ag-geldordnung-und-finanzpolitik AT lists.piratenpartei.de
Betreff: Kommunikationsmedium der bundesweiten AG Geldordnung und Finanzpolitik
Listenarchiv
- From: David Finsterwalder <d.finsterwalder AT gmail.com>
- To: ag Geldordnung <ag-geldordnung-und-finanzpolitik AT lists.piratenpartei.de>
- Subject: Re: [AG-GOuFP] Deflationstendenz
- Date: Thu, 19 Mar 2015 11:44:00 +0100
- List-archive: <https://service.piratenpartei.de/pipermail/ag-geldordnung-und-finanzpolitik>
- List-id: Kommunikationsmedium der bundesweiten AG Geldordnung und Finanzpolitik <ag-geldordnung-und-finanzpolitik.lists.piratenpartei.de>
Hey UKW,
So ist der Satz falsch. Richtig ist dann:
<<Einzig und alleine der Wille des ursprünglichen Eigentümers die Eigentumsrechte an der "herrenlos herumliegenden Sache" aufzugeben, zählt - ohne jeden Nachweis über den rechtmäßigen Besitz des neuen BESITZERS an der Sache.>>
Der Besitz kann hierbei aber auch Rechtmäßig sein, solange der ursprüngliche Eigentümer die Herausgabe nicht verlangt.
Ein Finder ist erstmal nur Besitzer ("de facto" Herrschaft über eine Sache). Er erwirbt nur dann das Eigentum ("de jure" Herrschaft über eine Sache), wenn der ursprüngliche Eigentümer einer beweglichen Sache, den Besitz im WILLEN das Eigentum aufzugeben, aufgab. Bei beweglichen Sachen gilt hierbei klar §133 BGB: http://dejure.org/gesetze/BGB/133.html . Bei Grundstücke etwa muss der Wille (über Grundbuch) nachgewiesen werden.
Grüße
David
Außerdem ist der letzte Satz schlampig formuliert: "Einzig und alleine der Wille des ursprünglichen Eigentümers zählt ohne jeden Nachweis."
Ich nehme an Du meinst folgendes: <<Einzig und alleine der Wille des ursprünglichen Eigentümers die Eigentumsrechte an der "herrenlos herumliegenden Sache" aufzugeben, zählt - ohne jeden Nachweis über den rechtmäßigen Besitz des neuen Eigentümers an der Sache.>>
So ist der Satz falsch. Richtig ist dann:
<<Einzig und alleine der Wille des ursprünglichen Eigentümers die Eigentumsrechte an der "herrenlos herumliegenden Sache" aufzugeben, zählt - ohne jeden Nachweis über den rechtmäßigen Besitz des neuen BESITZERS an der Sache.>>
Der Besitz kann hierbei aber auch Rechtmäßig sein, solange der ursprüngliche Eigentümer die Herausgabe nicht verlangt.
Ein Finder ist erstmal nur Besitzer ("de facto" Herrschaft über eine Sache). Er erwirbt nur dann das Eigentum ("de jure" Herrschaft über eine Sache), wenn der ursprüngliche Eigentümer einer beweglichen Sache, den Besitz im WILLEN das Eigentum aufzugeben, aufgab. Bei beweglichen Sachen gilt hierbei klar §133 BGB: http://dejure.org/gesetze/BGB/133.html . Bei Grundstücke etwa muss der Wille (über Grundbuch) nachgewiesen werden.
Grüße
David
- Re: [AG-GOuFP] Deflationstendenz, (fortgesetzt)
- Re: [AG-GOuFP] Deflationstendenz, Patrik Pekrul, 15.03.2015
- Re: [AG-GOuFP] Deflationstendenz, Arne Pfeilsticker, 16.03.2015
- Re: [AG-GOuFP] Deflationstendenz, Patrik Pekrul, 16.03.2015
- Re: [AG-GOuFP] Deflationstendenz, Arne Pfeilsticker, 16.03.2015
- Re: [AG-GOuFP] Deflationstendenz, Patrik Pekrul, 17.03.2015
- Re: [AG-GOuFP] Deflationstendenz, Arne Pfeilsticker, 17.03.2015
- Re: [AG-GOuFP] Deflationstendenz, Patrik Pekrul, 17.03.2015
- Re: [AG-GOuFP] Deflationstendenz, David Finsterwalder, 17.03.2015
- Re: [AG-GOuFP] Deflationstendenz, Patrik Pekrul, 17.03.2015
- Re: [AG-GOuFP] Deflationstendenz, ukw, 17.03.2015
- Re: [AG-GOuFP] Deflationstendenz, David Finsterwalder, 19.03.2015
- Re: [AG-GOuFP] Deflationstendenz, Arne Pfeilsticker, 18.03.2015
- Re: [AG-GOuFP] Deflationstendenz, Patrik Pekrul, 18.03.2015
- Re: [AG-GOuFP] Deflationstendenz, Arne Pfeilsticker, 19.03.2015
- Re: [AG-GOuFP] Deflationstendenz, Patrik Pekrul, 19.03.2015
- Re: [AG-GOuFP] Deflationstendenz, Christoph Ulrich Mayer, 19.03.2015
- Re: [AG-GOuFP] Deflationstendenz, David Finsterwalder, 19.03.2015
- Re: [AG-GOuFP] Deflationstendenz, Christoph Mayer, 19.03.2015
- Re: [AG-GOuFP] Deflationstendenz, David Finsterwalder, 19.03.2015
- Re: [AG-GOuFP] Deflationstendenz, David Finsterwalder, 19.03.2015
- Re: [AG-GOuFP] Deflationstendenz, David Finsterwalder, 19.03.2015
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