ag-bauen-verkehr AT lists.piratenpartei.de
Betreff: Bundes-AG Bauen und Verkehr Diskussionsliste
Listenarchiv
[Ag-bauen-verkehr] von Barrierefreiheit finanziell profitieren - Musterbauordnung (MBO) § 50 Barrierefreies Bauen
Chronologisch Thread
- From: "Ulrich Schlueter" <uschluet AT muenster.de>
- To: <ag-bauen-verkehr AT lists.piratenpartei.de>
- Subject: [Ag-bauen-verkehr] von Barrierefreiheit finanziell profitieren - Musterbauordnung (MBO) § 50 Barrierefreies Bauen
- Date: Sun, 16 Dec 2012 18:57:57 +0100
- List-archive: <https://service.piratenpartei.de/pipermail/ag-bauen-verkehr>
- List-id: Bundes-AG-Bauen-und-Verkehr <ag-bauen-verkehr.lists.piratenpartei.de>
Der Betreff "von
Barrierefreiheit finanziell profitieren" ist bewusst provozierend gewählt, denn
Piraten sind ja eigentlich Gutmenschen, die sich persönlich nicht bereichern
wollen, zumindest nicht über Beiträge dieses Forums.
;)
Werft einen Blick auf
http://nullbarriere.de/musterbauordnung.htm
§
50 Barrierefreies Bauen
Was die Einwände angeht,
dass ein Häuslebauer nicht durch Gesetze und Verordnungen bezüglich
Barrierefreiheit eingeschränkt werden sollte:
§ 49 der Bauordnung NRW
gilt nur für Mehrfamilienhäuser. Diese werden i.d.R. von Investoren gebaut, die
Mieterträge erzielen wollen und selbst oft gar nicht in das Haus einziehen.
Viele Studien belegen, dass die Bevölkerung überaltert und dass deshalb immer
mehr barrierefreie Wohnungen benötigt werden. Stehen nicht genügend
barrierefreie Wohnungen in einer Stadt zur Verfügung, so steigen und steigen die
Mieten für die wenigen angeboteten barrierefreien Wohnungen. Sie sind dann für
viele Rentner und junge Behinderte nicht finanzierbar. Der Staat muss dann einen
Teil der Miete übernehmen. Es kann nicht sein, dass der Staat (wir alle) dafür
zahlen muss, dass die Investoren beim Bau von Mehrfamilienhäusern an der
Barrierefreiheit sparen und mehr (kurzfristige) Rendite erzielen
wollen.
Natürlich sollten
private Häuslebauer von selbstgenutzten Einfamilienhäusern, Doppelhaushälften
und Reihenhäusern nicht mit Gesetzen und Verordnungen zur Barrierefreiheit oder
Barrierearmut verdonnert werden. Sie sollten aber verstärkt über den Mehrwert
und den späteren Werterhalt von barrierefreien Wohnungen informiert
werden.
Wenn bundesweit die
Bevölkerungszahl stagniert oder sogar sinkt, so stagniert oder sinkt irgendwann
auch die Nachfrage nach Wohnungen, spätestens dann, wenn die augenblicklich
steigende Nachfrage nach kleinen Wohnungen für Singlehaushalte und Paarhaushalte
befriedigt ist. Wenn nun aufgrund es Mangels an barrierefreien oder
barrierearmen Wohnungen deren Mieten bzw. Kaufpreise stetig steigen (was
zumindest in Großstädten nachweisbar ist), bedeutet das bei stagnierender oder
fallender Gesamtnachfrage nach Wohnungen zum Kauf oder Miete, dass die Mieten
und Kaufpreise für nicht barrierefreie Wohnimmobilien langfristig fallen werden.
Wer also heute nicht barrierefrei baut oder kauft, muss bei einem späteren
Verkauf damit rechnen, dass der Wert des Gebäudes nicht linear, sondern
überproportional gefallen ist - im Gegensatz zu barrierefreien
Wohnimmobilien.
Ich spreche bewusst
immer von Barrierefreiheit (nach geltenden DIN-Normen) und von Barrierearmut.
Ein Einfamilienhaus, aber auch weitere Stockwerke in einem Mehrfamilienhaus,
müssen nicht komplett nach allen Punkten der DIN-Normen für barrierefreies Bauen
gestaltet werden. Oft reichen nur bestimmte Maßnahmen, die sicherstellen, dass
ein Rollstuhlfahrer selbstbestimmt (ohne fremde Hilfe) in seine Wohnung kommt
und dort in alle Räume. Viele Rollstuhlfahrer können auch eine Badewanne nutzen.
Es gibt Sitzauflagen für Badewannen. Der Rollstuhlfahrer fährt neben die
Badewanne, klappt die eine Armlehne des Rollstuhls nach hinten weg und zieht
sich auf die Sitzfläche der Badewanne rüber. Danach zieht er den Duschvorhang
zu. Bedingung ist, dass er in der Lage ist, seine Beine über die Badewannenseite
zu hebeln. Aber es gibt auch Badewannen mit aufklappbarer Seitenwand, siehe
hier:
dusch-badewannenkombination-easy-in-m-von-repabad
http://www.badexperte.de/aktuell/die-dusch-badewannenkombination-easy-in-m-von-repabad.html
badewannenduschkombination
twinline.html
http://www.badexperte.de/aktuell/twinline-badewannenduschkombination.html
http://www.badexperte.de/aktuell/twinline-badewannenduschkombination.html
Barrierefreie Bäder - Badexperte.de
http://www.badexperte.de/bad-welten/barrierefreie-baeder/
Generell muss man ja
Folgendes beachten: Ein Rollstuhlfahrer wird nicht mit demselben Rollstuhl, mit
dem er draußen und in der Wohnung fährt, in eine bodentiefe Dusche fahren.
Stattdessen muss er in einen wassergeeigneten Rollstuhl oder sonst etwas sich
umsetzen oder umgesetzt werden. In Anbetracht dessen ist es dann oft egal, ob
man anschließend in der bodentiefen Dusche sitzt oder auf einem Brett oder
Spezialhocker in der Badewanne.
Generell gilt: Wenn eine
Wohnung nachträglich für einen Behinderten nutzbar gemacht werden soll, hängt es
von der Art und Schwere der Behinderung ab, was alles wie geändert werden
sollte.
Und jetzt ein Tipp für
Investoren: Ich selbst kaufte über eine Zwangsversteigerung für 47.000 € eine
Eigentumswohnung in einem Hochhaus. Ein Rollstuhlfahrer kommt ohne Überwindung
von Stufen in den Hauseingang und über den Lift in seine Wohnung. Zur Zeit ist
die Wohnung noch an Nichtbehinderte vermietet. Ziehen die aus, so gestalte ich
die Wohnung barrierearm um: Schwelle zur Loggia durch klappbare Rampe
überwindbar machen. 60 cm breite Badtür verbreitern und durch Schiebetür
ersetzen. Dafür gibt es auch nur Zuschüsse vom Staat. Anschließend biete ich
eine barrierearme seniorengerechte Mietwohnung über eine Anzeige an und kann
sofort erheblich mehr Miete erzielen. Im selben Haus werden bereits einige
gleichgroße und gleichausgestattete Wohnungen von Immobilienmaklern, die den
Trend erkannt haben, zu über 70.000 € angeboten, wobei dann noch die
Maklercourtage hinzukommt, die bei mir wegfallen würde, wenn ich mich später zum
Verkauf meiner dann barrierearmen Wohnung entscheide und für den Verkauf eine
Website mit Beschreibung, Fotos und Videos zur Wohnung
anbiete.
Bin ich nun ein
renditegeiler Investor: Je mehr Leute wie ich handeln, desto größer wird das
Angebot an barrierearmen Wohnungen, und dann fallen die Preise und Mieten dafür
wieder. Und niemand kann ja wohl sagen, dass ich mein Wissen um diese Dinge nur
für mich behalte.
Soll heißen: Es kann
sich für Jeden, auch für Piraten, auch finanziell lohnen, sich intensiv mit
barrierefreiem Bauen und Umbauen auseinander zu setzen. Einige Internetlinks
dazu habe ich ja in meiner Internetlinksammlung unter
http://dl.dropbox.com/u/803491/Internet-Linksammlung_Behinderte_Senioren.htm
bereits verfügbar
gemacht.
Siehe aber
auch
"Zukunftsbewusst
Bauen und Wohnen - energiesparend, generationengerecht,
barrierefrei"
http://nullbarriere.de/ensona.htm
und generell die
vielen Inhalte von http://nullbarriere.de/index.htm
Leider finde ich dort auf die Schnelle nicht mehr den
Musterrrundriss eines Hauses, dessen Wände und Raumaufteilung flexibel für eine
wachsende (Kinder kommen hinzu) und sich später verkleinernde Familie (Kinder
ziehen fort) anpassen lässt. Architekten sind hier bezüglich Flexibilität von
Wohnungsgröße und Wohnungsaufteilung zukünftig gefragt. Vielleicht gibt es ja
Piraten, die Architekten sind und solche flexiblen Wohnungsaufteilungen ersinnen
und als Download anbieten können.
Wer meine Ausführungen
unter volkswirtschaftlichen Aspekten sieht, weiß, dass viele Probleme auf dem
Wohnungsmarkt automatisch gelöst würden, wenn die Leute richtig aufgeklärt
würden.
Gruß Uli
Ulrich
Schlüter
Biederlackweg
72
48167
Münster
Germany
Tel. +49 (0) 251
4198233
Mobil +49 (0) 1522
1975992
uschluet AT muenster.de
- [Ag-bauen-verkehr] § 49 der Bauordnung NRW wird bezüglich Barrierefreiheit ausgehebelt, Ulrich Schlueter, 11.12.2012
- Re: [Ag-bauen-verkehr] § 49 der Bauordnung NRW wird bezüglich Barrierefreiheit ausgehebelt, a.benoit, 11.12.2012
- Re: [Ag-bauen-verkehr] § 49 der Bauordnung NRW wird bezüglich Barrierefreiheit ausgehebelt, Kai F. Lahmann, 11.12.2012
- Re: [Ag-bauen-verkehr] § 49 der Bauordnung NRW wird bezüglich Barrierefreiheit ausgehebelt, Bjoern, 12.12.2012
- Re: [Ag-bauen-verkehr] § 49 der Bauordnung NRW wird bezüglich Barrierefreiheit ausgehebelt, Bugspriet, 13.12.2012
- Re: [Ag-bauen-verkehr] § 49 der Bauordnung NRW wird bezüglich Barrierefreiheit ausgehebelt, Sachsenwolf, 14.12.2012
- Re: [Ag-bauen-verkehr] § 49 der Bauordnung NRW wird bezüglich Barrierefreiheit ausgehebelt, Sachsenwolf, 14.12.2012
- [Ag-bauen-verkehr] von Barrierefreiheit finanziell profitieren - Musterbauordnung (MBO) § 50 Barrierefreies Bauen, Ulrich Schlueter, 16.12.2012
- Re: [Ag-bauen-verkehr] § 49 der Bauordnung NRW wird bezüglich Barrierefreiheit ausgehebelt, Ulrich Schlueter, 24.12.2012
- Re: [Ag-bauen-verkehr] § 49 der Bauordnung NRW wird bezüglich Barrierefreiheit ausgehebelt, Dürxster, 24.12.2012
- Re: [Ag-bauen-verkehr] § 49 der Bauordnung NRW wird bezüglich Barrierefreiheit ausgehebelt, Ulrich Schlueter, 24.12.2012
- <Mögliche Wiederholung(en)>
- [Ag-bauen-verkehr] § 49 der Bauordnung NRW wird bezüglich Barrierefreiheit ausgehebelt, Ulrich Schlueter, 17.12.2012
- Re: [Ag-bauen-verkehr] § 49 der Bauordnung NRW wird bezüglich Barrierefreiheit ausgehebelt, Sachsenwolf, 18.12.2012
- Re: [Ag-bauen-verkehr] § 49 der Bauordnung NRW wird bezüglich Barrierefreiheit ausgehebelt, Ulrich Schlueter, 18.12.2012
- Re: [Ag-bauen-verkehr] § 49 der Bauordnung NRW wird bezüglich Barrierefreiheit ausgehebelt, Sachsenwolf, 19.12.2012
- Re: [Ag-bauen-verkehr] § 49 der Bauordnung NRW wird bezüglich Barrierefreiheit ausgehebelt, Ulrich Schlueter, 18.12.2012
- Re: [Ag-bauen-verkehr] § 49 der Bauordnung NRW wird bezüglich Barrierefreiheit ausgehebelt, Sachsenwolf, 18.12.2012
- Re: [Ag-bauen-verkehr] § 49 der Bauordnung NRW wird bezüglich Barrierefreiheit ausgehebelt, a.benoit, 11.12.2012
Archiv bereitgestellt durch MHonArc 2.6.19.