb haftet er Arzt nicht? Nur eine Vermutung von mir...

Viele Grüße
Thorsten


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