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ag-bauen-verkehr - [Ag-bauen-verkehr] Immobilienbewertung am Beispiel barrierefreies Bad und Mehrwert von Passivhausstandard

ag-bauen-verkehr AT lists.piratenpartei.de

Betreff: Bundes-AG Bauen und Verkehr Diskussionsliste

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[Ag-bauen-verkehr] Immobilienbewertung am Beispiel barrierefreies Bad und Mehrwert von Passivhausstandard


Chronologisch Thread 
  • From: "Ulrich Schlueter" <uschluet AT muenster.de>
  • To: <ag-bauen-verkehr AT lists.piratenpartei.de>
  • Subject: [Ag-bauen-verkehr] Immobilienbewertung am Beispiel barrierefreies Bad und Mehrwert von Passivhausstandard
  • Date: Sun, 16 Dec 2012 19:04:01 +0100
  • List-archive: <https://service.piratenpartei.de/pipermail/ag-bauen-verkehr>
  • List-id: Bundes-AG-Bauen-und-Verkehr <ag-bauen-verkehr.lists.piratenpartei.de>

Hier eine Rückmeldung von einem Mitleser der Mailingliste der AG Barrierefreiheit zum Thema Immobilienbewertung. Meine Antwort dazu hänge ich unten an. Außerdem habe ich in meiner E-Mail vom 16.12. mit Betreff "von Barrierefreiheit finanziell profitieren - Musterbauordnung (MBO) § 50 Barrierefreies Bauen" dazu weiter geäußert.
 
-----Ursprüngliche Nachricht-----
Gesendet: Sonntag, 16. Dezember 2012 16:13
An: ag-barrierefreiheit AT lists.piratenpartei.de
Betreff: [Ag-barrierefreiheit] Immobilienbewertung
 
Zitat Anfang: "Die Antwort des von Herrn Kießling eingeschalteten Sachverständigen ist nicht sehr ergiebig, aber immerhin: Ludger Kaup:
"Ich meine die Ausführungen des Herrn Jansen (Ministerium NRW) sind zutreffend, der Sachverständige hat den vorläufigen Sachwert um besondere Einflüsse (Wertsteigernd oder Wertmindert) zu ergänzen. Hierzu gehört auch die Barrierefreiheit/Barrierearmut." Zitat Ende
 
Was soll er auch viel dazu sagen?! Wird wohl immer vom einzelnen Objekt und der jeweiligen baulichen Maßnahme abhängen, ob sich die anzutreffende Barrierefreiheit nun wertsteigernd oder wertmindernd auswirkt.
 
Beispiel: Wenn sich in einem Bad nur eine bodengleiche Dusche befindet, mag das für einen Rollstuhlfahrer von Vorteil sein. Für einen nicht behinderten Menschen kann es aber auch ein Nachteil sein, wenn für den Einbau einer Badewanne erst der Rückbau der bodengleichen Dusche notwendig wird.
 
Oder ein anderes Beispiel: Hab es schon erlebt, dass ein Wohnungseigentümer die nach außen aufgehende Badezimmertür um montieren ließ, weil er es einfach praktischer fand, wenn der geöffnete Türflügel nicht in den beengten Gang ragt.
 
Kein zu bewertendes Objekt gleicht also dem anderen. Ich vermute mal, dass sich Barrierefreiheit nur dann nicht wertmindernd auswirken kann, wenn daraus kein Nachteil für die allgemeine Vermarktung entsteht.
 
Die wenigsten sind aber bereit, für eine nicht gewünschte Barrierefreiheit mehr hinzulegen, weswegen eine wertsteigernde Wirkung durch Barrierefreiheit nicht unbedingt gegeben sein muss.
 
Anders sieht es natürlich aus, wenn die Barrierefreiheit vom Käufer oder Mieter gewünscht wird.
 
 
Meine Antwort:
 
Die meiner Meinung nach optimale Lösung für Bäder ist eine Schiebetür statt einer Flügeltür. Und am Besten ist es, wenn diese Schiebetür bei Neubauten direkt in die Wand eingelassen wird, statt vor der Wand hin- und herzugleiten. Ich entdeckte bei einem barrierefreien Haus sogar eine Hauseingangsschiebetür, die leider von einem Tischler speziell angefertigt werden musste, weil man so etwas noch nicht von der Stange kaufen kann.
 
Wenn ein Badezimmer mit bodentiefer Dusche groß genug ist, kann man eine freistehende Badewanne (also eine auf Füßen, nicht eine eingebaute) kaufen und zur Hälfte in die Dusche stellen oder so. Man muss ein wenig nachdenken und nach Produkten im Internet recherchieren. Anders herum (vorhandene Badewanne oder nicht bodentiefe Dusche in bodentiefe Dusche umgestalten) geht es nur mit erheblichem Aufwand. Doch wer das machen möchte, bekommt dafür öffentliche Zuschüsse.
 
Es gibt inzwischen aber auch Badewannen mit aufklappbarem Einstieg und anderes. In meiner E-Mail vom 12.12. mit Betreff "meine Internet-Linksammlung für Behinderte und Senioren" verwies ich auf:
 
http://dl.dropbox.com/u/803491/Internet-Linksammlung_Behinderte_Senioren.htm
 
Unter der Rubrik "Barrierrefreies Bauen" findest Du folgende Links:
 
Barrierefreie Bäder Badexperte.de
http://www.badexperte.de/bad-welten/barrierefreie-baeder/
 
badewannenduschkombination twinline.html
http://www.badexperte.de/aktuell/twinline-badewannenduschkombination.html
 
dusch-badewannenkombination-easy-in-m-von-repabad
http://www.badexperte.de/aktuell/die-dusch-badewannenkombination-easy-in-m-von-repabad.html
 
Bezüglich barrierefreiem Bauen gibt es viele Vorurteile, dass das nur für Behinderte interessant sei, dass das unansehnlich oder nicht komfortabel sei, dass das wesentlich mehr Kosten verursachen würde usw. Leider haben sich viel zu wenig Architekten und Bauherren mit dem Thema auseinander gesetzt. Die Tochter eines Vaters im Rollstuhl erzählte mir, wie toll sie die gepflasterte Rampe und die Schiebetüren (alles nachträglich gebaut) findet, weil sie mit dem Kinderwagen nun viel bequemer in das Haus kommt, die Schiebetüren weniger Platz einnehmen usw.
 
Zu den Mehrkosten wirf einen Blick auf http://nullbarriere.de/kosten.htm. Ein Bekannter von mir hat Versorgungstechnik studiert, arbeitet im Gebäudemanagement von Westfalenfleiß GmbH (http://www.westfalenfleiss.de/) und plant ständig neue barrierefreie Werkstätten und Wohnhäuser. Er sagte mir, dass Barrierefreiheit maximal 10 Prozent kosten würde, dass man aber bezüglich Zukunftssicherheit (Werterhalt eines Hauses) inzwischen unbedingt mindestens den Passivhausstandard einhalten muss. In Münster ist für Neubaugebiete inzwischen der Münster-Niedrigenergiehaus-Standard vorgeschrieben, eine abgemildete Form des Passivhausstandards. Spätestens in zwei Jahren soll dann der Passivhausstandard für Neubauten Pflicht werden. Man machte eine Untersuchung, wie schnell sich der Passivhausstandard im Vergleich zu Niedrigenergiehaus amortisiert. maximal acht Jahre, und danach hat man keine Heizkosten mehr, jedoch einen erheblich höheren Wiederverkaufswert.
 
Was Mehrwert und Steigerung des Wiederverkaufswerts angeht, muss man heute über viele Dinge komplett neu nachdenken. Einfamilienhäuser müssen flexibel gebaut werden, damit sich sich den sich ändernden Lebensumständen anpassen können. Sieht man beispielsweise in der Planung eines Einfamilienhauses vor, dass das Treppenhaus zum Dachgeschoss vom Erdgeschoss abgetrennt ist, dass im Erdgeschoss ein komplettes Bad (nicht nur ein Gäste-WC) und ein später als Schlafzimmer nutzbares Arbeitszimmer vorhanden ist, und verlegt man im Dachgeschoss bereits alle Leitungen, sodass ein Schlafzimmer später mit geringem Aufwand in eine Küche umgebaut werden kann, so kann man aus dem Einfamilienhaus schnell ein Haus mit Einliegerwohnung machen, wenn die Kinder ausgezogen sind. Eine der Wohnungen vermietet man dann (Miete ist eine zusätzliche Altersversorgung). Schaut man sich die hohe Scheidungsrate an und fragt bei einem Neubaugebiet nach zehn Jahren nach, wie viele der Häuser bereits den Eigentümer gewechselt haben, weil es beispielsweise zu einer Scheidung kam und die geschiedene Frau mit ihren Kindern das Haus finanziell nicht halten konnte, so würde das nicht geschehen, wenn nach Auszug des Ehemanns die Frau das Dachgeschoss als eigenständige Wohnung vermieten könnte.

Gruß Uli

 

 



  • [Ag-bauen-verkehr] Immobilienbewertung am Beispiel barrierefreies Bad und Mehrwert von Passivhausstandard, Ulrich Schlueter, 16.12.2012

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