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ag-geldordnung-und-finanzpolitik - Re: [AG-GOuFP] Frage zur wiki-Seite AG-Mehrheitsmeinung: Geldschöpfung

ag-geldordnung-und-finanzpolitik AT lists.piratenpartei.de

Betreff: Kommunikationsmedium der bundesweiten AG Geldordnung und Finanzpolitik

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Re: [AG-GOuFP] Frage zur wiki-Seite AG-Mehrheitsmeinung: Geldschöpfung


Chronologisch Thread 
  • From: moneymind <moneymind AT gmx.de>
  • To: ag-geldordnung-und-finanzpolitik AT lists.piratenpartei.de
  • Subject: Re: [AG-GOuFP] Frage zur wiki-Seite AG-Mehrheitsmeinung: Geldschöpfung
  • Date: Thu, 06 Mar 2014 12:27:36 +0000
  • List-archive: <https://service.piratenpartei.de/pipermail/ag-geldordnung-und-finanzpolitik>
  • List-id: Kommunikationsmedium der bundesweiten AG Geldordnung und Finanzpolitik <ag-geldordnung-und-finanzpolitik.lists.piratenpartei.de>

Hi,

Die AG versucht das "Geldsystem" auf der Ebene der Bankbilanzen zu fassen. Auf dieser Ebene kann man nach der Argumentation der AG den Erwerb von Sachvermögen durch eine Bank als Geldschöpfung interpretieren.


Wenn man Verbindlichkeiten einer Bank als Giralgeld (=jederzeit fälliges Anrecht auf Zentralbankgeld) bezeichnet, Giralgeldschöpfung, ja. Das ist keine Interpretation, sondern einfach der bilanzmäßige Vorgang.

Dasselbe spielt sich bei beliebigen Käufen ab, ob es nun eine Geschäftsbank, eine Zentralbank oder eine Nichtbank ist. Kaufst Du ein Buch bei amazon, entstehen zwei Forderungen. Du hast aus dem Kaufvertrag eine Forderung gegen amazon auf das Eigentum an und die Lieferung des Buchs. Amazon hat eine Nominalforderung gegen Dich auf Geld in Höhe des Kaufpreises, Zahlungsziel normalerweise 30 Tage.

Die Unterschiede zwischen Deiner Verbindlichkeit gegenüber amazon und einer Verbindlichkeit einer Geschäftsbank gegenüber einem Kontoinhaber besteht zum einen in der Fälligkeit: deine Verbindlichkeit ist erst zu einem bestimmten Termin fällig, die Verbindlichkeit der Bank jederzeit (was für sie ein Liquiditätsproblem schafft); Deine Verbindlichkeit werden Dritte von amazon nicht ohne weiteres zu Zahlungszwecken (als "Zahlungsmittel") akzeptieren, die Verbindlichkeit der Bank dagegen schon.

Die Bank kauft nicht mit "vorhandenem" Geld, sondern über den Buchungssatz Sachvermögen an Verbindlichkeiten, wobei die Verbindlichkeiten ja das Guthaben des Verkäufers sind (und damit nicht wie üblich von der Bank zurückgezahlt werden müssen bzw. können).


Was meinst Du mit "zurückgezahlt"? Jeder kauft, indem er Verbindlichkeiten eingeht. Der Unterschied besteht nur darin, daß Nichtbanken zu einem späteren Termin "in Giralgeld" oder Bargeld zahlen müssen, Banken dagegen jederzeit (also ggf. sofort) in Zentralbankgeld. Hat sie einen Sachvermögenswert angekauft, kann sie den nicht bei der ZB refinanzieren. Deswegen hat sie ein Liquiditätsproblem (das die ZB durch verschiedene Instrumente regulieren - verschärfen oder lockern - kann).

Das Eigenkapital der Banken kann andererseits aus nichts anderem bestehen als aus etwas, was irgend wann einmal als Geld auf der rechten Seite irgendeiner Bankbilanz war und z.B. durch Zinserträge ins Eigenkapital der Bank umgebucht wurde.

(1) Jemand hat ein Grundstück. Er erwirbt eine Banklizenz. Seine Anfangsbilanz lautet:

Aktiva..........................................Passiva
Grundstück ...... 100 000.................EK 100 000

Das Grundstück war nie "irgendwann einmal als Geld auf der rechten Seite irgendeiner Bankbilanz".

(2) Jetzt steigen die Grundstückspreise, weil nebenan VW eine neue Firma hinstellt, und man erwartet, daß dies wegen des Zuzugs von Arbeitern die Nachfrage nach Wohnraum erhöhen wird. Also planen Bauträger, Wohnungen zu bauen und brauchen dafür Grundstücke.

Nach 10% Preissteigerung sieht die Bankbilanz nun so aus:

Aktiva..........................................Passiva
Grundstück ...... 110 000.................EK 110 000

Auch diese 10 000 EK-Zuwachs waren nie "irendwann vorher auf irgendeiner Passivseite irgendeiner Bank". Sie ergeben sich einfach aus gestiegenen Ertragserwartungen, die sich wiederum aus Absatzerwartungen ergeben. Diese Wertsteigerung ist etwas rein "gedankliches", ideelles, das sich aus gestiegenen Ertragserwartungen ergibt.

Wertsteigerungen landen ebenso wie Wertminderungen (wie Abschreibungen) immer direkt im EK.

Von dort verschwindet es dann wieder durch die Abschreibung. Das hat die (bilanztechnisch) gleiche Wirkung, wie wenn z.B. ein Kredit zurückgezahlt wird, ohne dass freilich ein explizites "Geldkonto" mit im Spiel ist.

Zinserträge verschwinden durch Abschreibung? "Gleiche Wirkung, wie wenn ein Kredit zurückgezahlt wird"?

Jetzt geht alles durcheinander.

Ich habe den Eindruck, du fabulierst. Bitte stelle Deine Argumentation vollständig anhand eines konkreten Beispiels mit konkreten Bilanzen und Bilanzveränderungen dar - so, wie Die Vorgänge wirklich ablaufen.




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