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ag-geldordnung-und-finanzpolitik - Re: [AG-GOuFP] Deflationstendenz

ag-geldordnung-und-finanzpolitik AT lists.piratenpartei.de

Betreff: Kommunikationsmedium der bundesweiten AG Geldordnung und Finanzpolitik

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Re: [AG-GOuFP] Deflationstendenz


Chronologisch Thread 
  • From: Patrik Pekrul <patrik.pekrul AT hotmail.de>
  • To: Arne Pfeilsticker <Arne.Pfeilsticker AT piratenpartei-hessen.de>
  • Cc: AG AG-Geld <ag-geldordnung-und-finanzpolitik AT lists.piratenpartei.de>, moneymind <moneymind AT gmx.de>
  • Subject: Re: [AG-GOuFP] Deflationstendenz
  • Date: Wed, 18 Mar 2015 21:41:31 +0100
  • List-archive: <https://service.piratenpartei.de/pipermail/ag-geldordnung-und-finanzpolitik>
  • List-id: Kommunikationsmedium der bundesweiten AG Geldordnung und Finanzpolitik <ag-geldordnung-und-finanzpolitik.lists.piratenpartei.de>


Am 18.03.2015 um 12:28 schrieb Arne Pfeilsticker <Arne.Pfeilsticker AT piratenpartei-hessen.de>:



Am 17.03.2015 um 18:46 schrieb Patrik Pekrul <Patrik.pekrul AT hotmail.de>:

Solange der Nachweis existiert - und sei es als Backup - existiert das Geld. Wenn es keinen Nachweis mehr gibt, ist auch des Geld weg.

Ist das wirklich so schwer zu verstehen?

„Weg" im Sinne von „Ich kann nicht mehr darüber verfügen.“ war nie streitig. „Weg" im Sinne von „Das Recht existiert nicht mehr." ist der Streitpunkt.

Nein, ich hatte bereits gesagt, dass das THEORETISCH noch existiert, dass es aber FAKTISCH IRRELEVANT ist.


Ein Anspruch für den es keinen Nachweis gibt, ist ebenso virtuell wie Schulden, die man nicht zurückzahlen muss.

Wann begreifst du, dass um über ein Recht verfügen zu können, der Rechteinhaber irgendeine Form des Nachweis brauchst, dass er der Rechteinhaber ist. Dabei muss die Form des Nachweises rechtmäßig sein. 

Das begreife ich sehr wohl, genau das ist mein Argument, nur das ein Recht, dass man nicht ausüben kann - sei es, weil der Nachweis fehlt, oder es sich nicht durchsetzen lässt - IRRELEVANT ist.

Dieser Aspekt ist klar zu unterscheiden von der Existenz des nachgewiesenen Rechts.

Diese Unterscheidung und die unabhängige Existenz von Nachweis und nachgewiesenem Recht lernen alle Jurastudenten bereits im Grundstudium.

Habe ich auch nie bestritten, ist nur eine rein akademische Übung, aber FAKTISCH IRRELEVANT.

Beides spielt sich nur im Kopf ab, ist aber ohne jede praktische Relevanz.

Genau das ist es nicht. Wenn dir z.B. jemand 10.000 Euro schuldet und dein Schuldner zu dir sagt: "Auf deine 10.000 Euro kannst du lange warten. Du kannst nicht beweisen, dass ich dir 10.000 Euro schulde.“ 

Dann hast du einfach mal Leck gehabt. So sieht es fFAKTISCH einfach mal aus.

Angenommen du hast „zufällig“ dieses Gespräch mit deinem Handy aufzeichnest, ohne dass der Schuldner was davon mit bekommt und gehst damit vor Gericht, dann passiert folgendes:

Der Schuldner wird aus Mangel an Beweisen frei gesprochen, weil die Aufzeichnung kein gerichtsverwertbarer Beweis ist und der Kläger in einem Zivilprozess die Beweise liefern muss.
Du bekommst eine Klage an den Hals wegen Verletzung der Vertraulichkeit des Wortes (§ 201 StGB)

Also hast du FAKTISCH keinen Anspruch mehr. Davon rede ich. Was nützt dir also THEORETISCHER Anspruch? FAKTISCH NICHTS!

Unabhängig von diesen Plänkeleien gibt es einen ganz entscheidenden Punkt in unseren Auffassung:
  • Du bist der Meinung, dass der Nachweis (= Banknote, Bits und Bytes) das Entscheidende am Geld ist - und wunderst dich über die Magie, die von Banknoten oder den Bits und Bytes auf den Bankrechnern aus gehen. 
Richtig, weil es dein „Geld“ (i.S.v. Anspruch) FAKTISCH einfach nicht mehr gibt, wenn der Nachweis verschwunden ist, auch wenn er THEORETISCH nach wie vor besteht.
  • Ich meine, dass der abstrakte Anspruch das Entscheidende am Geld ist und erkläre über diesen Anspruch die Funktion und Wirkungsweise des Geldes.
Das ist mir klar. Und weil es in deine Theorie nicht passt, das Geld etwas FAKTISCHES sein muss, um seine Funktionen zu erfüllen, hast du solche Probleme mit der einfachen Tatsache, die salbst ein fünfjähriger versteht, dass wenn du einen Hunderter verlierst, du einfach Hundert Euro verloren hast - vollständig, unwiederbringlich, und sch… egal, was in irgendeiner hypothetischen Rechtssphäre THEORETiSCH noch gelten mag.

Du argumentierst wie jemand, dem vor 20 Jahren eine goldene Armbanduhr geklaut wurde, aber sie in seiner Vermögensbilanz immer noch aufführt, weil er sein Eigentumsrecht daran THEORETISCH nie verloren hat - face reality, sie ist WEG, Sonderabschreibung, Ende. Genauso ist es mit dem verschwundenen Hunderter. Weg ist weg.
  • Da aber subjektive Rechte abstrakt sind, kann man sie nicht wie einen materiellen Gegenstand sehen oder messen. Deshalb benötigt man eine geeignete Form des Nachweises.
Halleluja! Und nun gehe noch über die Brücke, anzuerkennen, dass ein Recht, das du nicht nachweisen (und damit durchsetzen) kannst, FAKTISCH IRRELEVANT ist.




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