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ag-geldordnung-und-finanzpolitik - Re: [AG-GOuFP] EZB mit negativem Eigenkapital? kein Problem

ag-geldordnung-und-finanzpolitik AT lists.piratenpartei.de

Betreff: Kommunikationsmedium der bundesweiten AG Geldordnung und Finanzpolitik

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Re: [AG-GOuFP] EZB mit negativem Eigenkapital? kein Problem


Chronologisch Thread 
  • From: Stephan Schwarz <stephan.schwarz AT piratenpartei-bayern.de>
  • To: ag-geldordnung-und-finanzpolitik AT lists.piratenpartei.de
  • Subject: Re: [AG-GOuFP] EZB mit negativem Eigenkapital? kein Problem
  • Date: Sat, 20 Oct 2012 19:07:27 +0200
  • List-archive: <https://service.piratenpartei.de/pipermail/ag-geldordnung-und-finanzpolitik>
  • List-id: Kommunikationsmedium der bundesweiten AG Geldordnung und Finanzpolitik <ag-geldordnung-und-finanzpolitik.lists.piratenpartei.de>
  • Organization: PiratenPartei LV Bayern

Am 20.10.2012 13:58, schrieb Wischer:
Warum kann sie, falls sie es überhaupt kann, die Inflation nicht mehr bekämpfen? Kann sie genauso gut wie zuvor - indem sie den Leitzins erhöht und damit die Geldmengenausweitung durch Dämpfung der Nachfrage von Kredit(aufnahme)-Kontrakten seitens des Publikums begrenzt.

Intention der ZB:

Dies soll zur Folge haben, dass hochwertigere Sicherheiten durch die Kredit-Nachfrager eingereicht werden bzw. hier höhere Anforderungen / Qualitäten an die dingliche Unterlegung der Schuldner-Bonität gestellt werden und in erster Linie diejenigen Akteure einen Kredit-Kontrakt nachfragen, die auch sicher sind die angehobenen Zinsen bedienen zu können (und den Kredit nicht einfach verjuksen.., sondern die Zinsen auch als gewollte Mehr-Kosten zur profit-orientierten Investition sehen und als solche begreifen).

Denn mit angehobenem Leit-Zins bleibt es den Geschäfts-Banken in Folge durch den weitergereichten Kredit-Zins erspart, evtl. eine Flutwelle von Kredit-Nachfragern bedienen zu müssen, die selbst real-wirtschaftlich jedoch kaum in der Lage sind, die (erhöhten) Zins-Anforderungen der vergebenen Kredite durch eigene Geschäfts-Tätigkeit zu erwirtschaften und die Tilgungs-Pläne so einhalten zu können. Auch eine Anhäufung nur unzureichender / minderwertiger Sicherheiten als Kredit-Pfand in den Büchern der Geschäftsbanken soll so vermieden werden. Im Falle der Zahlungs-Säumnis / Insolvenz des Schuldners kann so qua Vollstreckungsrecht auf hochwertigen Eigentums-Pfand im Gegenzug zur bilanziellen Zwangs-Abschreibung des säumigen Kredit-Betrages zugegriffen werden.

Eine inflationäre Tendenz kann unter diesen Bedingungen gar nicht erst entstehen, da selbst bei Ausfall des Kredits (=Geldbetrag frei im Umlauf anstatt einer terminierenden Tilgung) dieser mit einer mindeßtens gleichwertigen dinglichen Sicherheit unterlegt war, welche im Moment der Kredit-Aufnahme aktiviert wurde und welche eben bei Kredit-Ausfall durch Pfändung & Versteigerung für die volle Ausgleichssumme des offenen Kredites + aufgeschlagenen Zinsanspruch sorgt.

Der Bestand des EK der ZB hat denke ich da nichts mit der zur Vermeidung von Inflation dringend notwendigen Equivalenz zwischen Forderung der nominellen Kreditsumme der Bank einerseits und der zum Marktwert bewerteten hinterlegten Sicherheiten - der aktivierten Bonität des Schuldners zu tun.
--
Sonnigen Tag, Stephan Schwarz
Piratenpartei Deutschland, Landesverband Bayern



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