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- Subject: Re: [AG-GOuFP] Finanzspekulationen
- Date: Sat, 18 Jan 2014 09:59:29 +0100
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Title: Re: [AG-GOuFP] Finanzspekulationen
Am 17.01.2014 13:04, schrieb Axel
Grimm:
Rolf_Mueller schrieb: Axel Grimm schrieb: Dann gehe mal durch, was nun passiert. Der Kreiditvertrag bleibt bestehen, dann bleibt die Kreditforderung auch unverändert als Vermögen in der Bank, daran ändert sich nichts. Nun kommt eine Abtretung/Verkauf zusätzlich hinzu, die müsste jetzt nun auf irgendwo auftauchen, entweder auf der Aktivseite oder auf der Passivseite oder beides. Der Kreditvertag existiert in zweifacher Ausfertigung, einer leigt bei mir und einer bei der Bank. Die Verbreifung kommt zusätzlich hinzu udn muss wohl den Vermögenswert Kredit in Bank ersetzen, doch das sehe ich nicht, ich sehe nur, das etwas zusäatzlich hinzukommt. Ich habe es immer noch nicht verstanden. Also konkret nachgefragt: Gilt noch der Kreditvertag mit der Bank? Wenn ja, dann hat die Bank unverändert den Vermögendwert Kredit und nichts hat sich hier geändert. Was genau passiert bei der Verbriefung? Generiert die Bank zusätzliche Wertpapiere, verkauft die nun, das die Dinger aus dem Nichts kommen erhöht das EK (?) und nun ist das Problem da! Mit jeder Tilgung schwindet der Wert der Verbriefung als auch das Geld. Am Ende ist der Kredit getilgt und übrig beliben die Verbriefungen auf Nichts. Das Geld aus den Tilgungen kann man nicht "weitergeben", da es mit Tilgung ins Nichts verschwindet. Also nochmal:* Ich habe nicht verstanden, wie man Kredite hinterher verbriefen kann. *Vorher ist das kein Problem. Ich brauche wirklich inhaltliche Denkhilfe (denn ich räume immer noch ein, irgendeine Vorgang zu übersehen). Vergleiche mit dem Mietvertrag hinken. Die Miete erhält nicht mehr der Voreigentümer sondern nun der neue Eigentümer. Bei dem Kreditvertrag bleibt es bei der Bank = keine neue Zieladresse für die Zahlungen. So langsam verstehe ich worauf du hinaus willst. Zunächst einmal tritt eine Bank ihre Forderungen an die Zweckgesellschaft ab. Voraussetzung für das Entstehen der ABS ist u. a. daß es sehr viele Einzelforderungen auf einmal sein müssen. Die Verbriefung erfolgt immer erst durch die Zweckgesellschaft. ![]() (Quelle Buba: Geld- und Geldpolitik, 2010) Ob die Kreditforderungen bei der Abtretung in der Bilanz verbleiben oder nicht variiert. Ob es sich rechtlich um eine Veräußerung handelt ist kein hinreichendes Unterscheidungskriterium. Bei der BIS und der BuBa wird die Aussage getroffen, daß Verbriefungen mit Bilanzabgang nur einen kleinen Teil des gesamten Verbriefungsvolumens ausmacht. ![]() Ich glaube daß es wichtig ist zu verstehen, daß die ABS nicht die Forderungen selbst sondern vielmehr nur durch die Forderungen besichert sind. Die Voraussetzung für die Ausgliederung aus der Bankbilanz sind hier auf Seite 4-6 beschrieben (leider in englischer Sprache): http://www.bundesbank.de/Redaktion/EN/Downloads/Core_business_areas/Banking_supervision/Basel_Committee/2001_01_consultative_document_asset_securitisation.pdf?__blob=publicationFile Basel Committee on Banking Supervision, Consultative Document - Asset Securitisation. Veröffentlicht durch die BIS. Eine detaillierte Abhandlung dieses Themas in deutscher Sprache habe ich bei der Böckler Stiftung gefunden: http://www.boeckler.de/pdf/mbf_finanzinvestoren_ricken_verbriefung.pdf Für dich, Axel, ist sicher der Abschnitt 4 "Bilanzielle Behandlung von Verbriefungstransaktionen" von besonderem Interesse. Was mich betrifft ist mein Wissensdurst gestillt. Deine Rückfrage hat mich auf ein von mir nicht präferiertes Abstraktionsnivea und eine mikroökonomische Ausrichtung der Fragestellungen geführt welche mich nie wirklich interessiert haben. Ich hoffe Dir dennoch mit den o. g. Quellen geholfen zu haben. Ansonsten sind ja hier auch noch mitlesende BWLer die sicher mehr zur Beantwortung Deiner Fragen beitragen können. -- instead of focusing on our differences, we should look at what we all have in common... http://www.youtube.com/watch?v=qLci5DoZqHU |
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