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ag-bauen-verkehr - Re: [Ag-bauen-verkehr] § 49 der Bauordnung NRW wird bezüglich Barrierefreiheit ausgehebelt

ag-bauen-verkehr AT lists.piratenpartei.de

Betreff: Bundes-AG Bauen und Verkehr Diskussionsliste

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Re: [Ag-bauen-verkehr] § 49 der Bauordnung NRW wird bezüglich Barrierefreiheit ausgehebelt


Chronologisch Thread 
  • From: "Ulrich Schlueter" <uschluet AT muenster.de>
  • To: "'Bundes-AG-Bauen-und-Verkehr'" <ag-bauen-verkehr AT lists.piratenpartei.de>
  • Subject: Re: [Ag-bauen-verkehr] § 49 der Bauordnung NRW wird bezüglich Barrierefreiheit ausgehebelt
  • Date: Mon, 24 Dec 2012 11:51:28 +0100
  • List-archive: <https://service.piratenpartei.de/pipermail/ag-bauen-verkehr>
  • List-id: Bundes-AG-Bauen-und-Verkehr <ag-bauen-verkehr.lists.piratenpartei.de>

Hallo,
 
ich habe Herrn Dr. Seifert, MdB und behindertenpolitischer Sprecher von DIE LINKE, heute gebeten, ähnlich wie bei seiner Anfrage an die Bundesregierung zum Missstand "Grad von Barrierefreiheit (Barrierearmut) geht auch in die neue Sachwertrichtlinie SW-RL (NHK 2010) nur ungenügend ein" zu handeln. Ich schlug Herrn Dr. Seifert einen Text für eine schriftliche Anfrage an die Bundesregierung zum Thema "§ 49 Bauordnung NRW und ähnlichen Formulierungen in den Bauordnungen anderer Bundesländer" vor.
 
Vielleicht gibt es auch für die Piraten irgendeine Möglichkeit, direkt Druck auf die Bundesregierung, die einzelnen Landesregierungen oder die in Frage kommenden Bauministerien in Land und/oder Bund auszuüben, vorausgesetzt, dass die Piraten den von mir beschriebenen Missstand ebenfalls als solchen einschätzen. Vielleicht können und möchten die Koordinatoren der AG Bauen und Verkehr dieses abklopfen.
 
Viele Grüße
Uli
 
Ulrich Schlüter
Biederlackweg 72
48167 Münster
Germany
Tel. +49 (0) 251 4198233
Mobil +49 (0) 1522 1975992
uschluet AT muenster.de
 
 
Gesendet: Montag, 24. Dezember 2012 11:34
An: Dr. Ilja Seifert behindertenpolitischer Sprecher DIE LINKE (ilja.seifert AT bundestag.de)
Betreff: Vorschlag für eine Anfrage an die Bundesregierung bezüglich Landesbauordnungen und Barrierefreiheit in Mehrfamilienhäusern

Sehr geehrter Herr Dr. Seifert,
 
ich bin begeistert, dass Sie meine E-Mail vom 13.12.2012 mit Betreff »Antwort vom IVD zu "Grad von Barrierefreiheit (Barrierearmut) geht auch in die neue Sachwertrichtlinie SW-RL (NHK 2010) nur ungenügend ein"« zum Anlass nahmen, eine schriftliche Anfrage an die Bundesregierung zu stellen, und ich bin sehr gespannt auf die Antwort. Ich vermute, dass Ihr Vorgehen der effektivste Weg ist, den Stein ins Rollen zu bringen.
 
In meiner E-Mail "weitere E-Mails zum Thema Barrierefreiheit an Piraten-AGs, Behindertenbeauftragte und Seniorenvertretungen der Länder" vom 11.12.2012 machte ich darauf aufmerksam, dass der § 49 der Bauordnung NRW meiner Meinung nach nicht nur unterlaufen wird, sondern verschärft werden müsste, um ein wirksames Mittel gegen den zunehmenden Mangel an barrierefreiem bezahlbaren Wohnraum zu sein. Denken Sie doch bitte einmal darüber nach, ob und in welcher Weise Sie auch auf diesen Missstand in der Gesetzgebung (Bauordnung) in ählicher Form handeln können.
 
Wie Sie folgender Website entnehmen können, gibt es den § 49 der Bauordnung NRW in ähnlicher unzureichender Form auch in anderen Bundesländern:
http://treppauf.de/bauordnungen.htm
 
Unter http://nullbarriere.de/musterbauordnung.htm finden Sie den Inhalt von § 49 Bauordnung NRW als § 50 einer Musterbauordnung und in der rechten Spalte dieser Website finden Sie einzelne Paragraphen zu barrierefrei Bauen, Aufzug, Wohnungen aus den Landesbauordnungen der Bundesländer.
 
Vielleicht wäre ein Text wie der nachfolgende bereits als schriftliche Anfrage an die Bundesregierung geeignet:

Laut § 49 Bauordnung NRW und ähnlichen Formulierungen in den Bauordnungen anderer Bundesländer wird trotz zunehmendem Mangel an bezahlbaren barrierefreien Wohnungen für die stetig zunehmende Zahl von behinderten Senioren lediglich verlangt, dass in Gebäuden mit mehr als zwei Wohnungen (Mehrfamilienhäuser) nur die Wohnungen eines einziges Geschosses barrierefrei und für einen Rollstuhlfahrer erreichbar sein müssen. Somit reicht es aus, dass in mehrstöckigen Wohnhäusern nur das Erdgeschoss barrierrefrei ist. Sieht die Bundesregierung die Notwendigkeit, auf die Bundesländer einzuwirken, diese Bauvorschrift zu verschärfen?
 
Viele Grüße
Ulrich Schlüter
 
Biederlackweg 72
48167 Münster
Germany
Tel. +49 (0) 251 4198233
Mobil +49 (0) 1522 1975992
 



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