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ag-geldordnung-und-finanzpolitik - Re: [AG-GOuFP] EZB mit negativem Eigenkapital? kein Problem

ag-geldordnung-und-finanzpolitik AT lists.piratenpartei.de

Betreff: Kommunikationsmedium der bundesweiten AG Geldordnung und Finanzpolitik

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Re: [AG-GOuFP] EZB mit negativem Eigenkapital? kein Problem


Chronologisch Thread 
  • From: Stephan Schwarz <stephan.schwarz AT piratenpartei-bayern.de>
  • To: ag-geldordnung-und-finanzpolitik AT lists.piratenpartei.de
  • Subject: Re: [AG-GOuFP] EZB mit negativem Eigenkapital? kein Problem
  • Date: Sat, 20 Oct 2012 21:26:24 +0200
  • List-archive: <https://service.piratenpartei.de/pipermail/ag-geldordnung-und-finanzpolitik>
  • List-id: Kommunikationsmedium der bundesweiten AG Geldordnung und Finanzpolitik <ag-geldordnung-und-finanzpolitik.lists.piratenpartei.de>
  • Organization: PiratenPartei LV Bayern

hallo George,

Am 20.10.2012 06:46, schrieb George:
Fakt 1) Eine Zentralbank kann negatives Eigenkapital haben. Wenn sie es hat, kann sie ihrer Hauptaufgabe, der Inflationsbekämpfung nicht mehr nachgehen. Dies kann solange gut gehen, wie wir uns in einem deflationären Environment oder niedrigem Inflationsszenario befinden.  Das ist zum Glück für Zentralbanken von Chile, Tschechien oder auch der Schweiz momentan der Fall. 
a) Inflationsbekämpfung kann nie Hauptaufgabe einer Zentralbank sein. Die Erhaltung der Werte-Stabilität der Währung kann bestenfalls als einer von drei Punkten / Funktionen zum reibungs-armen Einsatz des Geldes gesehen werden.
 
b) Kann die EZB bei Eigenkapital-Quote < Null ebenso gegen eine drohende Inflation angehen.
Über das Mittel der indem sie den Leitzins-Erhöhung. Damit die Geldmengenausweitung (durch höhere Refinanzierungskosten der Geschäfts-Banken) dämpfen, da die Nachfrage von Kredit(aufnahme)-Kontrakten seitens des Publikums durch die höheren Tilgungs-Kosten effektiv begrenzt wird.

c) eine Finanzierung eines Geschäfts-Defizits der EZB aus dem Eigenkapital (Überschuss der Verbindlichkeiten im Passiva) heraus, setzt ja voraus, dass die EZB minderwertige Sicherheiten hat neu bzw. niedriger bewerten müssen, zu berichtigten Marktpreisen, oder gar ganz hat abschreiben müssen. Oder wie soll sie sonst in die Verlegenheit geraten, ein Defizit zu erwirtschaften?
Bei einem Rückgriff auf das Eigenkapital der EZB kann diese zwar einer unmittelbar anstehenden, buchhalterischen (also zumindeßt temporär nachweisbaren) Inflation durch die ansonsten unumgängliche, post-temporäre Erzeugung und damit Deckung sich bereits im Umlauf befindlicher Liquidität (ausgegebener Zentralbanknoten) per Buchvorgang effektiv entgegenwirken, jedoch sollte das Überziehen des Eigenkapital-Postens hierfür letztendlich die EZB zur selben Handlung zwingen:
Dem Ankaufen belastbarer Sicherheiten / Eigentums-Titel, Devisen in ausreichender Zahl / Kapazität. Um die Bilanz wieder auszugleichen und es eben nicht zur Inflation / Kaufkraftverlust der Währung kommen zu lassen.

Das Überziehen des Eigenkapital-Postens zur Wahrung des Equivalenz-Verhältnisses der Passivseite (Verbindlichkeiten) der Bilanz (mit der ausgewiesenen Summe der Aktivseite / assets)  entspricht ja de facto der nachschüssigen Bereitstellung von FIAT-Geld, also tatsächlich in keinster Weise besicherten Zentralbank-Geldes zum Zeitpunkt X. Ein Vorgang, der Hand in Hand geht mit der Verpflichtung diesen buchhalterisch glattgestellten Saldo (negativer EK Posten = Zunahme Passiva) mit assets zu unterlegen / assets zu aktivieren.
 
negatives EK = Geldschöpfung ex ante & Überstrapazierung der Sicherheiten


Sollte es zu Inflation kommen, haben Zentralbanken die Möglichkeit sie durch eine stärkere Währung zu bekämpfen. Im Falle der Schweiz würde das bedeuten, dass sie viele ihrer Euros/USD-Reserven verkauft und Verluste in Höhe von 93 Milliarden Franken (15% des Schweizer BIP) bei einem aktuellen Eigenkapital von 60 Mrd. realisiert. 
Sollte sie die Aufwertung des Franken auf EUR/CHF = 1.00 erlauben, wird sie minus 31 Milliarden Eigenkapital haben und im Gegensatz zu Privatfirmen theoretisch weiter wirtschaften können. 

Die Berechnung ist hier:
http://snbchf.snbchfcom.netdna-cdn.com/wp-content/uploads/2012/09/Loss-in-case-EURCHF-1.00.png

Meiner Meinung nach wird sie dann aus Glaubwürdigkeitsgründen mit mehr Kapital ausgestattet, d.h. vom Steuerzahler "(vor der Pleite) gerettet". 



Genau das kann und sollte nicht sein:
die EZB kann nicht gezwungen sein, Verluste zu machen bzw. diese schließlich durch Ankauf in Eigenregie ausgleichen zu müssen, um unzureichend besicherte Forderungen gegenüber Geschäfts-Banken glattzustellen. Sie darf keine (Kapital-)Nachschüsse seitens der Staaten im Währungsgebiet (durch Steuergelder) fordern, wenn sie bei der Akzeptanz der von den Geschäftsbanken eingereichten Garantien zu nachlässig war, und sich hat lumpen lassen.
Nur um die profit-orientierten! Geschäftsbanken vor der Insolvenz zu bewahren. Gewinne privatisieren, Verluste sozialisieren?! so nicht!

Hierfür verfügt die EZB meines Wissens über das Instrument, auf die Nachschuss-Pflicht von Garantien der Geschäftsbanken zu bestehen und pfändbare Rechtstitel aus dem Besitz der Geschäftsbanken einzufordern.


lG
--
Sonnigen Tag, Stephan Schwarz
Piratenpartei Deutschland, Landesverband Bayern



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