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ag-geldordnung-und-finanzpolitik - Re: [AG-GOuFP] Und die Lösung ?

ag-geldordnung-und-finanzpolitik AT lists.piratenpartei.de

Betreff: Kommunikationsmedium der bundesweiten AG Geldordnung und Finanzpolitik

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Re: [AG-GOuFP] Und die Lösung ?


Chronologisch Thread 
  • From: "Enter-Mario" <pirat AT ubema.de>
  • To: "'Axel Grimm'" <axel.grimm AT baig.de>, <ag-geldordnung-und-finanzpolitik AT lists.piratenpartei.de>
  • Subject: Re: [AG-GOuFP] Und die Lösung ?
  • Date: Tue, 20 Mar 2012 22:46:04 +0100
  • List-archive: <https://service.piratenpartei.de/pipermail/ag-geldordnung-und-finanzpolitik>
  • List-id: Kommunikationsmedium der bundesweiten AG Geldordnung und Finanzpolitik <ag-geldordnung-und-finanzpolitik.lists.piratenpartei.de>
  • Organization: Piratenpartei

Vielleicht hilft euch dieses historische Dokument bei der Wahrheits- und
Wissensfindung?

http://www.ubema.de/Geld-Informationen/Zentralbanksystem-vor-1957-und-Vergleich-FED-Alliierte.pdf

vg
Enter-Mario

-----Ursprüngliche Nachricht-----
Von: ag-geldordnung-und-finanzpolitik-bounces AT lists.piratenpartei.de
[mailto:ag-geldordnung-und-finanzpolitik-bounces AT lists.piratenpartei.de] Im
Auftrag von Axel Grimm
Gesendet: Dienstag, 20. März 2012 22:11
An: ag-geldordnung-und-finanzpolitik AT lists.piratenpartei.de
Betreff: Re: [AG-GOuFP] Und die Lösung ?

"Die Leitung der Reichsbank steht ausschließlich dem Reichsbankdirektorium
nach Maßgabe der Bestimmungen des Gesetzes zu."

§ 27 alte Fassung:

"Das Reichsbank-Direktorium ist die verwaltende und ausführende, sowie die,
die Reichsbank nach außen vertretende Behörde.
Es besteht aus einem Präsidenten und der erforderlichen Anzahl von
Mitgliedern, und faßt seine Beschlüsse nach Stimmenmehrheit, hat jedoch bei
seiner Verwaltung überall den Vorschriften und Weisungen des Reichskanzlers
Folge zu leisten.
Präsident und Mitglieder des Reichsbank-Direktoriums werden auf den Vorschlag
des Bundesraths vom Kaiser auf Lebenszeit ernannt."

§ 27 neue Fassung:

"Das Reichsbank-Direktorium ist die verwaltende und ausführende, sowie die,
die Reichsbank nach außen vertretende Behörde.
Der Präsident wird nach gutachtlicher Äußerung des Reichsbankdirektoriums und
des Zentralausschusses auf Vorschlag des Reichsrats vom Reichspräsidenten auf
Lebenszeit ernannt. Die Mitglieder werden nach gutachtlicher Äußerung des
Zentralausschusses (§ 30) auf Vorschlag des Reichsbankdirektoriums und mit
Zustimmung des Reichsrats vom Reichspräsidenten auf Lebenszeit ernannt."


------------------------------

Ab Ende Mai 1922 war es also mit der Kontrolle der Reichsbank durch die
Reichsregierung zu Ende! Denn ab dem Zeitpunkt besaß die Reichsregierung
weder die Leitung der Reichsbank, noch konnte der Reichskanzler der
Reichsbank Weisungen erteilen oder ihr gegenüber Verwaltungsvorschriften
erlassen. Nun ist es aber so, dass die Inflation erst nachdem die Reichsbank
"autonom" geworden war, zu galoppieren anfing:

http://www.dhm.de/lemo/objekte/statistik/infstad/index.gif

Wie hat es denn die Regierung geschafft bis zuvor eine "Gerade" zu
produzieren und schon war die Weisungsbefugnis weg, ging es los?

Jedenfalls hatte die Regierung mit einmal kein absolute Weisungsbefugnis mehr.
Regierungen, sofern soverän, können anscheinend sehr wohl mit Geld umgehen,
wenn es ihnen lässt und keiner dazwischfunken kann.


Am Dienstag, den 20.03.2012, 21:45 +0100 schrieb Christian.Seiler:
> Die Reichsbank war nicht privat. Die Entente hat ein Gesetz zur
> Autonomie der Reichsbank verlangt und durchgedrückt. Autonomie heißt
> nicht, dass die ZEntralbank privat ist, das ist eine falsche
> Behauptung. Des Weiteren ist es höchst fragwürdig, warum denn eine
> Scheinautonomie funktionieren sollte die nicht von den Akteuren
> gewollt ist und von einer dritten Partei durchgesetzt wird.
>




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