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ag-geldordnung-und-finanzpolitik - Re: [AG-GOuFP] Und die Lösung ?

ag-geldordnung-und-finanzpolitik AT lists.piratenpartei.de

Betreff: Kommunikationsmedium der bundesweiten AG Geldordnung und Finanzpolitik

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Re: [AG-GOuFP] Und die Lösung ?


Chronologisch Thread 
  • From: "Benedikt Weihmayr" <benedikt AT weihmayr.de>
  • To: "'Nicolai Haehnle'" <nhaehnle AT gmail.com>, <ag-geldordnung-und-finanzpolitik AT lists.piratenpartei.de>
  • Subject: Re: [AG-GOuFP] Und die Lösung ?
  • Date: Sun, 18 Mar 2012 20:27:46 +0100
  • List-archive: <https://service.piratenpartei.de/pipermail/ag-geldordnung-und-finanzpolitik>
  • List-id: Kommunikationsmedium der bundesweiten AG Geldordnung und Finanzpolitik <ag-geldordnung-und-finanzpolitik.lists.piratenpartei.de>

Ne Möglichkeit wäre es, bin aber bezüglich dieser Thematik nicht genug
eingearbeitet.



-----Ursprüngliche Nachricht-----
Von: Nicolai Haehnle [mailto:nhaehnle AT gmail.com]
Gesendet: Sonntag, 18. März 2012 18:11
An: Benedikt Weihmayr
Cc: ag-geldordnung-und-finanzpolitik AT lists.piratenpartei.de
Betreff: Re: [AG-GOuFP] Und die Lösung ?

Hallo Benedikt,

On Sun, Mar 18, 2012 at 2:45 PM, Benedikt Weihmayr <benedikt AT weihmayr.de>
wrote:
> Nicolai Haehnle schrieb:
> " Grundsätzlich habe ich dabei nur ein ungutes Gefühl, und zwar die
Betonung des Begriffs "Monetative". Der hört sich nämlich für mich immer
noch so an, als würde man den Parlamenten die Entscheidungskompetenzen
entziehen, und sie auf intransparent bestimmte Bürokraten verlagern."
>
> Das kommt auf die Ausgestaltung an, da kann man seiner Phantasie freien
Lauf lassen.

Was hältst du denn konkret von meinem Vorschlag dazu?

Mein Vorschlag war und ist: Das Entscheidungsrecht liegt grundsätzlich beim
Parlament. Die Zentralbank kann ein Veto einlegen, sofern es sachlich auf
Basis der Zielsetzung des magischen Vierecks begründet ist (also
Preisstabilität, Hoher Beschäftigungsstand, Angemessenes
Wirtschaftswachstum, Ausgeglichener Außenhandel). Das Parlament kann das
Veto mit einer 2/3-Mehrheit überstimmen.

Außerdem wäre es natürlich möglich, gegen ein Veto juristisch vorzugehen,
falls der Verdacht besteht, dass das Veto in Wirklichkeit
*nicht* sachlich begründet ist.

Schöne Grüße,
Nicolai
--
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