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Betreff: Kommunikationsmedium der bundesweiten AG Geldordnung und Finanzpolitik
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- Subject: Re: [AG-GOuFP] Geld als Zahlungsmittel - Frage zum Wikitext
- Date: Thu, 26 Apr 2012 19:44:23 +0200 (CEST)
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- List-id: Kommunikationsmedium der bundesweiten AG Geldordnung und Finanzpolitik <ag-geldordnung-und-finanzpolitik.lists.piratenpartei.de>
Ganz einfach eine Bank ist verpflichtet Dir Dein Geld auszuhändigen. Einfach,
weil Du mit dem Guthaben in Buchgeld eine Forderung gegen die Bank hast. Je
nach Vertrag ist sie verplichtet Dir das Geld sofort oder zu der vertraglich
geregelten Frist zu übergeben. Nach BGB müßte sie es Dir sogar nach Hause
bringen...
§ 270 BGB Zahlungsort
(1) Geld hat der Schuldner im Zweifel auf seine Gefahr und seine Kosten dem
Gläubiger an dessen Wohnsitz zu übermitteln.
§ 241 BGB Pflichten aus dem Schuldverhältnis
(1) Kraft des Schuldverhältnisses ist der Gläubiger berechtigt, von dem
Schuldner eine Leistung zu fordern. Die Leistung kann auch in einem
Unterlassen bestehen.
§ 243 BGB Gattungsschuld
(1) Wer eine nur der Gattung nach bestimmte Sache schuldet, hat eine Sache
von mittlerer Art und Güte zu leisten.
§ 244 BGB Fremdwährungsschuld
(1) Ist eine in einer anderen Währung als Euro ausgedrückte Geldschuld im
Inland zu zahlen, so kann die Zahlung in Euro erfolgen, es sei denn, dass
Zahlung in der anderen Währung ausdrücklich vereinbart ist.
LG
Peter
----- Original Nachricht ----
Von: alex AT twister11.de
An: piraten AT manen.de
Datum: 26.04.2012 19:05
Betreff: Re: [AG-GOuFP] Geld als Zahlungsmittel - Frage zum Wikitext
> >
> > Zitat:
> > "Dein Satz sagt mir aber noch etwas anderes. Ich vermute, dass du den
> > Unterschied zwischen Buchgeld und Zentralbankgeld noch nicht verstanden
> > hast."
> >
> > Eine Bank ist verpflichtet Buchgeld in Zentralbankgeld auszuzahlen. Sie
> > ist aber nicht verpflichtet Zentralbankgeld anzunehmen und in Buchgeld
> > umzuwandeln.
> >
>
> 1. Wo steht genau gesetzlich festgeschrieben, dass die Bank verpflichtet
> ist Buchgeld in Zentralbankgeld auszubezahlen?
> 2. JA: Das die Geschäftsbank nicht verpflichtet ist Zentralbankgeld
> anzunehmen sehe ich genauso. Sie ist genausowenig dazu verpflichtet wie der
> Bäcker dazu verpflichtet ist dir ein Brötchen zu verkaufen gegen
> Zentralbankgeld, NUR: Wenn er dir ein Brötchten verkauft hat und nicht
> aktiv festgelegt hat, dass du deine Schuld in einer bestimmten Form
> begleichen musst, dann ist er gesetzlich verpflichtet ZENTRALBANKGELD
> anzunehmen wobei das Schuldverhältnis erlischt.
>
- Re: [AG-GOuFP] Geld als Zahlungsmittel - Frage zum Wikitext, (fortgesetzt)
- Re: [AG-GOuFP] Geld als Zahlungsmittel - Frage zum Wikitext, Pieter hogeveen, 27.04.2012
- Re: [AG-GOuFP] Geld als Zahlungsmittel - Frage zum Wikitext, Nicolai Haehnle, 29.04.2012
- Re: [AG-GOuFP] Geld als Zahlungsmittel - Frage zum Wikitext, alex, 30.04.2012
- Re: [AG-GOuFP] Geld als Zahlungsmittel - Frage zum Wikitext, alex, 26.04.2012
- [AG-GOuFP] Geld als Zahlungsmittel, Georg Schmid, 27.04.2012
- Re: [AG-GOuFP] Geld als Zahlungsmittel, alex, 27.04.2012
- Re: [AG-GOuFP] Geld als Zahlungsmittel, Georg Schmid, 27.04.2012
- [AG-GOuFP] Geld als Zahlungsmittel, Georg Schmid, 27.04.2012
- Re: [AG-GOuFP] Geld als Zahlungsmittel - Frage zum Wikitext, alex, 26.04.2012
- Re: [AG-GOuFP] Geld als Zahlungsmittel - Frage zum Wikitext, alex, 27.04.2012
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