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Betreff: Kommunikationsmedium der bundesweiten AG Geldordnung und Finanzpolitik
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- From: Rudolf Müller <muellerrudolf AT on22.de>
- To: ag-geldordnung-und-finanzpolitik AT lists.piratenpartei.de
- Subject: Re: [AG-GOuFP] Eine Geschichte zum Knobeln
- Date: Sat, 04 Oct 2014 21:58:17 +0200
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- List-id: Kommunikationsmedium der bundesweiten AG Geldordnung und Finanzpolitik <ag-geldordnung-und-finanzpolitik.lists.piratenpartei.de>
Am 04.10.2014 21:09, schrieb moneymind:
. ..................Auch wenn ich mich wiederhole, die Verwendung des Begriffs "Geld" schafft mehr Verwirrung denn Aufklärung. Die notwendige Unterscheidung kann mit "Geld" nicht getroffen werden.
Als Nichtbank möchte ich 10.000 € Bargeld in meiner Tasche haben. Hierzu nehme ich bei der Bank einen Kredit über 10.000 € auf. Um mir diese 10.000 € bar auszuzahlen, muss die Bank einen Kredit über 10.000 € bei der Zentralbank aufnehmen. Das dabei entstehende Zentralbank-Buchgeld lässt die Bank sich dann in Bargeld auszahlen und zahlt wiederum mir die 20 Scheine je 500 € aus. Diese Scheine sind Schuldscheine der Zentralbank und gleichzeitig allgemein akzeptierte Zahlungsmittel auf der Banken- und auch Nichtbankenebene.
Wenn ich jetzt die 20 Geldscheine zum Feueranzünden benutze, habe ich die Schuldscheine der Zentralbank endgültig vernichtet. Geblieben sind jedoch meine Schulden einschl. Zinszahlungen gegenüber der Geschäftsbank. Auch die Schulden der Geschäftsbank gegenüber der Zentralbank sind geblieben und müssen weiterhin mit Zinsen bedient werden. Die Zentralbank hat hingegen auf der Passivseite 10.000 € an Bargeld stehen und muss theoretisch damit rechnen, dass diese irgendwann zur Einlösung in Zentralbank-Buchgeld vorgelegt werden.
Genau. Die Noten sind vernichtet, der Passivposten "Banknotenumlauf" der ZB ist aber unverändert. Existiert also "das Geld" noch, oder nicht?
Inhaber-Schuldscheine der Zentralbank (= Zahlungsmittel) sind vernichtet worden.
Die Geldmenge M1 hat sich praktisch um die 10.000 € vermindert. Auch M0 ist davon betroffen.
Eindeutig erhalten bleiben aber alle anderen Verpflichtungen, es sei denn bei der Geldverbrennung war ein Notar zugegen, der die Vernichtung amtlich bestätigen kann. (Ob eine Notar jedoch dazu berechtigt ist habe ich einfach mal so angenommen)
Deine Frage kann also nicht mit ja oder nein beantwortet werden.
Beste Grüße
Rudi
- [AG-GOuFP] Eine Geschichte zum Knobeln, Rudolf Müller, 04.10.2014
- Re: [AG-GOuFP] Eine Geschichte zum Knobeln, moneymind, 04.10.2014
- Re: [AG-GOuFP] Eine Geschichte zum Knobeln, Rudolf Müller, 04.10.2014
- Re: [AG-GOuFP] Eine Geschichte zum Knobeln, moneymind, 05.10.2014
- Re: [AG-GOuFP] Eine Geschichte zum Knobeln, Rudolf Müller, 06.10.2014
- Re: [AG-GOuFP] Eine Geschichte zum Knobeln, moneymind, 05.10.2014
- Re: [AG-GOuFP] Eine Geschichte zum Knobeln, Rudolf Müller, 04.10.2014
- Re: [AG-GOuFP] Eine Geschichte zum Knobeln, Patrik Pekrul, 04.10.2014
- Re: [AG-GOuFP] Eine Geschichte zum Knobeln, moneymind, 04.10.2014
- Re: [AG-GOuFP] Eine Geschichte zum Knobeln, Patrik Pekrul, 04.10.2014
- Re: [AG-GOuFP] Eine Geschichte zum Knobeln, moneymind, 05.10.2014
- Re: [AG-GOuFP] Eine Geschichte zum Knobeln, Patrik Pekrul, 04.10.2014
- Re: [AG-GOuFP] Eine Geschichte zum Knobeln, moneymind, 05.10.2014
- Re: [AG-GOuFP] Eine Geschichte zum Knobeln, Rudolf Müller, 06.10.2014
- Re: [AG-GOuFP] Eine Geschichte zum Knobeln, moneymind, 04.10.2014
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