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ag-geldordnung-und-finanzpolitik - Re: [AG-GOuFP] Deflationstendenz

ag-geldordnung-und-finanzpolitik AT lists.piratenpartei.de

Betreff: Kommunikationsmedium der bundesweiten AG Geldordnung und Finanzpolitik

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Re: [AG-GOuFP] Deflationstendenz


Chronologisch Thread 
  • From: Arne Pfeilsticker <Arne.Pfeilsticker AT piratenpartei-hessen.de>
  • To: Patrik Pekrul <Patrik.pekrul AT hotmail.de>
  • Cc: AG AG-Geld <ag-geldordnung-und-finanzpolitik AT lists.piratenpartei.de>, moneymind <moneymind AT gmx.de>
  • Subject: Re: [AG-GOuFP] Deflationstendenz
  • Date: Wed, 18 Mar 2015 12:28:11 +0100
  • List-archive: <https://service.piratenpartei.de/pipermail/ag-geldordnung-und-finanzpolitik>
  • List-id: Kommunikationsmedium der bundesweiten AG Geldordnung und Finanzpolitik <ag-geldordnung-und-finanzpolitik.lists.piratenpartei.de>



Am 17.03.2015 um 18:46 schrieb Patrik Pekrul <Patrik.pekrul AT hotmail.de>:

Solange der Nachweis existiert - und sei es als Backup - existiert das Geld. Wenn es keinen Nachweis mehr gibt, ist auch des Geld weg.

Ist das wirklich so schwer zu verstehen?

„Weg" im Sinne von „Ich kann nicht mehr darüber verfügen.“ war nie streitig. „Weg" im Sinne von „Das Recht existiert nicht mehr." ist der Streitpunkt.


Ein Anspruch für den es keinen Nachweis gibt, ist ebenso virtuell wie Schulden, die man nicht zurückzahlen muss.

Wann begreifst du, dass um über ein Recht verfügen zu können, der Rechteinhaber irgendeine Form des Nachweis brauchst, dass er der Rechteinhaber ist. Dabei muss die Form des Nachweises rechtmäßig sein. 

Dieser Aspekt ist klar zu unterscheiden von der Existenz des nachgewiesenen Rechts.

Diese Unterscheidung und die unabhängige Existenz von Nachweis und nachgewiesenem Recht lernen alle Jurastudenten bereits im Grundstudium.


Beides spielt sich nur im Kopf ab, ist aber ohne jede praktische Relevanz.

Genau das ist es nicht. Wenn dir z.B. jemand 10.000 Euro schuldet und dein Schuldner zu dir sagt: "Auf deine 10.000 Euro kannst du lange warten. Du kannst nicht beweisen, dass ich dir 10.000 Euro schulde.“ 

Angenommen du hast „zufällig“ dieses Gespräch mit deinem Handy aufzeichnest, ohne dass der Schuldner was davon mit bekommt und gehst damit vor Gericht, dann passiert folgendes:

Der Schuldner wird aus Mangel an Beweisen frei gesprochen, weil die Aufzeichnung kein gerichtsverwertbarer Beweis ist und der Kläger in einem Zivilprozess die Beweise liefern muss.
Du bekommst eine Klage an den Hals wegen Verletzung der Vertraulichkeit des Wortes (§ 201 StGB)


Unabhängig von diesen Plänkeleien gibt es einen ganz entscheidenden Punkt in unseren Auffassung:
  • Du bist der Meinung, dass der Nachweis (= Banknote, Bits und Bytes) das Entscheidende am Geld ist - und wunderst dich über die Magie, die von Banknoten oder den Bits und Bytes auf den Bankrechnern aus gehen. 
  • Ich meine, dass der abstrakte Anspruch das Entscheidende am Geld ist und erkläre über diesen Anspruch die Funktion und Wirkungsweise des Geldes. Da aber subjektive Rechte abstrakt sind, kann man sie nicht wie einen materiellen Gegenstand sehen oder messen. Deshalb benötigt man eine geeignete Form des Nachweises. Dabei ist der Nachweis im Vergleich zum nachgewiesenen Recht etwas ganz anderes und der Nachweis ist für die Wirkungsweise unerheblich. Der Nachweis wirkt sich aber unstreitig auf die Verfügbarkeit des nachgewiesenen Rechts aus. Beispiel: Barzahlungen und Überweisungen haben je nach Situation Vor- und Nachteile, aber beide begleichen eine Schuld.
Gruß
Arne



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