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Betreff: Bundes-AG Bauen und Verkehr Diskussionsliste
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[Ag-bauen-verkehr] Immobilienbewertung am Beispiel barrierefreies Bad und Mehrwert von Passivhausstandard
Chronologisch Thread
- From: "Ulrich Schlueter" <uschluet AT muenster.de>
- To: <ag-bauen-verkehr AT lists.piratenpartei.de>
- Subject: [Ag-bauen-verkehr] Immobilienbewertung am Beispiel barrierefreies Bad und Mehrwert von Passivhausstandard
- Date: Sun, 16 Dec 2012 19:04:01 +0100
- List-archive: <https://service.piratenpartei.de/pipermail/ag-bauen-verkehr>
- List-id: Bundes-AG-Bauen-und-Verkehr <ag-bauen-verkehr.lists.piratenpartei.de>
Hier eine
Rückmeldung von einem Mitleser der Mailingliste der AG Barrierefreiheit zum
Thema Immobilienbewertung. Meine Antwort dazu hänge ich unten an. Außerdem habe
ich in meiner E-Mail vom 16.12. mit Betreff "von Barrierefreiheit finanziell
profitieren - Musterbauordnung (MBO) § 50 Barrierefreies Bauen" dazu weiter
geäußert.
-----Ursprüngliche
Nachricht-----
Gesendet: Sonntag, 16. Dezember 2012
16:13
An:
ag-barrierefreiheit AT lists.piratenpartei.de
Betreff: [Ag-barrierefreiheit]
Immobilienbewertung
Zitat Anfang: "Die Antwort des von Herrn Kießling
eingeschalteten Sachverständigen ist nicht sehr ergiebig, aber immerhin: Ludger
Kaup:
"Ich meine die Ausführungen des Herrn
Jansen (Ministerium NRW) sind zutreffend, der Sachverständige hat den
vorläufigen Sachwert um besondere Einflüsse (Wertsteigernd oder Wertmindert) zu
ergänzen. Hierzu gehört auch die Barrierefreiheit/Barrierearmut." Zitat
Ende
Was soll er auch viel dazu sagen?!
Wird wohl immer vom einzelnen Objekt und der jeweiligen baulichen Maßnahme
abhängen, ob sich die anzutreffende Barrierefreiheit nun wertsteigernd oder
wertmindernd auswirkt.
Beispiel: Wenn sich in einem
Bad nur eine bodengleiche Dusche befindet, mag das für einen Rollstuhlfahrer von
Vorteil sein. Für einen nicht behinderten Menschen kann es aber auch ein
Nachteil sein, wenn für den Einbau einer Badewanne erst der Rückbau der
bodengleichen Dusche notwendig wird.
Oder ein anderes Beispiel: Hab es
schon erlebt, dass ein Wohnungseigentümer die nach außen aufgehende
Badezimmertür um montieren ließ, weil er es einfach praktischer fand, wenn der
geöffnete Türflügel nicht in den beengten Gang ragt.
Kein zu bewertendes Objekt gleicht
also dem anderen. Ich vermute mal, dass sich Barrierefreiheit nur dann nicht
wertmindernd auswirken kann, wenn daraus kein Nachteil für die allgemeine
Vermarktung entsteht.
Die wenigsten sind aber bereit, für
eine nicht gewünschte Barrierefreiheit mehr hinzulegen, weswegen eine
wertsteigernde Wirkung durch Barrierefreiheit nicht unbedingt gegeben sein
muss.
Anders sieht es natürlich aus, wenn
die Barrierefreiheit vom Käufer oder Mieter gewünscht wird.
Meine
Antwort:
Die meiner Meinung nach optimale Lösung für Bäder
ist eine Schiebetür statt einer Flügeltür. Und am Besten ist es, wenn diese
Schiebetür bei Neubauten direkt in die Wand eingelassen wird, statt vor der Wand
hin- und herzugleiten. Ich entdeckte bei einem barrierefreien Haus sogar eine
Hauseingangsschiebetür, die leider von einem Tischler speziell angefertigt
werden musste, weil man so etwas noch nicht von der Stange kaufen
kann.
Wenn ein Badezimmer mit bodentiefer Dusche groß
genug ist, kann man eine freistehende Badewanne (also eine auf Füßen, nicht eine
eingebaute) kaufen und zur Hälfte in die Dusche stellen oder so. Man muss ein
wenig nachdenken und nach Produkten im Internet recherchieren. Anders herum
(vorhandene Badewanne oder nicht bodentiefe Dusche in bodentiefe Dusche
umgestalten) geht es nur mit erheblichem Aufwand. Doch wer das machen möchte,
bekommt dafür öffentliche Zuschüsse.
Es gibt inzwischen aber auch Badewannen mit
aufklappbarem Einstieg und anderes. In meiner E-Mail vom 12.12. mit Betreff
"meine Internet-Linksammlung für Behinderte und Senioren" verwies ich auf:
http://dl.dropbox.com/u/803491/Internet-Linksammlung_Behinderte_Senioren.htm
Unter der Rubrik "Barrierrefreies Bauen" findest Du
folgende Links:
Barrierefreie Bäder Badexperte.de
http://www.badexperte.de/bad-welten/barrierefreie-baeder/
badewannenduschkombination
twinline.html
http://www.badexperte.de/aktuell/twinline-badewannenduschkombination.html
dusch-badewannenkombination-easy-in-m-von-repabad
http://www.badexperte.de/aktuell/die-dusch-badewannenkombination-easy-in-m-von-repabad.html
Bezüglich barrierefreiem Bauen gibt es viele
Vorurteile, dass das nur für Behinderte interessant sei, dass das unansehnlich
oder nicht komfortabel sei, dass das wesentlich mehr Kosten verursachen würde
usw. Leider haben sich viel zu wenig Architekten und Bauherren mit dem Thema
auseinander gesetzt. Die Tochter eines Vaters im Rollstuhl erzählte mir, wie
toll sie die gepflasterte Rampe und die Schiebetüren (alles nachträglich gebaut)
findet, weil sie mit dem Kinderwagen nun viel bequemer in das Haus kommt, die
Schiebetüren weniger Platz einnehmen usw.
Zu den Mehrkosten wirf einen Blick auf
http://nullbarriere.de/kosten.htm. Ein Bekannter von mir hat Versorgungstechnik
studiert, arbeitet im Gebäudemanagement von Westfalenfleiß GmbH
(http://www.westfalenfleiss.de/) und plant ständig neue barrierefreie
Werkstätten und Wohnhäuser. Er sagte mir, dass Barrierefreiheit maximal 10
Prozent kosten würde, dass man aber bezüglich Zukunftssicherheit (Werterhalt
eines Hauses) inzwischen unbedingt mindestens den Passivhausstandard einhalten
muss. In Münster ist für Neubaugebiete inzwischen der
Münster-Niedrigenergiehaus-Standard vorgeschrieben, eine abgemildete Form des
Passivhausstandards. Spätestens in zwei Jahren soll dann der Passivhausstandard
für Neubauten Pflicht werden. Man machte eine Untersuchung, wie schnell sich der
Passivhausstandard im Vergleich zu Niedrigenergiehaus amortisiert. maximal acht
Jahre, und danach hat man keine Heizkosten mehr, jedoch einen erheblich höheren
Wiederverkaufswert.
Was Mehrwert und Steigerung des Wiederverkaufswerts
angeht, muss man heute über viele Dinge komplett neu nachdenken.
Einfamilienhäuser müssen flexibel gebaut werden, damit sich sich den sich
ändernden Lebensumständen anpassen können. Sieht man beispielsweise in der
Planung eines Einfamilienhauses vor, dass das Treppenhaus zum Dachgeschoss vom
Erdgeschoss abgetrennt ist, dass im Erdgeschoss ein komplettes Bad (nicht nur
ein Gäste-WC) und ein später als Schlafzimmer nutzbares Arbeitszimmer vorhanden
ist, und verlegt man im Dachgeschoss bereits alle Leitungen, sodass ein
Schlafzimmer später mit geringem Aufwand in eine Küche umgebaut werden kann, so
kann man aus dem Einfamilienhaus schnell ein Haus mit Einliegerwohnung machen,
wenn die Kinder ausgezogen sind. Eine der Wohnungen vermietet man dann (Miete
ist eine zusätzliche Altersversorgung). Schaut man sich die hohe Scheidungsrate
an und fragt bei einem Neubaugebiet nach zehn Jahren nach, wie viele der Häuser
bereits den Eigentümer gewechselt haben, weil es beispielsweise zu einer
Scheidung kam und die geschiedene Frau mit ihren Kindern das Haus finanziell
nicht halten konnte, so würde das nicht geschehen, wenn nach Auszug des Ehemanns
die Frau das Dachgeschoss als eigenständige Wohnung vermieten
könnte.
Gruß Uli
- [Ag-bauen-verkehr] Immobilienbewertung am Beispiel barrierefreies Bad und Mehrwert von Passivhausstandard, Ulrich Schlueter, 16.12.2012
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