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ag-geldordnung-und-finanzpolitik - Re: [AG-GOuFP] Börsen als gigantische Geldwäschwereien

ag-geldordnung-und-finanzpolitik AT lists.piratenpartei.de

Betreff: Kommunikationsmedium der bundesweiten AG Geldordnung und Finanzpolitik

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Re: [AG-GOuFP] Börsen als gigantische Geldwäschwereien


Chronologisch Thread 
  • From: axel.grimm AT baig.de
  • To: ag-geldordnung-und-finanzpolitik AT lists.piratenpartei.de
  • Subject: Re: [AG-GOuFP] Börsen als gigantische Geldwäschwereien
  • Date: Mon, 13 Feb 2012 08:21:47 +0100
  • List-archive: <https://service.piratenpartei.de/pipermail/ag-geldordnung-und-finanzpolitik>
  • List-id: Kommunikationsmedium der bundesweiten AG Geldordnung und Finanzpolitik <ag-geldordnung-und-finanzpolitik.lists.piratenpartei.de>

Gegenüber wem habe ich als Bargeldbesitzer eine Forderung und worauf?

Gegenüber der Instititution, die das Bargeld auf der Passiv oder "Schulden"seite der Bilanz führt, das ist die Zentralbank mit der Position "Bargeld im Umlauf".

Die Forderung ist der Umtausch in Bargeld. Jeder kann zu eienr ZB-Filiale gehen und dort für seinen 50 Euro-Schein einen 50 Euroschein fordern.

Bargeld hat keinen Annahmezwang. Bei Münzen ist die Annahme bis 50 Stück begrenzt. Darüber hinaus muss keine Annahme erfolgen. Bei Bargeld in Scheinen schwirrt auch so eine Begrenzungsregel herum.

Bei Bargeld könnte man juristisch eine Annahme wohl noch erwirken, jedoch wird amn bei fast allen staatlichen und Landesintitutionen als auch reichlich vielen Kommunalen Stellen auf Granit beißen. Ebenso sind viele Verträge mit dem Hinweis "bargeldlos" versehen.
Faktisch existiert kein Annahmezwang mehr.

Die juristische Lage besagt, das eine Geldschuld mit der Währung des Ortswährung beglichen werden darf. Es besteht ein Annahmezwang von Euros, die übliche Form ist die Übertragung von Zahlen auf Konten.

Der Annahmezwang wird nur noch von den "nur Bargeld ist Geld" Vertretern ins Feld geführt, es ist deren einzige Basis für diese vergangene Theorie.

Nun mal praktisch: Natürlich kann man auf eine Bargeldzahlung bestehen, auch gegenüber Ämtern. Die haben damit nicht mal ein Problem. Das Bargeldinkasso ist zu einer Geschäftsbank verlegt worden. Der Ablauf ist dann ganz einfach:
Man gehe zu seiner Bank an einen Schalter. Man hebe den Betrag als Bargeld ab udn zahlt den dann wenige Sekunden später wiedder auf das Staatkonto ein. Dazu muss man nicht mal den Schalter wechseln. Die Bankangestellten führen das anstandslos durch (den Kopf schütteln oder sich an die Stirn tippen erfolgt erst in einem anderem Raum).




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