ag-geldordnung-und-finanzpolitik AT lists.piratenpartei.de
Betreff: Kommunikationsmedium der bundesweiten AG Geldordnung und Finanzpolitik
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- From: Stephan Schwarz <me AT schwarzpress.de>
- To: ag-geldordnung-und-finanzpolitik AT lists.piratenpartei.de
- Subject: Re: [AG-GOuFP] Wir werden erwähnt...
- Date: Thu, 28 Aug 2014 17:05:03 +0200
- List-archive: <https://service.piratenpartei.de/pipermail/ag-geldordnung-und-finanzpolitik>
- List-id: Kommunikationsmedium der bundesweiten AG Geldordnung und Finanzpolitik <ag-geldordnung-und-finanzpolitik.lists.piratenpartei.de>
Zinseszins wird sicher nie und niemals
nicht - im Gegensatz zum aggregierten Sparguthaben - anhand eines
isoliert-herausgegriffenen Schuld-Kontraktes nachvollziehbar.
Vorschlag:
Ich gehe bei Zinseszins zunächst von einer Modell-Vorstellung aus. Soll heißen, wenn man die Bank als Mittelpunkt (Kreditmittler) nimmt, soll Input = Output gelten. Was die Bank also ausgibt an Zins und Zinseszinsen, das muss sie in der Theorie auch irgendwo einnehmen. Nun ist es nicht ganz einfach, der Bank die Bedienung der Forderungen z.B. Zinsgutschriften, die die Bank selbst gegen sich zugelassenen hat, durch eine kommissarische Forderungs-Übertragung an Nichtbanken abzubilden. Und doch tut die Bank doch genau das. Sie gibt jegliche Art von auflaufenden Kosten, gibt die Kosten in ihrer Gesamtheit an die Positionen ihrer Aktivseite (schuldrechtliche Kontraktpartner im 'Leistungserbringungs-Modus') weiter. Nur organisiert die Bank eben die Übergabe (Abschiebung) der Forderungs-Positionen, die die rein kreditäre DispositionsMenge überschreiten - das Surplus des Zinses etwa, eben auf sehr unterschiedliche Weise. Der Begriff der Akzessorietät könnte bei dem bankenseitig zu verrechnenden Zusammenspiel der (Zins-)Forderung gegen die Bank (Passiva) und anderseitig der (Zins-)Schuld / monetäre MehrLeistungs-Erbringung an die Bank (Aktiva) uns hier weiterhelfen:
Der Bank ist es volllkommen egal, ob sie die an die (ihre!) Gläubiger-Seite zu entrichtenden Zinsgutschriften über die selbe Menge / Laufzeit an Kreditverträgen hereinwirtschaften kann (was eine legale, exponentielle Verschuldung durch Zinseszinsen nötig machen würde), oder diese auflaufenden Zinsforderungen gegen sie, an eine wesentlich größer gestreute Menge wie Kontrakt-Laufzeit ausdehnt. Daher findet der gesamtwirtschaftliche Verschuldungs- und Schuldtilgungs-Fluss auf der Schuldner-Seite nicht im isolierten Betrachtungsfall exponentiell statt (also mit verrechneten Zinseszinsen), sondern immer in der Masse der von den buchhalterischen Aktiv-Positionen der Bank jeweils betroffenen / tangierten Schuldner. Dort wird die kollektiv eingegangene Schuldverpflichtung 1:1 in der Höhe der monetären Wieder-Veranlagung durch Banken, Hedgefonds, Vermögensverwaltern... wachsen müssen. Und den Dreh- und Angelpunkt hierbei stellt nun wiederum die Akzessorietät / Kreditsicherheit dar, die es erlaubt Kreditforderungen und damit immanent auch Zinsforderungen unter allen Umständen! 'gerecht' zu werden und für die Zahlungsversprechen der Bank (z.B. Gläubiger-Kontrakte wie Sparvertrag), einzelne Positionen (Debitoren) der real für diese Zahlungsversprechen einstehenden Schuldner am Markt zu handeln (verbriefen) oder auch nötigenfalls dinglich auf das akzessorische Pfand durchzugreifen - zu vollstrecken und zu monetarisieren. Hierdurch erst ergibt sich der reale Tribut des Publikums / der Nichtbanken, welcher der Wiederveranlagung des stetig investierenden und raffenden Kapitals sowie dem dieser Dynamik intrinsischen Zinseszins gegenübersteht. Der Tribut, den Debitoren zu entrichten haben, wird besonders dann spürbar, wenn eben über längere Zeit auf Seite der Passiva (Kreditoren) keine oder in unzureichendem Maße eine marktgesteuerte Zinsberichtigung stattfinden kann. Also die banken-vertraglich zugesicherten Zinsgutschriften der Einleger etwa eben in den Keller gehen dürfen. Das sehe ich etwa so wie UKW ein paar posts vorher geschrieben hat: Problem könnte aber sein, das der Zins (die Zinszahlung an den Gläubiger) vertraglich fest vereinbart ist, yeah, also schließend möchte ich sagen.. Man muss letztendlich auch die Surrogate bzw. die eigentumsrechtlichen Ventile & Verwerfungen der auf der Guthabenseite durchaus vorhandenen Pools an Zinseszinsen auf der Schuldnerseite mit einbeziehen..., um eine entsprechend exponentielle (an Zinseszins erinnernde und an dessen Stelle tretende) Entwicklung der Debitoren negieren zu können. (!!) Am 28/08/2014 14:40, schrieb Axel Grimm: Ein Girokonto öffnen und das mit 200 Euro ins Minus setzen. Dann zwei Monate warten (=KEIN Zahlungseingang!). Im ersten Monat fällt der Zins über 200 an. Im zweiten Monat muss der sele Zinsbetrag anfallen. Ist der höher, dann liegt Zinseszins vor, was nach BGB §248 verboten ist. Das Zuviel von 0,03 Euro kann dann wohl zurückgefordert werden. Zins im ersten Monat bei 14% = 2,33 und im Zweiten Monat mit Zinseszins = 2,36) (200 Euro müssen schon sein, sonst kommt am Ende weniger als 1 cent Differenz heraus und man kann nichts sehen. ein Zahlungseingang von 2,33 reicht aus, um den Zinseszins ins Nichts zu schicken) --
Stephan Schwarz, Ochsenfurt Tel: 09331/3690 | skype: mainfranke @web: blog |
- Re: [AG-GOuFP] Wir werden erwähnt..., (fortgesetzt)
- Re: [AG-GOuFP] Wir werden erwähnt..., Rudi, 27.08.2014
- Re: [AG-GOuFP] Wir werden erwähnt..., Thomas Schindler, 30.08.2014
- Re: [AG-GOuFP] Wir werden erwähnt..., ukw, 27.08.2014
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- Re: [AG-GOuFP] Wir werden erwähnt..., Marco Schmidt, 28.08.2014
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- Re: [AG-GOuFP] Wir werden erwähnt..., Axel Grimm, 28.08.2014
- Re: [AG-GOuFP] Wir werden erwähnt..., Stephan Schwarz, 28.08.2014
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- Re: [AG-GOuFP] Wir werden erwähnt..., Stephan Schwarz, 28.08.2014
- Re: [AG-GOuFP] Wir werden erwähnt..., Axel Grimm, 28.08.2014
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- Re: [AG-GOuFP] Wir werden erwähnt..., Axel Grimm, 28.08.2014
- Re: [AG-GOuFP] Wir werden erwähnt..., Rudi, 29.08.2014
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- Re: [AG-GOuFP] Wir werden erwähnt..., Axel Grimm, 29.08.2014
- Re: [AG-GOuFP] Wir werden erwähnt..., Rudi, 28.08.2014
- Re: [AG-GOuFP] Wir werden erwähnt..., Rudi, 28.08.2014
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