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ag-geldordnung-und-finanzpolitik - Re: [AG-GOuFP] Geld als Zahlungsmittel - Frage zum Wikitext

ag-geldordnung-und-finanzpolitik AT lists.piratenpartei.de

Betreff: Kommunikationsmedium der bundesweiten AG Geldordnung und Finanzpolitik

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Re: [AG-GOuFP] Geld als Zahlungsmittel - Frage zum Wikitext


Chronologisch Thread 
  • From: alex AT twister11.de
  • To: piraten AT manen.de
  • Cc: ag-geldordnung-und-finanzpolitik AT lists.piratenpartei.de
  • Subject: Re: [AG-GOuFP] Geld als Zahlungsmittel - Frage zum Wikitext
  • Date: Fri, 27 Apr 2012 16:28:05 +0200
  • List-archive: <https://service.piratenpartei.de/pipermail/ag-geldordnung-und-finanzpolitik>
  • List-id: Kommunikationsmedium der bundesweiten AG Geldordnung und Finanzpolitik <ag-geldordnung-und-finanzpolitik.lists.piratenpartei.de>

Vielen Dank :-)
Die Paragraphen hatte ich sogar bereits gesammelt. (Ich finde immer noch wir sollten im Wiki eine eigene Sammlung aller Gesetze rund um's Geld anlegen)

Es ging mir eher darum, wo genau festgeschrieben wird, dass "Buchgeld eine Geldforderung gegen die Bank" ist :-)


2012/4/26 <piraten AT manen.de>
Ganz einfach eine Bank ist verpflichtet Dir Dein Geld auszuhändigen. Einfach, weil Du mit dem Guthaben in Buchgeld eine Forderung gegen die Bank hast. Je nach Vertrag ist sie verplichtet Dir das Geld sofort oder zu der vertraglich geregelten Frist zu übergeben. Nach BGB müßte sie es Dir sogar nach Hause bringen...

§ 270 BGB Zahlungsort
(1) Geld hat der Schuldner im Zweifel auf seine Gefahr und seine Kosten dem Gläubiger an dessen Wohnsitz zu übermitteln.

§ 241 BGB Pflichten aus dem Schuldverhältnis
(1) Kraft des Schuldverhältnisses ist der Gläubiger berechtigt, von dem Schuldner eine Leistung zu fordern. Die Leistung kann auch in einem Unterlassen bestehen.

§ 243 BGB Gattungsschuld
(1) Wer eine nur der Gattung nach bestimmte Sache schuldet, hat eine Sache von mittlerer Art und Güte zu leisten.

§ 244 BGB Fremdwährungsschuld
(1) Ist eine in einer anderen Währung als Euro ausgedrückte Geldschuld im Inland zu zahlen, so kann die Zahlung in Euro erfolgen, es sei denn, dass Zahlung in der anderen Währung ausdrücklich vereinbart ist.

LG
Peter


----- Original Nachricht ----
Von:     alex AT twister11.de
An:      piraten AT manen.de
Datum:   26.04.2012 19:05
Betreff: Re: [AG-GOuFP] Geld als Zahlungsmittel - Frage zum Wikitext

> >
> > Zitat:
> > "Dein Satz sagt mir aber noch etwas anderes. Ich vermute, dass du den
> >  Unterschied zwischen Buchgeld und Zentralbankgeld noch nicht verstanden
> >  hast."
> >
> > Eine Bank ist verpflichtet Buchgeld in Zentralbankgeld auszuzahlen. Sie
> > ist aber nicht verpflichtet Zentralbankgeld anzunehmen und in Buchgeld
> > umzuwandeln.
> >
>
> 1. Wo steht genau gesetzlich festgeschrieben, dass die Bank verpflichtet
> ist Buchgeld in Zentralbankgeld auszubezahlen?
> 2. JA: Das die Geschäftsbank nicht verpflichtet ist Zentralbankgeld
> anzunehmen sehe ich genauso. Sie ist genausowenig dazu verpflichtet wie der
> Bäcker dazu verpflichtet ist dir ein Brötchen zu verkaufen gegen
> Zentralbankgeld, NUR: Wenn er dir ein Brötchten verkauft hat und nicht
> aktiv festgelegt hat, dass du deine Schuld in einer bestimmten Form
> begleichen musst, dann ist er gesetzlich verpflichtet ZENTRALBANKGELD
> anzunehmen wobei das Schuldverhältnis erlischt.
>

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