ag-bauen-verkehr AT lists.piratenpartei.de
Betreff: Bundes-AG Bauen und Verkehr Diskussionsliste
Listenarchiv
Re: [Ag-bauen-verkehr] § 49 der Bauordnung NRW wird bezüglich Barrierefreiheit ausgehebelt
Chronologisch Thread
- From: "Ulrich Schlueter" <uschluet AT muenster.de>
 - To: "'Bundes-AG-Bauen-und-Verkehr'" <ag-bauen-verkehr AT lists.piratenpartei.de>
 - Subject: Re: [Ag-bauen-verkehr] § 49 der Bauordnung NRW wird bezüglich Barrierefreiheit ausgehebelt
 - Date: Mon, 24 Dec 2012 11:51:28 +0100
 - List-archive: <https://service.piratenpartei.de/pipermail/ag-bauen-verkehr>
 - List-id: Bundes-AG-Bauen-und-Verkehr <ag-bauen-verkehr.lists.piratenpartei.de>
 
Hallo,
ich habe Herrn Dr. Seifert, MdB und 
behindertenpolitischer Sprecher von DIE LINKE, heute gebeten, ähnlich wie bei 
seiner Anfrage an die Bundesregierung zum Missstand "Grad von Barrierefreiheit 
(Barrierearmut) geht auch in die neue Sachwertrichtlinie SW-RL (NHK 2010) nur 
ungenügend ein" zu handeln. Ich schlug Herrn Dr. Seifert einen Text für eine 
schriftliche Anfrage an die Bundesregierung zum Thema "§ 49 Bauordnung NRW und 
ähnlichen Formulierungen in den Bauordnungen anderer Bundesländer" 
vor.
Vielleicht gibt es auch für die Piraten irgendeine 
Möglichkeit, direkt Druck auf die Bundesregierung, die einzelnen 
Landesregierungen oder die in Frage kommenden Bauministerien in Land und/oder 
Bund auszuüben, vorausgesetzt, dass die Piraten den von mir beschriebenen 
Missstand ebenfalls als solchen einschätzen. Vielleicht können und möchten die 
Koordinatoren der AG Bauen und Verkehr dieses abklopfen.
Viele 
Grüße
Uli
Ulrich 
Schlüter
Biederlackweg 
72
48167 
Münster
Germany
Tel. +49 (0) 251 
4198233
Mobil +49 (0) 1522 
1975992
uschluet AT muenster.de
Gesendet: Montag, 24. 
Dezember 2012 11:34
An: Dr. Ilja Seifert behindertenpolitischer Sprecher DIE LINKE (ilja.seifert AT bundestag.de)
Betreff: Vorschlag für eine Anfrage an die Bundesregierung bezüglich Landesbauordnungen und Barrierefreiheit in Mehrfamilienhäusern
 
 
 
 
 
Laut § 49 Bauordnung NRW und ähnlichen Formulierungen in den Bauordnungen anderer Bundesländer wird trotz zunehmendem Mangel an bezahlbaren barrierefreien Wohnungen für die stetig zunehmende Zahl von behinderten Senioren lediglich verlangt, dass in Gebäuden mit mehr als zwei Wohnungen (Mehrfamilienhäuser) nur die Wohnungen eines einziges Geschosses barrierefrei und für einen Rollstuhlfahrer erreichbar sein müssen. Somit reicht es aus, dass in mehrstöckigen Wohnhäusern nur das Erdgeschoss barrierrefrei ist. Sieht die Bundesregierung die Notwendigkeit, auf die Bundesländer einzuwirken, diese Bauvorschrift zu verschärfen?
 
 
 
An: Dr. Ilja Seifert behindertenpolitischer Sprecher DIE LINKE (ilja.seifert AT bundestag.de)
Betreff: Vorschlag für eine Anfrage an die Bundesregierung bezüglich Landesbauordnungen und Barrierefreiheit in Mehrfamilienhäusern
Sehr geehrter Herr Dr. Seifert,
ich bin begeistert, dass Sie meine E-Mail vom 
13.12.2012 mit Betreff »Antwort vom IVD zu "Grad von 
Barrierefreiheit (Barrierearmut) geht auch in die neue Sachwertrichtlinie SW-RL 
(NHK 2010) nur ungenügend ein"« zum Anlass nahmen, 
eine schriftliche Anfrage an die Bundesregierung zu stellen, und ich bin sehr 
gespannt auf die Antwort. Ich vermute, dass Ihr Vorgehen der effektivste Weg 
ist, den Stein ins Rollen zu bringen.
In meiner E-Mail "weitere E-Mails zum Thema 
Barrierefreiheit an Piraten-AGs, Behindertenbeauftragte und Seniorenvertretungen 
der Länder" vom 11.12.2012 machte ich darauf aufmerksam, dass der § 49 der 
Bauordnung NRW meiner Meinung nach nicht nur unterlaufen wird, sondern 
verschärft werden müsste, um ein wirksames Mittel gegen den zunehmenden Mangel 
an barrierefreiem bezahlbaren Wohnraum zu sein. Denken Sie doch bitte einmal darüber nach, ob und in 
welcher Weise Sie auch auf diesen Missstand in der Gesetzgebung (Bauordnung) in 
ählicher Form handeln können.
Wie Sie folgender Website entnehmen können, gibt es den 
§ 49 der Bauordnung NRW in ähnlicher unzureichender Form auch in anderen 
Bundesländern:
http://treppauf.de/bauordnungen.htm
Unter http://nullbarriere.de/musterbauordnung.htm finden 
Sie den Inhalt von § 49 Bauordnung NRW als § 50 einer Musterbauordnung und in 
der rechten Spalte dieser Website finden Sie einzelne Paragraphen zu 
barrierefrei Bauen, Aufzug, Wohnungen aus den Landesbauordnungen der 
Bundesländer.
Vielleicht wäre ein 
Text wie der nachfolgende bereits als schriftliche Anfrage an die 
Bundesregierung geeignet:
Laut § 49 Bauordnung NRW und ähnlichen Formulierungen in den Bauordnungen anderer Bundesländer wird trotz zunehmendem Mangel an bezahlbaren barrierefreien Wohnungen für die stetig zunehmende Zahl von behinderten Senioren lediglich verlangt, dass in Gebäuden mit mehr als zwei Wohnungen (Mehrfamilienhäuser) nur die Wohnungen eines einziges Geschosses barrierefrei und für einen Rollstuhlfahrer erreichbar sein müssen. Somit reicht es aus, dass in mehrstöckigen Wohnhäusern nur das Erdgeschoss barrierrefrei ist. Sieht die Bundesregierung die Notwendigkeit, auf die Bundesländer einzuwirken, diese Bauvorschrift zu verschärfen?
Viele Grüße
Ulrich 
Schlüter
Biederlackweg 
72
48167 
Münster
Germany
Tel. +49 (0) 251 
4198233
Mobil +49 (0) 1522 
1975992
- [Ag-bauen-verkehr] § 49 der Bauordnung NRW wird bezüglich Barrierefreiheit ausgehebelt, Ulrich Schlueter, 11.12.2012
- Re: [Ag-bauen-verkehr]	§ 49 der Bauordnung NRW wird bezüglich Barrierefreiheit ausgehebelt, a.benoit, 11.12.2012
- Re: [Ag-bauen-verkehr] § 49 der Bauordnung NRW wird bezüglich Barrierefreiheit ausgehebelt, Kai F. Lahmann, 11.12.2012
 - Re: [Ag-bauen-verkehr]	§ 49 der Bauordnung NRW wird bezüglich Barrierefreiheit ausgehebelt, Bjoern, 12.12.2012
- Re: [Ag-bauen-verkehr] § 49 der Bauordnung NRW wird bezüglich Barrierefreiheit ausgehebelt, Bugspriet, 13.12.2012
 
 
 - Re: [Ag-bauen-verkehr]	§ 49 der Bauordnung NRW wird bezüglich Barrierefreiheit ausgehebelt, Sachsenwolf, 14.12.2012
- Re: [Ag-bauen-verkehr] § 49 der Bauordnung NRW wird bezüglich Barrierefreiheit ausgehebelt, Sachsenwolf, 14.12.2012
 
 - [Ag-bauen-verkehr] von Barrierefreiheit finanziell profitieren - Musterbauordnung (MBO) § 50 Barrierefreies Bauen, Ulrich Schlueter, 16.12.2012
 - Re: [Ag-bauen-verkehr] § 49 der Bauordnung NRW wird bezüglich Barrierefreiheit ausgehebelt, Ulrich Schlueter, 24.12.2012
 - Re: [Ag-bauen-verkehr]	§ 49 der Bauordnung NRW wird bezüglich Barrierefreiheit ausgehebelt, Dürxster, 24.12.2012
- Re: [Ag-bauen-verkehr] § 49 der Bauordnung NRW wird bezüglich Barrierefreiheit ausgehebelt, Ulrich Schlueter, 24.12.2012
 
 
- <Mögliche Wiederholung(en)>
 - [Ag-bauen-verkehr] § 49 der Bauordnung NRW wird bezüglich Barrierefreiheit ausgehebelt, Ulrich Schlueter, 17.12.2012
- Re: [Ag-bauen-verkehr]	§ 49 der Bauordnung NRW wird bezüglich Barrierefreiheit ausgehebelt, Sachsenwolf, 18.12.2012
- Re: [Ag-bauen-verkehr]	§ 49 der Bauordnung NRW wird bezüglich Barrierefreiheit ausgehebelt, Ulrich Schlueter, 18.12.2012
- Re: [Ag-bauen-verkehr] § 49 der Bauordnung NRW wird bezüglich Barrierefreiheit ausgehebelt, Sachsenwolf, 19.12.2012
 
 
 - Re: [Ag-bauen-verkehr]	§ 49 der Bauordnung NRW wird bezüglich Barrierefreiheit ausgehebelt, Ulrich Schlueter, 18.12.2012
 
 - Re: [Ag-bauen-verkehr]	§ 49 der Bauordnung NRW wird bezüglich Barrierefreiheit ausgehebelt, Sachsenwolf, 18.12.2012
 
 - Re: [Ag-bauen-verkehr]	§ 49 der Bauordnung NRW wird bezüglich Barrierefreiheit ausgehebelt, a.benoit, 11.12.2012
 
Archiv bereitgestellt durch MHonArc 2.6.19.