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ag-geldordnung-und-finanzpolitik - Re: [AG-GOuFP] Wir werden erwähnt...

ag-geldordnung-und-finanzpolitik AT lists.piratenpartei.de

Betreff: Kommunikationsmedium der bundesweiten AG Geldordnung und Finanzpolitik

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Re: [AG-GOuFP] Wir werden erwähnt...


Chronologisch Thread 
  • From: Marco Schmidt <mschmidt.mailbox AT web.de>
  • To: ag-geldordnung-und-finanzpolitik AT lists.piratenpartei.de
  • Subject: Re: [AG-GOuFP] Wir werden erwähnt...
  • Date: Thu, 28 Aug 2014 13:44:55 +0200
  • List-archive: <https://service.piratenpartei.de/pipermail/ag-geldordnung-und-finanzpolitik>
  • List-id: Kommunikationsmedium der bundesweiten AG Geldordnung und Finanzpolitik <ag-geldordnung-und-finanzpolitik.lists.piratenpartei.de>

>> Axel schrieb:
>>> 1. Zinseszins existiert nur beim Banksparen.
>>> 2. Aus Schulden kann nie ein Zinseszins
>>> abgeleitet werden
>> Und beim Dispokredit?

> Auch da nicht.

Und was ist hiermit?
https://de.wikipedia.org/wiki/Kontokorrent
"Die Berechnung der Zinsen wird anhand einer Zinsstaffel vorgenommen.
Zu diesem Zweck werden die in das Kontokorrent eingestellten Gutschriften
und Belastungen vom Buchungstag (Wertstellung) an bis zum Rechnungsabschluss
verzinst und die Zinsen Bestandteil des Saldos. In § 355 Abs. 1 HGB werden
auch Zinseszinsen erlaubt, denn vom Saldo können Zinsen berechnet werden,
„auch soweit in der Rechnung Zinsen enthalten sind.“ (!!)
Zinseszinsen sind ansonsten generell durch § 248 Abs. 1 BGB verboten; einzige
Ausnahme vom
Zinseszinsverbot sind kapitalisierte Zinsen auf Einlagen bei Kreditinstituten
(§ 248 Abs. 2 BGB)."

Gruß,
Marco





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