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ag-geldordnung-und-finanzpolitik - Re: [AG-GOuFP] Vortrag "Was ist Geld?" am 1.2.2016

ag-geldordnung-und-finanzpolitik AT lists.piratenpartei.de

Betreff: Kommunikationsmedium der bundesweiten AG Geldordnung und Finanzpolitik

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Re: [AG-GOuFP] Vortrag "Was ist Geld?" am 1.2.2016


Chronologisch Thread 
  • From: Arne Pfeilsticker <Arne.Pfeilsticker AT piratenpartei-hessen.de>
  • To: moneymind <moneymind AT gmx.de>
  • Cc: ag-geldordnung-und-finanzpolitik AT lists.piratenpartei.de
  • Subject: Re: [AG-GOuFP] Vortrag "Was ist Geld?" am 1.2.2016
  • Date: Tue, 12 Jan 2016 13:51:30 +0100
  • List-archive: <https://service.piratenpartei.de/pipermail/ag-geldordnung-und-finanzpolitik>
  • List-id: Kommunikationsmedium der bundesweiten AG Geldordnung und Finanzpolitik <ag-geldordnung-und-finanzpolitik.lists.piratenpartei.de>


> Am 12.01.2016 um 13:41 schrieb moneymind <moneymind AT gmx.de>:
>
> Lieber Arne,
>
> ich bin mit Dir einer Meinung, daß wir uns fürs Verständnis UNSERER
> Wirtschaft (Kapitalismus) die Begriffe "Eigentum" und "Besitz" in exakt den
> Bedeutungen verwenden sollten, die in der Rechtswissenschaft und im
> geltenden Zivilrecht (civil law, continental) usus sind.
>
> Da braucht es keine Kontroversen, sondern es reicht, nachzulesen und die
> Begriffe einfach korrekt zu verwenden.
>
> Der Dissens beginnt erst in der Anwendung dieser Begriffe auf /andere/
> Gesellschaften, also bei der rechtsethnologischen Perspektive. Dabei geht
> es nicht nur um den Begriff von "Recht" überhaupt, sondern - dem noch
> vorgeordnet - um die Frage, wie (und zu welchen Zwecken und Zielen) man
> überhaupt in einem kulturvergleichenden Kontext sinnvoll Begriffsbildung
> betreiben sollte.
>
> Dafür brauchen wir weniger den Bezug zur Rechtsphilosophie (normativ),
> sondern vor allem den Bezug zur Rechtsethnologie und -Anthropologie und zur
> Rechtsvergleichung (z.B. Kischel, Uwe: Rechtsvergleichung. München: C.H:
> Beck 2015) - beides empirisch.
>
> Die Frage ist zu wichtig, um sie wegrutschen zu lassen oder oberflächlich
> zu behandeln, oder einmal mehr eine sinnlose (weil schon epistemologisch
> fehlorientierte) Kontroverse zu starten.
>
> Ich schlage vor, daß wir das mal systematisch angehen, vielleicht auch in
> einer gut vorbereiteten Diskussionsveranstaltung, wo dann Interessierte
> (viele dürften das nicht sein) dabeiseinkönnen. Ich denke, Nicolas Hofer
> wird auf jeden Fall mit von der Partie sein.
>
> Laß uns in den nächsten Tagen dazu mal skypen, ich werde mich bei Dir
> melden.

gerne!

> Es ist höchste Zeit, diese Fragen endlich systematisch anzugehen und
> präzise und rational zu klären, was m.E. im Prinzip kein Problem ist/sein
> sollte und möglich ist.
>
> Die Krise Europas duldet keinen Aufschub mehr. Ohne Klärung können wir die
> unterschiedlichen Dimensionen der GR-Krise nicht auseinanderhalten und
> keine sinnvollen Lösungen entwerfen.
>
> Beste Grüße
> Wolfgang
>
> Arne Pfeilsticker schrieb:
>
>>> Am 10.01.2016 um 13:53 schrieb moneymind <moneymind[at]gmx.de>:
>>> Hallo Arne,
>>>> Keine Rechtsordnung wäre zu weit gegriffen. Entscheidend für meine
>>>> Argumentation ist, ob es ein Eigentumsrecht und ein Schuldrecht
>>>> gibt.(Siehe Folie 9)
>>>> Beispielsweise gibt es in einer Gesellschaft ohne Eigentum keine
>>>> Vorstellung von Dein und Mein, alle Sachen sind einfach da und werden
>>>> genutzt oder auch nicht.
>>> Das stimmt so nicht, "mein" und "dein" - d.h. individuell zugeordnete
>>> Besitzrechte - gibt es in praktisch allen bekannten Gesellschaften, wie
>>> Dir jeder Rechtsethnologe erzählen kann (bitte direkt nachlesen bei Uwe
>>> Wesel: "Geschichte des Rechts", v.a. die ersten beiden Kapitel zu
>>> vorstaatlichen Gesellschaften, oder ausführlicher bei Wesel: Frühformen
>>> des Rechts in vorstaatlichen Gesellschaften).
>> Hallo Wolfgang,
>> schön, dass du in die Diskussion mit einsteigst.
>> Würdest du von einer geliehenen Uhr sagen, das ist „meine" Uhr? - Wohl
>> kaum.
>> Obwohl du in diesem Beispiel sogar der berechtigte Besitzer bist, also das
>> Besitzrecht hast, ist dir (hoffentlich) klar, dass du diese Uhr zwar
>> nutzen, aber z.B. nicht verkaufen darfst.
>> „Mein“ und „Dein“ heißt also individuell zugeordnete Eigentumsrechte.
>> Unabhängig von der historischen Zeitlinie und wie dort die Begriffe Besitz
>> und Eigentum verwendet wurden, schlage ich vor, dass wir uns klar werden,
>> wie wir die Begriffe für unsere Diskussion definieren wollen. Mein
>> Vorschlag ist, dass wir uns an den derzeitigen Gebrauch unter Juristen
>> anlehnen oder die Erklärung von Wikipedia übernehmen:
>> https://de.wikipedia.org/wiki/Besitz_%28Deutschland%29.
>> Danach beschränkt sich der Begriff „Besitz“ auf die tatsächliche
>> Sachherrschaft. Der Begriff Eigentum ist das umfassende Herrschaftsrecht
>> an einer Sache, das auch die Verfügungsbefugnis enthält (BGB § 903).
>> D.h. die Begriffe Besitz und Eigentum sind etwas völlig verschiedenes. Sie
>> gehören nicht einmal in die selbe Begriffsklasse. Eigentum ist ein
>> subjektives Recht; Besitz ist kein subjektives Recht.
>> Das generelle Problem ist, dass die Begriffe Besitz, Besitzrecht und
>> Eigentum so durcheinander verwendet werden, dass sich teilweise der
>> falsche Gebrauch eingebürgert hat.
>> Im Falle einer Wohnung sagen wir „meine“ Wohnung auch dann, wenn die
>> Wohnung nur gemietet ist und wir nur das Besitzrecht und nicht das
>> Eigentum haben.
>> Worauf ich hinaus möchte ist, dass wir uns inhaltlich auseinander setzen
>> und nicht an der jahrhundertealten Begriffsverwirrung scheitern.
>> Wenn ein Recht an einer Sache übertragen wird, dann wird eine
>> Verfügungsbefugnis benötigt und die ist ausschließlich Bestandteil des
>> Eigentums und nicht des Besitzrechtes.
>> Wenn jemand ein Pferd verkauft und er auch das Recht dazu hat, dann ist er
>> der Eigentümer des Pferdes auch dann, wenn er sich selbst Pferde“besitzer"
>> und alle Anderen ihn Pferde“besitzer" nennen.
>> Wenn ich deine unten angegebenen Links gelesen habe, werde ich weiter auf
>> deinen Beitrag eingehen.
>> Viele Grüße
>> Arne
>>> Sogar schon tlw. bei Tieren (vergleichende Verhaltensforschung) und auch
>>> bei Kindern schon sehr früh.
>>> Nur haben "mein und Dein" nichts mit Eigentum zu tun (=unabhängig vom
>>> Besitz übertragbares Vermögensrecht; Besitz=tatsächliche Sachherrschaft).
>>> Sondern mit berechtigtem vs. unberechtigtem Besitz.
>>> Ebenso gibt es in allen Gesellschaftsformen kollektiv zugeordnete
>>> Besitzrechte (in segmentären Gesellschaften - Ackerbauern ohne Staat -
>>> ist Land im Besitz von Großfamilien und nicht veräußerbar).
>>> Das für Kredit- und Geldwirtschaft entscheidende am "Eigentum" ist nicht,
>>> ob Nutzungsrechte individuell oder kollektiv zugeordnet sind, sondern,
>>> daß es im Kontext von Vertragsfreiheit, Vertragsrecht und damit auch
>>> Schuldrecht steht. Und das heißt, der Eigentümer haftet seinen Schuldnern
>>> mit seinem gesamten Vermögen, das auch seine Eigentumsrechte (oft
>>> mißverständlich "Realvermögen" genannt) einschließt. Eigentum und
>>> Vertragsfreiheit begründen ein existenzielles Verlustrisiko, das es in
>>> traditionalen Gesellschaften so nicht gibt. Und: Eigentum als
>>> Vermögensrechte können unabhängig vom tatsächlichen Besitz übertragen
>>> werden, Bsp.: der Hauseigentümer verkauft ein Haus, das er vermietet hat,
>>> an einen Dritten, ohne daß der MIeter (Besitzer) wechselt. Der
>>> (rechtmäßige!) Besitzer blieb derselbe (weil er ggf. Mieterschutz genießt
>>> und nicht gekündigt werden kann), der Eigentümer hat gewechselt.
>>> In vorstaatlichen Gesellschaften - oder heutigen Gesellschaften ohne
>>> Staat oder mit schwachem/kaum funktionsfähigen Staat - gibt es zwar
>>> berechtigten und unberechtigten Besitz und natürlich auch das Verhältnis
>>> zwischen Besitzberechtigten und tatsächlichem unrechtmäßigen Besitzer
>>> (eigentlicher Besitzer vs. Dieb).
>>> Aber es gibt kein Eigentum, keine durchsetzbaren und damit an Dritte
>>> weiterreichbare vertraglichen Verpflichtungen, kein Vermögen, keinen
>>> Kredit, kurz: keine Geldwirtschaft, sondern bestenfalls Gaben- und
>>> Gütertausch. Und es darft noch nicht mal alles getauscht bzw. weggegeben
>>> werden:
>>> In segmentären Gesellschaften gehört ein Stück Land der Großfamilie (samt
>>> ihren Ahnen) und kann weder verkauft noch per Zwangsvollstreckung
>>> verloren werden (denn es gibt dort weder Vertragsrecht noch eine
>>> Zentralinstanz, genannt Staat, die berechtigt wäre, nach erfolgreicher
>>> Zivilklage der Gläubiger so etwas zu machen).
>>> Wenn wir hier den Kulturvergleich nicht konsequent und präzise machen,
>>> verbauen wir uns das Verständnis nicht nur für "Entwicklungspolitik",
>>> sondern auch für die Eurozone (GR, Süditalien, Südspanien - alle mit kaum
>>> durchsetzbarem Eigentum-, Vertrags- und Steuerrecht, was ohne gemeinsame
>>> Währung zu hoher Infla führen würde).
>>> Dafür müssen wir schon konkret auf ganz andersartige Gesellschaften
>>> schauen statt nur abstrakt über sie zu fabulieren, wie das in der
>>> europäischen Geschichte gern gemacht wurde.
>>> Das haben Ethnologen längst gemacht, und sogar ihre Ergebnisse für ganz
>>> unterschiedliche Gesellschaften ohne Staat verglichen und
>>> verallgemeinert. Allerdings muß man sich schon konkret anschauen, was die
>>> zu sagen haben (kurz zusammengefaßt z.B. bei Wesel: Geschichte des
>>> Rechts, Kap. 1-3).
>>> Etwas präziser dargestellt findest Du das hier:
>>> http://www.metropolis-verlag.de/Eigentum-und-Verpflichtung/10986/book.do
>>> Bzw. Volltextdownload auch hier:
>>> http://www.academia.edu/5900626/Theil_Eigentum_und_Verpflichtung_PDF
>>> Ergänzend auch Heinsohn/Steiger: Eigentum, Zins und Geld "Das Kapitel vom
>>> Eigentum http://www.langelieder.de/lit-heinst96.html";; makroökonomisch
>>> taugt die H/S-"Eigentumsökonomik" leider nix.
>>> Und unterstützend auch bei Wesel: Geschichte des Rechts, Kapitel 1-3.
>>>>> Ein Zahlungsmittel in einer Gesellschaft ohne Rechtsordnung wäre für
>>>>> Dich kein Geld.
>>>> Ich glaube hier liegt ein Missverständnis hinsichtlich dessen vor, was
>>>> eine Rechtsordnung ist. Eine Rechtsordnung besteht auch dann, wenn sie
>>>> nicht so institutionalisiert ist wie unsere Rechtsordnung. Siehe Folie
>>>> 28. Hier wird eine Rechtsordnung als ein System von Verhaltensregeln und
>>>> Verhaltensdurchsetzung definiert.
>>> Man kann "Rechtsordnung" so definieren, dann muß man unterschiedliche
>>> Rechtsordnungen (solche mit und solche ohne staatlich vollstreckbares
>>> Vertrags- und Steuerrecht) unterscheiden.
>>>>> Das Konzept des Rechtes ist eine relativ junge Entwicklung und
>>>>> Eigentumsrechte insbesondere für Grund und Boden wurden erst später
>>>>> ergänzt. Interessant ist hierzu sicher die Historie angefangen vom
>>>>> Codex Hammurapi (https://de.wikipedia.org/wiki/Codex_Hammurapi) bis zum
>>>>> Code Zivil von Napoléon (https://de.wikipedia.org/wiki/Code_civil).
>>>> Ich glaube, dass das Konzept des Rechts so alt ist wie die Menschheit
>>>> selbst. Ich kann mir nicht vorstellen, dass irgend eine Gesellschaft
>>>> überhaupt überleben konnte, ohne Regeln und irgend einer Form von
>>>> Sanktionen bei einem Regelverstoß.
>>> Hier streitet ihr nicht über Tatsachen, sondern versteht unter dem
>>> Begriff "Recht" nicht dasselbe, obwohl ihr voraussetzt, ihr würdet das
>>> tun.
>>> Du verstehst offensichtlich unter Recht jegliche Form von Regel, Dein
>>> Mitdiskutant etwas historisch spezifisches. Hier müßtet ihr
>>> spezifizieren, was jeder unter "Recht" versteht (wie jeder es gegenüber
>>> "Nicht-Recht" abgrenzt) und wieso, wenn ihr sinnvoll weiterdiskutieren
>>> wolltet.
>>>> Es liegt in der Natur der Sache, dass eine schriftliche Fixierung der
>>>> Rechtsordnung erst entstehen konnte, nachdem die Menschen Lesen und
>>>> Schreiben gelernt haben.
>>> Ist doch klar, zeigt jeder Blick in die Rechtsethnologie.
>>>> - Das heißt aber nicht, dass es nicht auch vor der schriftlichen
>>>> Fixierung Regeln und Regeldurchsetzung
>>>> und damit eine Rechtsordnung gab.
>>> Das nur, wenn man wie Du Regeln mit "Recht" gleichsetzt, also JEGLICHE
>>> Regel als "Recht" bezeichnet und nicht nur eine Teilmenge davon
>>> (Zivilrecht). Die Frage ist hier die nach sinnvoller Begriffsdefinition.
>>> Manche Rechtstethnologen machen es wie Du, manche wie ich. Gute
>>> Zusammenfassung bei Wesel: Geschichte des Rechts, Abschnitt: "Was ist
>>> Recht?".)
>>>> Ich denke, dass die Idee des Eigentums sogar weit in unser tierisches
>>>> Erbe reicht und bereits dort vielfältige Ansatzpunkte hatte sich zu
>>>> entwickeln.
>>> Die Idee individuell zugeordneter Besitzrechte (Güternutzungsrechte),
>>> also "mein und dein".
>>> "Eigentum" dagegen ist mehr als das, nämlich ein Vermögensrecht im
>>> Kontext des zivilen Vertragsrechts. Für Wirtschaft ist an ihm
>>> entscheidend, daß es unabhängig vom Besitz gehalten und übertragen werden
>>> kann (Bsp.: Eigentümer verkauft ein vermietetes Haus: Eigentümer
>>> wechselt, Besitzer - Mieter - bleibt, weil er dazu berechtigt ist, z.B.
>>> wg. Kündigungsschutz). Demonstriere mir so etwas in der Tierwelt oder bei
>>> vorstaatlichen Gesellschaften (Stämmen, segmentären Gesellschaften).
>>>> Die Begriffe Besitz und Eigentum werden umgangssprachlich zwar gerne
>>>> durcheinander geworfen, aber der Unterschied ist wichtig, entscheidend
>>>> und muss von Anfang an da gewesen sein, auch wenn die Unterscheidung
>>>> eventuell erst später bewußt gemacht wurde.
>>> Die Unterscheidung zwischen berechtigtem und unberechtigtem Besitz
>>> (tatsächlicher Sachherrschaft) und damit auch das Stehlen sind so
>>> universell wie "mein und dein". Eigentum dagegen - als unabhängig vom
>>> Besitz übertragbares Vermögensrecht, mit dem der Eigentümer für seine
>>> Schulden haftet, d.h. das er auch per rechtlich korrekter
>>> Zwangsvollstreckung verlieren kann - gibt es nur da, wo es Vertrags- und
>>> Zivilrecht gibt (und das gibt es nicht ohne Staat).
>>>> Was nützt es einem Besitzer die tatsächliche Sachherrschaft über eine
>>>> Sache zu haben, wenn der Eigentümer jederzeit die Herausgabe der Sache
>>>> verlangen kann. - Und er dieses Verlangen gegebenenfalls mit der Macht
>>>> des Staates durchsetzen kann.
>>> Nicht: "Eigentümer" vom Besitzer, sondern der berechtigte Besitzer vom
>>> unberechtigten B. In vorstaatlichen Gesellschaften braucht es dafür
>>> keinen Staat, Selbsthilfe ist das Normale.
>>> Ohne, daß wir diese Gemeinsamkeiten und Unterschiede verstehen, werden
>>> wir nicht zu einem Verständnis der unterschiedlichen Zonen innerhalb der
>>> Eurozone (Nord vs. Süd) kommen. Gerade die gesamtwirtschaftlich Denkenden
>>> (wie Flaßbeck) verpassen all das völlig und bieten deshalb unrealistische
>>> Lösungen, die auf Dauer nicht funktionieren können.
>>> Beste Grüße + gutes neues Jahr!
>>> Wolfgang
>>> -- AG-Geldordnung-und-Finanzpolitik mailing list
>>> AG-Geldordnung-und-Finanzpolitik[at]lists.piratenpartei.de
>>> https://service.piratenpartei.de/listinfo/ag-geldordnung-und-finanzpolitik
>>
>
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