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Betreff: Kommunikationsmedium der bundesweiten AG Geldordnung und Finanzpolitik
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- Subject: Re: [AG-GOuFP] Eine Geschichte zum Knobeln
- Date: Sat, 04 Oct 2014 19:09:25 +0000
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Patrik hat mE zurecht ausgeführt, dass durch das Verbrennen von 10.000 € Bargeld durch eine Nichtbank diese Geldmenge einfach vernichtet worden ist. Für den Zahlungskreis der Nichtbanken korrekt.
Ja, ist korrekt. Was nicht vernichtet wurde, ist die Kette von Verpflichtungsbeziehungen, aufgrund derer die Banknote erst "zu Geld wurde" (nämlich von der ZB auf der Passivseite eingebucht wurde - vorher lag sie nämlich als Nicht-Geld, sondern als bedrucktes Papier mit einem bestimmten Materialwert im ZB-Tresor herum).
Diese Rechtsbeziehungen hält Patrik, wenn ich ihn nicht falsch verstehe, für irrelevant oder weglaßbar.
Muss man aber an dieser Stelle nicht auch die Entstehung der 10.000 näher ins Auge fassen?
Ja. Denn die dabei entstandenen Verpflichtungsbeziehungen gehören eben zum "Bedeutungszusammenhang" der ZB-Note dazu, weil sie Voraussetzung dafür sind, daß die Note aus bloßem Papier zu "Geld" dadurch wird, daß die ZB sie in ihre Bilanz einbucht (und dann an eine GB weiterreicht).
Als Nichtbank möchte ich 10.000 € Bargeld in meiner Tasche haben. Hierzu nehme ich bei der Bank einen Kredit über 10.000 € auf. Um mir diese 10.000 € bar auszuzahlen, muss die Bank einen Kredit über 10.000 € bei der Zentralbank aufnehmen. Das dabei entstehende Zentralbank-Buchgeld lässt die Bank sich dann in Bargeld auszahlen und zahlt wiederum mir die 20 Scheine je 500 € aus. Diese Scheine sind Schuldscheine der Zentralbank und gleichzeitig allgemein akzeptierte Zahlungsmittel auf der Banken- und auch Nichtbankenebene.
Wenn ich jetzt die 20 Geldscheine zum Feueranzünden benutze, habe ich die Schuldscheine der Zentralbank endgültig vernichtet. Geblieben sind jedoch meine Schulden einschl. Zinszahlungen gegenüber der Geschäftsbank. Auch die Schulden der Geschäftsbank gegenüber der Zentralbank sind geblieben und müssen weiterhin mit Zinsen bedient werden. Die Zentralbank hat hingegen auf der Passivseite 10.000 € an Bargeld stehen und muss theoretisch damit rechnen, dass diese irgendwann zur Einlösung in Zentralbank-Buchgeld vorgelegt werden.
Genau. Die Noten sind vernichtet, der Passivposten "Banknotenumlauf" der ZB ist aber unverändert. Existiert also "das Geld" noch, oder nicht?
Nicht erkennen kann ich, wie hier das Eigenkapital der Geschäftsbank oder der Zentralbank steigen sollte?
Normalerweise werden beschädigte Noten von der ZB gegen eine geringe Gebühr ersetzt - dann, wenn noch mehr als die Hälfte der Note eingeliefert werden kann. Die Asche hilft dabei aber wenig - die ist als Nachweis nicht ausreichend. Kann die ZB aber feststellen, wieviele Noten verbrannt wurden, könnte sie die vernichteten Noten ausbuchen (den Posten "Banknotenumlauf" um den Nennwert der vernichteten Noten mindern).
Erst damit wären nicht nur die Noten weg, sondern auch die ihnen entsprechende Verbindlichkeit der ZB.
Das würde ihr einen Bilanzgewinn bescheren, da ihre Passivseite bei unveränderter Aktivseite verkürzt würde. Ebenso übrigens einer privaten Geschäftsbank (z.B. der Zettelbankära), die Noten emittiert.
- [AG-GOuFP] Eine Geschichte zum Knobeln, Rudolf Müller, 04.10.2014
- Re: [AG-GOuFP] Eine Geschichte zum Knobeln, moneymind, 04.10.2014
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- Re: [AG-GOuFP] Eine Geschichte zum Knobeln, moneymind, 05.10.2014
- Re: [AG-GOuFP] Eine Geschichte zum Knobeln, Rudolf Müller, 06.10.2014
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- Re: [AG-GOuFP] Eine Geschichte zum Knobeln, Rudolf Müller, 04.10.2014
- Re: [AG-GOuFP] Eine Geschichte zum Knobeln, Patrik Pekrul, 04.10.2014
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- Re: [AG-GOuFP] Eine Geschichte zum Knobeln, Patrik Pekrul, 04.10.2014
- Re: [AG-GOuFP] Eine Geschichte zum Knobeln, moneymind, 05.10.2014
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- Re: [AG-GOuFP] Eine Geschichte zum Knobeln, moneymind, 04.10.2014
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