ag-bauen-verkehr AT lists.piratenpartei.de
Betreff: Bundes-AG Bauen und Verkehr Diskussionsliste
Listenarchiv
[Ag-bauen-verkehr] von Barrierefreiheit finanziell profitieren - Musterbauordnung (MBO) § 50 Barrierefreies Bauen
Chronologisch Thread
- From: "Ulrich Schlueter" <uschluet AT muenster.de>
 - To: <ag-bauen-verkehr AT lists.piratenpartei.de>
 - Subject: [Ag-bauen-verkehr] von Barrierefreiheit finanziell profitieren - Musterbauordnung (MBO) § 50 Barrierefreies Bauen
 - Date: Sun, 16 Dec 2012 18:57:57 +0100
 - List-archive: <https://service.piratenpartei.de/pipermail/ag-bauen-verkehr>
 - List-id: Bundes-AG-Bauen-und-Verkehr <ag-bauen-verkehr.lists.piratenpartei.de>
 
Der Betreff "von 
Barrierefreiheit finanziell profitieren" ist bewusst provozierend gewählt, denn 
Piraten sind ja eigentlich Gutmenschen, die sich persönlich nicht bereichern 
wollen, zumindest nicht über Beiträge dieses Forums. 
;)
Werft einen Blick auf
http://nullbarriere.de/musterbauordnung.htm
§ 
50 Barrierefreies Bauen
Was die Einwände angeht, 
dass ein Häuslebauer nicht durch Gesetze und Verordnungen bezüglich 
Barrierefreiheit eingeschränkt werden sollte:
§ 49 der Bauordnung NRW 
gilt nur für Mehrfamilienhäuser. Diese werden i.d.R. von Investoren gebaut, die 
Mieterträge erzielen wollen und selbst oft gar nicht in das Haus einziehen. 
Viele Studien belegen, dass die Bevölkerung überaltert und dass deshalb immer 
mehr barrierefreie Wohnungen benötigt werden. Stehen nicht genügend 
barrierefreie Wohnungen in einer Stadt zur Verfügung, so steigen und steigen die 
Mieten für die wenigen angeboteten barrierefreien Wohnungen. Sie sind dann für 
viele Rentner und junge Behinderte nicht finanzierbar. Der Staat muss dann einen 
Teil der Miete übernehmen. Es kann nicht sein, dass der Staat (wir alle) dafür 
zahlen muss, dass die Investoren beim Bau von Mehrfamilienhäusern an der 
Barrierefreiheit sparen und mehr (kurzfristige) Rendite erzielen 
wollen.
Natürlich sollten 
private Häuslebauer von selbstgenutzten Einfamilienhäusern, Doppelhaushälften 
und Reihenhäusern nicht mit Gesetzen und Verordnungen zur Barrierefreiheit oder 
Barrierearmut verdonnert werden. Sie sollten aber verstärkt über den Mehrwert 
und den späteren Werterhalt von barrierefreien Wohnungen informiert 
werden.
Wenn bundesweit die 
Bevölkerungszahl stagniert oder sogar sinkt, so stagniert oder sinkt irgendwann 
auch die Nachfrage nach Wohnungen, spätestens dann, wenn die augenblicklich 
steigende Nachfrage nach kleinen Wohnungen für Singlehaushalte und Paarhaushalte 
befriedigt ist. Wenn nun aufgrund es Mangels an barrierefreien oder 
barrierearmen Wohnungen deren Mieten bzw. Kaufpreise stetig steigen (was 
zumindest in Großstädten nachweisbar ist), bedeutet das bei stagnierender oder 
fallender Gesamtnachfrage nach Wohnungen zum Kauf oder Miete, dass die Mieten 
und Kaufpreise für nicht barrierefreie Wohnimmobilien langfristig fallen werden. 
Wer also heute nicht barrierefrei baut oder kauft, muss bei einem späteren 
Verkauf damit rechnen, dass der Wert des Gebäudes nicht linear, sondern 
überproportional gefallen ist - im Gegensatz zu barrierefreien 
Wohnimmobilien.
Ich spreche bewusst 
immer von Barrierefreiheit (nach geltenden DIN-Normen) und von Barrierearmut. 
Ein Einfamilienhaus, aber auch weitere Stockwerke in einem Mehrfamilienhaus, 
müssen nicht komplett nach allen Punkten der DIN-Normen für barrierefreies Bauen 
gestaltet werden. Oft reichen nur bestimmte Maßnahmen, die sicherstellen, dass 
ein Rollstuhlfahrer selbstbestimmt (ohne fremde Hilfe) in seine Wohnung kommt 
und dort in alle Räume. Viele Rollstuhlfahrer können auch eine Badewanne nutzen. 
Es gibt Sitzauflagen für Badewannen. Der Rollstuhlfahrer fährt neben die 
Badewanne, klappt die eine Armlehne des Rollstuhls nach hinten weg und zieht 
sich auf die Sitzfläche der Badewanne rüber. Danach zieht er den Duschvorhang 
zu. Bedingung ist, dass er in der Lage ist, seine Beine über die Badewannenseite 
zu hebeln. Aber es gibt auch Badewannen mit aufklappbarer Seitenwand, siehe 
hier:
dusch-badewannenkombination-easy-in-m-von-repabad
http://www.badexperte.de/aktuell/die-dusch-badewannenkombination-easy-in-m-von-repabad.html
badewannenduschkombination 
twinline.html
http://www.badexperte.de/aktuell/twinline-badewannenduschkombination.html
http://www.badexperte.de/aktuell/twinline-badewannenduschkombination.html
Barrierefreie Bäder - Badexperte.de
http://www.badexperte.de/bad-welten/barrierefreie-baeder/
Generell muss man ja 
Folgendes beachten: Ein Rollstuhlfahrer wird nicht mit demselben Rollstuhl, mit 
dem er draußen und in der Wohnung fährt, in eine bodentiefe Dusche fahren. 
Stattdessen muss er in einen wassergeeigneten Rollstuhl oder sonst etwas sich 
umsetzen oder umgesetzt werden. In Anbetracht dessen ist es dann oft egal, ob 
man anschließend in der bodentiefen Dusche sitzt oder auf einem Brett oder 
Spezialhocker in der Badewanne.
Generell gilt: Wenn eine 
Wohnung nachträglich für einen Behinderten nutzbar gemacht werden soll, hängt es 
von der Art und Schwere der Behinderung ab, was alles wie geändert werden 
sollte. 
Und jetzt ein Tipp für 
Investoren: Ich selbst kaufte über eine Zwangsversteigerung für 47.000 € eine 
Eigentumswohnung in einem Hochhaus. Ein Rollstuhlfahrer kommt ohne Überwindung 
von Stufen in den Hauseingang und über den Lift in seine Wohnung. Zur Zeit ist 
die Wohnung noch an Nichtbehinderte vermietet. Ziehen die aus, so gestalte ich 
die Wohnung barrierearm um: Schwelle zur Loggia durch klappbare Rampe 
überwindbar machen. 60 cm breite Badtür verbreitern und durch Schiebetür 
ersetzen. Dafür gibt es auch nur Zuschüsse vom Staat. Anschließend biete ich 
eine barrierearme seniorengerechte Mietwohnung über eine Anzeige an und kann 
sofort erheblich mehr Miete erzielen. Im selben Haus werden bereits einige 
gleichgroße und gleichausgestattete Wohnungen von Immobilienmaklern, die den 
Trend erkannt haben, zu über 70.000 € angeboten, wobei dann noch die 
Maklercourtage hinzukommt, die bei mir wegfallen würde, wenn ich mich später zum 
Verkauf meiner dann barrierearmen Wohnung entscheide und für den Verkauf eine 
Website mit Beschreibung, Fotos und Videos zur Wohnung 
anbiete.
Bin ich nun ein 
renditegeiler Investor: Je mehr Leute wie ich handeln, desto größer wird das 
Angebot an barrierearmen Wohnungen, und dann fallen die Preise und Mieten dafür 
wieder. Und niemand kann ja wohl sagen, dass ich mein Wissen um diese Dinge nur 
für mich behalte.
Soll heißen: Es kann 
sich für Jeden, auch für Piraten, auch finanziell lohnen, sich intensiv mit 
barrierefreiem Bauen und Umbauen auseinander zu setzen. Einige Internetlinks 
dazu habe ich ja in meiner Internetlinksammlung unter
http://dl.dropbox.com/u/803491/Internet-Linksammlung_Behinderte_Senioren.htm
bereits verfügbar 
gemacht.
Siehe aber 
auch
"Zukunftsbewusst 
Bauen und Wohnen - energiesparend, generationengerecht, 
barrierefrei"
http://nullbarriere.de/ensona.htm
und generell die 
vielen Inhalte von http://nullbarriere.de/index.htm
Leider finde ich dort auf die Schnelle nicht mehr den 
Musterrrundriss eines Hauses, dessen Wände und Raumaufteilung flexibel für eine 
wachsende (Kinder kommen hinzu) und sich später verkleinernde Familie (Kinder 
ziehen fort) anpassen lässt. Architekten sind hier bezüglich Flexibilität von 
Wohnungsgröße und Wohnungsaufteilung zukünftig gefragt. Vielleicht gibt es ja 
Piraten, die Architekten sind und solche flexiblen Wohnungsaufteilungen ersinnen 
und als Download anbieten können.
Wer meine Ausführungen 
unter volkswirtschaftlichen Aspekten sieht, weiß, dass viele Probleme auf dem 
Wohnungsmarkt automatisch gelöst würden, wenn die Leute richtig aufgeklärt 
würden.
Gruß Uli
Ulrich 
Schlüter
Biederlackweg 
72
48167 
Münster
Germany
Tel. +49 (0) 251 
4198233
Mobil +49 (0) 1522 
1975992
uschluet AT muenster.de
- [Ag-bauen-verkehr] § 49 der Bauordnung NRW wird bezüglich Barrierefreiheit ausgehebelt, Ulrich Schlueter, 11.12.2012
- Re: [Ag-bauen-verkehr]	§ 49 der Bauordnung NRW wird bezüglich Barrierefreiheit ausgehebelt, a.benoit, 11.12.2012
- Re: [Ag-bauen-verkehr] § 49 der Bauordnung NRW wird bezüglich Barrierefreiheit ausgehebelt, Kai F. Lahmann, 11.12.2012
 - Re: [Ag-bauen-verkehr]	§ 49 der Bauordnung NRW wird bezüglich Barrierefreiheit ausgehebelt, Bjoern, 12.12.2012
- Re: [Ag-bauen-verkehr] § 49 der Bauordnung NRW wird bezüglich Barrierefreiheit ausgehebelt, Bugspriet, 13.12.2012
 
 
 - Re: [Ag-bauen-verkehr]	§ 49 der Bauordnung NRW wird bezüglich Barrierefreiheit ausgehebelt, Sachsenwolf, 14.12.2012
- Re: [Ag-bauen-verkehr] § 49 der Bauordnung NRW wird bezüglich Barrierefreiheit ausgehebelt, Sachsenwolf, 14.12.2012
 
 - [Ag-bauen-verkehr] von Barrierefreiheit finanziell profitieren - Musterbauordnung (MBO) § 50 Barrierefreies Bauen, Ulrich Schlueter, 16.12.2012
 - Re: [Ag-bauen-verkehr] § 49 der Bauordnung NRW wird bezüglich Barrierefreiheit ausgehebelt, Ulrich Schlueter, 24.12.2012
 - Re: [Ag-bauen-verkehr]	§ 49 der Bauordnung NRW wird bezüglich Barrierefreiheit ausgehebelt, Dürxster, 24.12.2012
- Re: [Ag-bauen-verkehr] § 49 der Bauordnung NRW wird bezüglich Barrierefreiheit ausgehebelt, Ulrich Schlueter, 24.12.2012
 
 
- <Mögliche Wiederholung(en)>
 - [Ag-bauen-verkehr] § 49 der Bauordnung NRW wird bezüglich Barrierefreiheit ausgehebelt, Ulrich Schlueter, 17.12.2012
- Re: [Ag-bauen-verkehr]	§ 49 der Bauordnung NRW wird bezüglich Barrierefreiheit ausgehebelt, Sachsenwolf, 18.12.2012
- Re: [Ag-bauen-verkehr]	§ 49 der Bauordnung NRW wird bezüglich Barrierefreiheit ausgehebelt, Ulrich Schlueter, 18.12.2012
- Re: [Ag-bauen-verkehr] § 49 der Bauordnung NRW wird bezüglich Barrierefreiheit ausgehebelt, Sachsenwolf, 19.12.2012
 
 
 - Re: [Ag-bauen-verkehr]	§ 49 der Bauordnung NRW wird bezüglich Barrierefreiheit ausgehebelt, Ulrich Schlueter, 18.12.2012
 
 - Re: [Ag-bauen-verkehr]	§ 49 der Bauordnung NRW wird bezüglich Barrierefreiheit ausgehebelt, Sachsenwolf, 18.12.2012
 
 - Re: [Ag-bauen-verkehr]	§ 49 der Bauordnung NRW wird bezüglich Barrierefreiheit ausgehebelt, a.benoit, 11.12.2012
 
Archiv bereitgestellt durch MHonArc 2.6.19.