ag-drogen AT lists.piratenpartei.de
Betreff: Mailingliste der AG Drogen- und Suchtpolitik
Listenarchiv
- From: Christine Zander <christine.zander AT gmx.net>
- To: Mailingliste der AG Drogen <ag-drogen AT lists.piratenpartei.de>
- Subject: Re: [AG-Drogen] Wieder etwas hochgeistliches von Frau Dyckmans
- Date: Fri, 27 Jan 2012 00:26:23 +0100
- List-archive: <https://service.piratenpartei.de/pipermail/ag-drogen>
- List-id: Mailingliste der AG Drogen <ag-drogen.lists.piratenpartei.de>
Hallo Florian,
Jeder Fahrer, der eine MPU durchstehen musste kann dir viel darüber erzählen. Es ist tatsächlich so, dass eine Trennung von Trinken und Autofahren (ich lass mein Auto stehen, wenn ich vorhabe etwas zu trinken) nicht akzeptiert wird. Von den Leuten wird erwartet, dass sie ihr Trinkverhalten geändert haben – also nichts mehr trinken. Nicht umsonst gibt es mittlerweile Coaches, die dich auf eine MPU vorbereiten.
Wenn ein Richter dir den Führerschein z.B. auf 8 Monate wegen Überschreitung der Promillegrenze entzieht – bedeutet es nicht, dass du ihn dann noch 8 Monaten wiederbekommst. Du musst erst durch die MPU. Die einiges an Geld kostet.
Ähnlich werden auch Drogenkonsumenten behandelt. Nur das es hier keinen Grenzwert gibt.
Die Studie zur Vorsichtigkeit von bekifften Autofahrern finde ich schwierig, da es hier sehr auf die Selbstverantwortung des einzelnen ankommt. Natürlich muss jede Droge für sich betrachtet werden – und hier ein individueller Grenzwert gefunden werden. Ein Heroinsüchtiger z.B. kann erst "normal" Fahren, wenn er seine tägliche Dosis genommen hat. Ein Heroinsüchtiger auf Entzug wäre viel eher eine Gefahr für den Straßenverkehr.
LG, Christine
Christine Zander l Barnerstr.4B l 22765 Hamburg l 0176 57042670 l christine.zander AT gmx.net l www.artldesign.de
Am 26.01.2012 um 20:35 schrieb florian d:
Am Thu, 26 Jan 2012 02:09:35 +0100
schrieb Bettina & Michael Demus <cyfarwyddi AT t-online.de>:Die aus meiner Sicht rechtswidrige Verfolgung der Konsumentengeschieht auf Grundlage der Fahrerlaubnisverordnung (FEV), genauer:der Anlage IV zur FEV(http://www.gesetze-im-internet.de/fev_2010/anlage_4_106.html).Schaut in der Tabelle auf Punkt 9 ff.! DAS ist die Rechtsgrundlagemit der Konsumenten von BtM verfolgt werden.
Hallo Micha,
erstmal herzlich willkommen.
Als ehemaliger? Drogenfander kannst du unsere Diskussionen nur
bereichern! Tatsächlich hast du auf ein interessantes Gesetz verlinkt,
Punkt 9.2.2 sagt, dass eine Eignung zur Führen bei Kraftfahrzeugen bei
gelegentlichem Konsum von Cannabis besteht, wenn Trennung von Konsum und
Fahren und kein zusätzlicher Gebrauch von Alkohol oder anderen
psychoaktiv wirkenden Stoffen und keine Störung der Persönlichkeit und
kein Kontrollverlust vorliegt. Allerdings wird eben auch unter 9.2.1
bei regelmäßigem Konsum pauschal die Eignung abgesprochen. Und als
regelmäßiger Konsum gilt eben schon, wenn man alle 2 Wochen am
Wochenende eine Tüte raucht. Hier gibt es einfach keinen logischen
Zusammenhang zur Fahreignung.
Was mich überrascht sind die Regelungen zum Alkohol. Bei Missbrauch und
Abhängigkeit wird die Eignung zum Führen eines Fahrzeuges abgesprochen.
Ich dachte bisher, dass der Führerschein nur weg ist wenn man
besoffen am Steuer erwischt wird. Wenn ich mal in einem beliebigen
Wirtshaus von Leuten Blut und Leberwerte abnehmen würde könnte man bei
einigen Leuten einen Alkoholmissbrauch feststellen. Konsequenterweise
müsste man denen dann den Führerschein entziehen.
Gruß,
florian d
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ichbineinpirat.wordpress.com @farddizzle
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