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Betreff: Kommunikationsmedium der bundesweiten AG Geldordnung und Finanzpolitik
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- From: Axel Grimm <axel.grimm AT baig.de>
- To: ag-geldordnung-und-finanzpolitik AT lists.piratenpartei.de
- Subject: Re: [AG-GOuFP] Und die Lösung ?
- Date: Tue, 20 Mar 2012 22:11:05 +0100
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- List-id: Kommunikationsmedium der bundesweiten AG Geldordnung und Finanzpolitik <ag-geldordnung-und-finanzpolitik.lists.piratenpartei.de>
"Die Leitung der Reichsbank steht ausschließlich dem
Reichsbankdirektorium nach Maßgabe der Bestimmungen des Gesetzes zu."
§ 27 alte Fassung:
"Das Reichsbank-Direktorium ist die verwaltende und ausführende, sowie
die, die Reichsbank nach außen vertretende Behörde.
Es besteht aus einem Präsidenten und der erforderlichen Anzahl von
Mitgliedern, und faßt seine Beschlüsse nach Stimmenmehrheit, hat jedoch
bei seiner Verwaltung überall den Vorschriften und Weisungen des
Reichskanzlers Folge zu leisten.
Präsident und Mitglieder des Reichsbank-Direktoriums werden auf den
Vorschlag des Bundesraths vom Kaiser auf Lebenszeit ernannt."
§ 27 neue Fassung:
"Das Reichsbank-Direktorium ist die verwaltende und ausführende, sowie
die, die Reichsbank nach außen vertretende Behörde.
Der Präsident wird nach gutachtlicher Äußerung des
Reichsbankdirektoriums und des Zentralausschusses auf Vorschlag des
Reichsrats vom Reichspräsidenten auf Lebenszeit ernannt. Die Mitglieder
werden nach gutachtlicher Äußerung des Zentralausschusses (§ 30) auf
Vorschlag des Reichsbankdirektoriums und mit Zustimmung des Reichsrats
vom Reichspräsidenten auf Lebenszeit ernannt."
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Ab Ende Mai 1922 war es also mit der Kontrolle der Reichsbank durch die
Reichsregierung zu Ende! Denn ab dem Zeitpunkt besaß die Reichsregierung
weder die Leitung der Reichsbank, noch konnte der Reichskanzler der
Reichsbank Weisungen erteilen oder ihr gegenüber Verwaltungsvorschriften
erlassen. Nun ist es aber so, dass die Inflation erst nachdem die
Reichsbank "autonom" geworden war, zu galoppieren anfing:
http://www.dhm.de/lemo/objekte/statistik/infstad/index.gif
Wie hat es denn die Regierung geschafft bis zuvor eine "Gerade" zu
produzieren und schon war die Weisungsbefugnis weg, ging es los?
Jedenfalls hatte die Regierung mit einmal kein absolute Weisungsbefugnis
mehr.
Regierungen, sofern soverän, können anscheinend sehr wohl mit Geld
umgehen, wenn es ihnen lässt und keiner dazwischfunken kann.
Am Dienstag, den 20.03.2012, 21:45 +0100 schrieb Christian.Seiler:
> Die Reichsbank war nicht privat. Die Entente hat ein Gesetz zur
> Autonomie der Reichsbank verlangt und durchgedrückt. Autonomie heißt
> nicht, dass die ZEntralbank privat ist, das ist eine falsche
> Behauptung. Des Weiteren ist es höchst fragwürdig, warum denn eine
> Scheinautonomie funktionieren sollte die nicht von den Akteuren
> gewollt ist und von einer dritten Partei durchgesetzt wird.
>
- Re: [AG-GOuFP] Und die Lösung ?, (fortgesetzt)
- Re: [AG-GOuFP] Und die Lösung ?, Piratos, 20.03.2012
- Re: [AG-GOuFP] Und die Lösung ?, Axel Grimm, 20.03.2012
- Re: [AG-GOuFP] Und die Lösung ?, Axel Grimm, 20.03.2012
- Re: [AG-GOuFP] Und die Lösung ?, Christian . Seiler, 20.03.2012
- Re: [AG-GOuFP] Und die Lösung ?, Nicolai Haehnle, 20.03.2012
- Re: [AG-GOuFP] Und die Lösung ?, Christian . Seiler, 20.03.2012
- Re: [AG-GOuFP] Und die Lösung ?, Rudi, 20.03.2012
- Re: [AG-GOuFP] Und die Lösung ?, Axel Grimm, 20.03.2012
- Re: [AG-GOuFP] Und die Lösung ?, Christian . Seiler, 20.03.2012
- Re: [AG-GOuFP] Und die Lösung ?, Axel Grimm, 20.03.2012
- Re: [AG-GOuFP] Und die Lösung ?, Enter-Mario, 20.03.2012
- Re: [AG-GOuFP] Und die Lösung ?, Christian . Seiler, 21.03.2012
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