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Betreff: Sub-AG der AG Gesundheit der Piratenpartei Deutschland
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Re: [Ag-gesundheit-reformer] Finanzierung des Gesundheitswesens bzw. der Krankenversicherung
Chronologisch Thread
- From: Wolfgang Gerstenhöfer <wolfgang.gerstenhoefer AT gmx.de>
- To: "Sub-AG der AG Gesundheit der Piratenpartei Deutschland" <ag-gesundheit-reformer AT lists.piratenpartei.de>
- Subject: Re: [Ag-gesundheit-reformer] Finanzierung des Gesundheitswesens bzw. der Krankenversicherung
- Date: Thu, 19 Jan 2012 19:49:25 +0100
- List-archive: <https://service.piratenpartei.de/pipermail/ag-gesundheit-reformer>
- List-id: Sub-AG der AG Gesundheit der Piratenpartei Deutschland <ag-gesundheit-reformer.lists.piratenpartei.de>
Ahoi alle miteinander,
ganz herzlichen Dank für die sehr konstruktiven Rückmeldungen und Fragen.
Darüber habe
ich mich sehr gefreut.
Hiermit versuche ich, auf das eine oder andere einzugehen, und hoffe, dass
mir dies möglichst vollständig gelingt.
Kern meines Vorschlags ist tatsächlich die Umstellung des
Finanzierungssystems vom
Umlage- auf das Kapitaldeckungsverfahren und gleichzeitig die Verlagerung
des Sozialausgleichs in das Steuersystem und damit auf eine wesentlich
breitere Basis (alle Bürger und Unternehmen), ohne den Menschen eine
Einheitsversicherung oder überhaupt einen bestimmten Versicherungsschutz
aufzuzwingen.
Ich gehe davon aus, dass dies mit Blick auf die Bevölkerungsentwicklung in
Deutschland und trotz der derzeitigen Krise auf längere Sicht nicht nur die
zukunftssicherere Reform ist, sondern auch im Hinblick auf die Grundrechte
der Privatversicherten und der privaten Krankenversicherer die
verfassungsrechtlich einwandfreiere (Recht auf Eigentum, Berufs- und
Vereinigungsfreiheit/Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 10.6.2009).
http://www.bundesverfassungsgericht.de/pressemitteilungen/bvg09-059.html
Das Angebot der Krankenversicherer (dann ehemalige gesetzliche Krankenkassen
und private Krankenversichrerer) soll bei meinem Vorschlag so aussehen, dass
es zwingend eine Basis-Krankheitskostenvollversicherung bzw. einen
Basistarif gibt und darüber hinaus - aber das bestimmt letztendlich der
Wettbewerb - verschiedene Krankheitskostenvollversicherungstarife z. B. auch
nach wie vor für Beihilfeberechtigte. (Das Thema Beihilfe wäre sicher noch
einmal eine andere Diskussion wert.)
Ob es Zusatz- oder Ergänzungstarife - wie wir sie heute in der privaten
Krankenversicherung kennen - dann überhaupt noch geben wird/muss, wird sich
zeigen (Wettbewerb).
Für den Basistarif gilt ein Kontrahierungs-, also ein Annahmezwang, dennoch
findet eine Risiko- bzw. Gesundheitsprüfung statt – dies gilt auch für
Umwandlungen in den Basistarif. Eine Ablehnung des Antrags ist aber nicht
zulässig. Notwendige Risikozuschläge
(versicherungsmedizinische Beitragszuschläge) sind für einen branchenweiten
finanziellen Spitzenausgleich „fiktiv“ zu ermitteln. Während der
Vertragsdauer nach dem Basistarif darf dieser Beitragszuschlag nicht
verlangt
werden. Bei einer Umstellung aus dem Basistarif in einen anderen Tarif wird
für etwaige Mehrleistungen eine Gesundheitsprüfung durchgeführt sowie der
bei
Vertragsabschluss ermittelte Beitragszuschlag erhoben.
Der Spitzenausgleich ist notwendig, um eine ungleiche Verteilung der Risiken
auf die einzelnen Krankenversicherer auszugleichen. Nur ein solcher
Ausgleich macht einen Annahmezwang gegenüber der jeweiligen
Versichertengemeinschaft vertretbar. Hierbei wird die unterschiedliche
Versicherten- und Krankheitsstruktur berücksichtigt. Krankenversicherer mit
älteren und kränkeren Versicherten erhalten über den Spitzenausgleich mehr
Mittel als Krankenversicherer mit einer Vielzahl an jungen und gesunden
Versicherten.
Die Beiträge für den Basistarif werden weitgehend identisch sein, da die
Leistungen gesetzlich für alle gleich festgelegt werden. Leichte
Unterschiede kann (und sollte) es wegen der einzukalkulierenden
Verwaltungskosten geben. Dies halte ich auch für richtig und wichtig, um
auch hier einen Anreiz zu einem wirtschaftlichen und kostenbewussten Umgang
mit den Geldern der Versicherten/Kunden zu gewährleisten.
Grundsätzlich zum Thema Wettbewerb:
Ich halte einen funktionierenden und konstruktiven Wettbewerb für äußerst
wichtig, da nur Wettbewerb, also die Möglichkeit des Kunden den Anbieter
wechseln zu können, für Service, Kundenorientierung, Produktinnovationen und
möglichst niedrigen Verwaltungskosten sorgt. (Das ist (leider) so. Menschen
sind in der Regel
bequem.)
Dies ist auch ein Grund für meine Forderung, keine Unterscheidung mehr
zwischen gesetzlichen Krankenkassen und privaten Krankenversicherern
vorzunehmen, sondern für alle gleiche Rahmenbedingungen zu schaffen. Deshalb
auch die Umwandlung der Krankenkassen von Körperschaften des öffentlichen
Rechts zu Versicherungsvereinen auf Gegenseitigkeit. Versicherungsvereine,
weil diese Unternehmensform - ähnlich wie es heute bei den Krankenkassen der
Fall ist - eine Mitwirkung der Mitglieder/Kunden quasi als Eigentümer des
Versicherungsvereins vorsieht und dies auch die ursprüngliche
privatwirtschaftliche Rechtsform zumindest der früheren Ersatzkassen (z. B.
BEK, DAK) war.
Ein anderer, vielleicht noch wichtigerer Grund liegt darin, dass es unfair
ist,
Menschen aufgrund eines geringeren Einkommens eine
Krankheitskostenvollversicherung über dem Niveau der Basisversorgung zu
verweigern.
Deshalb trete ich auch nicht für einen steuerfinanzierten Zuschuss an die
Krankenversicherer (Stichwort Gesundheitsfonds) ein, sondern nach dem
Prinzip "Subjekt- statt Objektförderung" für einen Zuschuss über den
steuerlichen Grundfreibetrag bzw. das staatlich garantierte Mindesteinkommen
(z. B. BGE).
Denn dann hat jeder, selbst die Möglichkeit zu entscheiden, welchen Anteil
seines Einkommens er für seine Krankenversicherung aufbringen kann und will.
Warum soll man jemanden, der zwar ein niedriges oder auch "nur" das
Mindesteinkommen hat, das Recht nehmen, auf anderes zugunsten einer
Krankheitskostenvollversicherung über dem Niveau des Basistarifs zu
verzichten? Auch das entspricht für mich der Freiheits- und
Selbstbestimmungsidee der Piraten.
Noch etwas zur Leistungsseite:
Von Kostendämpfungsgesetzen halte ich gar nichts. Davon hatten wir seit 1977
mehr als genug. Sie haben letztendlich nichts gebracht
und sind auch mit einer sozialen Marktwirtschaft nicht wirklich vereinbar.
Deshalb setze ich auch hier zum einen auf den Wettbewerb - mit einer starken
staatlichen Rechts- und Fachaufsicht - und auf Vereinbarungen zwischen den
Erbringern medizinischer Leistungen und den Krankenversicherern.
Die Krankenversicherer bekommen damit Möglichkeiten für eine wirtschaftliche
und hochwertige Versorgung ihrer Versicherten/Kunden an die Hand gegeben.
Sie können zum Beispiel mit Arzneimittelherstellern Rabattverträge
abschließen, Hilfsmittel günstiger einkaufen oder mit Heilmittelerbringern
verhandeln. Sie können Verträge mit besonders qualifizierten Ärzten
schließen oder mit Krankenhäusern die ambulante Behandlung für schwer kranke
Versicherte vereinbaren. Das sind nur einige Beispiele.
Solche Verträge sollten insofern auch im Interesse der Leistungserbringer
liegen, als sie damit ihren Kundenstamm erweitern oder besser an sich binden
können.
Für die Aufsicht werden die für die Krankenversicherung zuständigen Bereiche
des heutigen Bundesversicherungsamts und der Bundesanstalt für
Finanzdienstleistungsaufsicht zu einer neuen Aufsichtsbehörde zusammen
geführt. Der heutige Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) wird durch ein
Gremium ersetzt, in dem zum einen die verschiedenen Berufsgruppen auf der
Seite der Erbringer medizinischer Leistungen (nicht nur Ärzte-, Zahnärzte-
und Krankenhausvertreter) und zum anderen die Krankenversicherer, aber auch
die Versicherten/Kunden sowohl als Patienten als auch als Beitragszahler
vertreten sind.
Die Kassenärztlichen und Kassenzahnärztlichen Vereinigungen würden aufgrund
dieser Reform überflüssig. Über Sinn, Zweck und Nutzen der Ärzte- und
Zahnärztekammern einerseits und der verschiedenen Berufsverbände
andererseits sollte man gesondert diskutieren und entscheiden.
Exkurs Beitragskalkulation nach versicherungsmathematischen Grundsätzen:
Für die Kalkulation der Beiträge gilt das Äquivalenzprinzip, also die
Gleichwertigkeit zwischen Leistung und Beitrag.
Jeder Versicherte zahlt soviel, wie er voraussichtlich an Leistungen in
Anspruch nehmen wird. Der Beitrag setzt sich aus mehreren "Einzelposten"
zusammen:
1. Der Risikobeitrag wird gebraucht, um das versicherte Risiko, nämlich
Krankheitskosten, abzudecken.
2. Der Vorsorgebeitrag wird in der so genannten Alterungsrückstellung für
die Versichertengemeinschaft gesammelt und verzinslich angelegt. Diese
Rückstellung wird aufgebaut, um die erfahrungsgemäß mit zunehmendem Alter
steigenden Ausgaben für die Gesundheit abzudecken.
3. Der Kostenbeitrag finanziert den allgemeinen Geschäftsbetrieb des
Krankenversicherers.
Ausgeglichen werden die im Zeitablauf steigenden Krankheitskosten durch die
Alterungsrückstellung. Während also im Laufe der Jahre der Anteil des
Risikobeitrags immer mehr steigt, nimmt der Anteil des Vorsorgebeitrags
immer mehr ab. Gebe es nicht noch einige Rahmenbedingungen
(Preissteigerungen, neue
Untersuchungs- und Behandlungsmethoden, stärkere Inanspruchnahme von
Leistungen), würde der Beitrag also über die gesamte Dauer des Vertrags
gleich bleiben (Grundsatz der Beitragskonstanz). Beitragssteigerungen
aufgrund steigender Verwaltungskosten
sind in diesem Finanzierungssystem übrigens ausgeschlossen.
Piratig-liberale Grüße und schon mal ein schönes Wochenende
Wolfgang
----- Original Message ----- From: "mb" <michaela_bach AT web.de>
To: "'Sub-AG der AG Gesundheit der Piratenpartei Deutschland'"
<ag-gesundheit-reformer AT lists.piratenpartei.de>
Sent: Wednesday, January 18, 2012 12:49 PM
Subject: Re: [Ag-gesundheit-reformer] Finanzierung des Gesundheitswesensbzw.
der Krankenversicherung
Ich glaube, zwischen Wolfgangs Vorschlag und Martins Haupt-Kritik gibt es
eigentlich keine erheblichen Unterschiede:
Die (gesetzlich vorgeschriebene) Grundversorgung muss jede Versicherung
zum gleichen Preis anbieten - hier soll es keinen Wettbewerb geben.
Der Wettbewerb soll nur bei Zusatzleistungen bestehen.
Michaela
Kurzer Einwurf: ich tippe mal, dass du mit dem Vorschlag bei den
Reformern nicht richtig aufgehoben bist. Eine extra Liste für
Befürworter eines staatlichen Gesundheitssystems haben wir noch nicht.
Müssen dann die Reformer entscheiden, ob sowas auf deren Liste soll.
Birger
Am 18. Januar 2012 11:37 schrieb mlepper99 <mlepper99@piratenpartei-
nrw.de>:
> Ahoi zusammen,
>
> sehe ich ein wenig anders.
>
> Konkurrenz braucht es bei Gesundheitsfragen nicht.
> Wenn wir nur EINE gesetzliche Kasse hätten, die nur die gesetzlich,
> festgeschriebenen Leistungen liefert ist das kein Problem. Dann
> brauchen wir keine Konkurrenz. Dieser Leistungskatalog dürfte nur
> ergänzt aber nicht verringert werden.
> Alles Zusätzliche müsste man sich privat selbst dazuversichern. Nur
wer möchte!
> Die/Eine Grundversorgung ist somit erreicht.
> Solidarität ist hier wichtig. Daher keine Risikozuschläge in der EINEN
> gesetzlichen Kasse.
> Privat kann gemacht werden was die Versicherung mit dem Versicherten
> jeweils ausmacht. Das ist "wurscht".
> Altersrückstellungen sind m.E. nicht notwendig, weil die nur EINMAL
> reingeschoben werden müssten.
> Wenn die "Alten" dann mehr kosten, kommen gleichzeitig aber auch
> "Neue" Junge in die Versicherung.
> Das wäre ein quasi rotierendes Verfahren. Daher sind die
Rückstellungen unnötig.
> Ansonsten müssen wir den Ärzten vertrauen, dass die ihre Patienten
> vernünftig behandeln.
> Da hilft aber keine Budgetierung oder Kappung o.ä. Im Gegenteil hilft
> hier absolutes Vertrauen !!!!!
>
> Meinungen!
>
> Gruß
> Martin Lepper (mlepper99)
>
>
>
> mb <michaela_bach AT web.de> hat am 18. Januar 2012 um 11:27 geschrieben:
>
>> Hallo Wolfgang,
>>
>> den Vorschlag finde ich gut, würde ihn jedoch gern noch ergänzen:
>>
>> - was unter "Beiträge nach versicherungsmathematischen Grundsätzen"
>> verstanden wird, sollte spezifiziert werden. In der Basisversorgung
>> erscheinen mir Riskikozuschläge wie derzeit in der PKV sehr
>> problematisch (zuviel Bürokratie, Risiko ändert sich ohnehin im
>> Verlauf des Lebens usw). Eine Beitragsabhängigkeit vom Alter halte
>> ich hingegen für sinnvoll. Ich stelle mir ohnehin vor, dass die
>> Beiträge für die Zwangs-Grundversorgung bei allen Versicherungen
>> gleich sind (altersabhängig) und der Wettbewerb lediglich bei den
Zusatzleistungen stattfindet.
>>
>> -Die Altersrückstellung müsste man im Hinblick auf die Eurokrise uä.
>> genau diskutieren.
>>
>> - Die Leistungsseite müsste sehr intensiv diskutiert werden - das ist
>> sicherlich ein sehr umfangreiches Thema. Kostenbegrenzungsmaßnahmen
>> werden wohl leider nicht verzichtbar sein.
>>
>> Michaela
----- Original Message ----- From: "checkinger" <checkinger AT news.piratenpartei.de>
To: <ag-gesundheit-reformer AT lists.piratenpartei.de>
Sent: Wednesday, January 18, 2012 7:25 PM
Subject: Re: [Ag-gesundheit-reformer]Finanzierung des Gesundheitswesens bzw.
der Krankenversicherung
Hallo Wolfgang,
Danke für die Darstellung Deines Konzepts.
Ich kann Deinem Konzept eigentlich nur geringere Unterschiede zum heutigen
Krankenversicherungssystem entnehmen:
1. Kapitalgedeckte Finanzierung: Aus Beiträge sollen Rückstellungen
gebildet werden, etwa für Gesundheitsrisiken im Alter
Bitte erläutere näher, wie die Altersrückstelluzngen heute
kapitalgedeckt zukunfts-sicher auf den Kapitalmärkten angelegt werden
können...
Und: müssten nicht im Vergelich zu heute deutlich höhere Beiträge
bezahlt werden, da ja noch Rückstellungen zusätzölich zu den "normalen"
Kosten gebildet werden müssen...?
2. Krankenkassen als Versicherungsvereine auf Gegenseitigkeit
Bitte erläutere näher die Vorteile von Versicherungsvereinen.
3. Die Aufsicht über die Träger der Krankenversicherung beim BMG
Wäre fachlich-sachlich vernünftig.
Alles Andere beschreibt quasi den Status-Quo:
1. Allgemeine Versicherungspflicht
2. Freiwillige zusatzversicherungen
3. Transferleistungen an die GKV aus dem Sozial/Steuertopf
4. Gebührenordnungen, als Ergebnis von Verhandlungen zwischen den
Verbänden der jeweiligen Erbringer medizinischer Leistungen und der
Träger der Krankenversicherung (Macht heute bei der GKV die
KV-Kassenärztliche Vereinigung)
5. Festlegung der Verordnungsfähigkeit von med. Leistungen: durch den
gemeinsamen Bundesauasschuss der Ärzte und Krankenkassen g-BA
Ist das piratig genug ?
Der Alex
- Re: [Ag-gesundheit-reformer] Finanzierung desGesundheitswesensbzw. der Krankenversicherung, (fortgesetzt)
- Re: [Ag-gesundheit-reformer] Finanzierung desGesundheitswesensbzw. der Krankenversicherung, Guido Heymann, 16.01.2012
- Re: [Ag-gesundheit-reformer] Finanzierung desGesundheitswesensbzw. der Krankenversicherung, mb, 16.01.2012
- Re: [Ag-gesundheit-reformer] Finanzierung desGesundheitswesensbzw. der Krankenversicherung, aloa5, 16.01.2012
- Re: [Ag-gesundheit-reformer] Finanzierung desGesundheitswesens bzw. der Krankenversicherung, Guido Heymann, 16.01.2012
- Re: [Ag-gesundheit-reformer] Finanzierung desGesundheitswesensbzw. der Krankenversicherung, mb, 16.01.2012
- Re: [Ag-gesundheit-reformer] Finanzierung des Gesundheitswesensbzw. der Krankenversicherung, mlepper99, 16.01.2012
- Re: [Ag-gesundheit-reformer] Finanzierung des Gesundheitswesens bzw. der Krankenversicherung, Wolfgang Gerstenhöfer, 17.01.2012
- Re: [Ag-gesundheit-reformer] Finanzierung des Gesundheitswesens bzw. der Krankenversicherung, mb, 18.01.2012
- Re: [Ag-gesundheit-reformer] Finanzierung des Gesundheitswesens bzw. der Krankenversicherung, mlepper99, 18.01.2012
- Re: [Ag-gesundheit-reformer] Finanzierung des Gesundheitswesens bzw. der Krankenversicherung, haarbrandt, 18.01.2012
- Re: [Ag-gesundheit-reformer] Finanzierung des Gesundheitswesens bzw. der Krankenversicherung, mb, 18.01.2012
- Re: [Ag-gesundheit-reformer] Finanzierung des Gesundheitswesens bzw. der Krankenversicherung, Wolfgang Gerstenhöfer, 19.01.2012
- Re: [Ag-gesundheit-reformer] Finanzierung des Gesundheitswesens bzw. der Krankenversicherung, mlepper99, 20.01.2012
- Re: [Ag-gesundheit-reformer] Finanzierung des Gesundheitswesens bzw. der Krankenversicherung, mb, 20.01.2012
- Re: [Ag-gesundheit-reformer] Finanzierung des Gesundheitswesens bzw. der Krankenversicherung, Wolfgang Gerstenhöfer, 22.01.2012
- Re: [Ag-gesundheit-reformer] Finanzierung des Gesundheitswesens bzw. der Krankenversicherung, K K, 23.01.2012
- Re: [Ag-gesundheit-reformer] Finanzierung des Gesundheitswesens bzw. der Krankenversicherung, Rick, 23.01.2012
- Re: [Ag-gesundheit-reformer] Finanzierung des Gesundheitswesens bzw. der Krankenversicherung, K K, 23.01.2012
- Re: [Ag-gesundheit-reformer] Finanzierung des Gesundheitswesens bzw. der Krankenversicherung, Rick, 23.01.2012
- Re: [Ag-gesundheit-reformer] Finanzierung des Gesundheitswesens bzw. der Krankenversicherung, Wolfgang Gerstenhöfer, 23.01.2012
- Re: [Ag-gesundheit-reformer] Finanzierung des Gesundheitswesens bzw. der Krankenversicherung, Wolfgang Gerstenhöfer, 17.01.2012
- Re: [Ag-gesundheit-reformer] Finanzierung desGesundheitswesensbzw. der Krankenversicherung, Guido Heymann, 16.01.2012
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- Re: [Ag-gesundheit-reformer] Finanzierung des Gesundheitswesens bzw. der Krankenversicherung, K K, 23.01.2012
- Re: [Ag-gesundheit-reformer] Finanzierung des Gesundheitswesens bzw. der Krankenversicherung, K K, 23.01.2012
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