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Betreff: Bundes-AG Bauen und Verkehr Diskussionsliste
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Re: [Ag-bauen-verkehr] § 49 der Bauordnung NRW wird bezüglich Barrierefreiheit ausgehebelt
Chronologisch Thread
- From: "a.benoit" <a.benoit AT piratenpartei-nrw.de>
- To: Bundes-AG-Bauen-und-Verkehr <ag-bauen-verkehr AT lists.piratenpartei.de>
- Subject: Re: [Ag-bauen-verkehr] § 49 der Bauordnung NRW wird bezüglich Barrierefreiheit ausgehebelt
- Date: Tue, 11 Dec 2012 14:40:38 +0100 (CET)
- Importance: Medium
- List-archive: <https://service.piratenpartei.de/pipermail/ag-bauen-verkehr>
- List-id: Bundes-AG-Bauen-und-Verkehr <ag-bauen-verkehr.lists.piratenpartei.de>
Ahoi Ulrich,
was Reihen-/Doppel-/freistehene Häuser angeht, das ist Sache des Stadtrates
der
einen Bebauuungsplan aufstellt. Dort wird entschieden, welche Art von
Wohnbebauung zugelassen wird. Hier ist es zu oft so, dass Vorhabenträger der
Gemeinde ihre eigentliche Aufgabe der Bauleitplanung 'wegnehmen' in dem sie
ausgearbeitete Pläne und Modelle präsentieren, die dann - oft genug - einfach
zu
Bebauungsplänen werden. Da finden sich dann eher Reihenhäser als
Mehrfamilienhäuser, da diese i.d.R. einen besseren Preis erzielen. DA sollte
man
ansetzen und eine echte Bürgerbeteiligung durchsetzen, zumndest aber die
Planungshoheit wieder der Gemeinde 'aufzwingen'. darüber hinaus hat die
Gemeinde
alle moeglichkeiten hier steuernd zu wirken, wenn sie das nicht tut, dann ist
das politisch gewollt. Da kann dann die Piratenpartei ansetzen und bei der
Aufstellung von Bebauungsplänen gleich auf solche Missstände hinweisen.
Was nun die Barrierefreiheit der Wohnungen und die Landesbauordnung angeht, so
finde ich, dass hier der Freiraum fuer den Bauherren moeglichst groß gehalten
werden soll und von gesetzlichen Einschränken, wie eine verpflichtung
barrierefrei zu bauen sogar noch zurückgefahren werden sollte. Die
Bauausführung
und bauliche Ausgestaltung der Wohnhäuser sollte so frei wie moeglich geregelt
sein. Jeder darf und muss selber entscheiden, wie das eigene Haus gebaut wird.
Wer Barrierefrei bauen will, der tut das, wer nicht, der lässt es, hier ist
weniger Gesetz in meinen Augen mehr. Das gilt natürlich nicht für oeffentliche
Gebäude. Und wenn Wohnungsbaugesellschaften er oeffentlichen Hand bauen, dann
kann die Politik da ihren Einfluss geltend machen und die Planung so steuern,
dass Barrierefreiheit soweit berücksichtigt wird, wie das gewuenscht wird.
Du hast Recht, Barrierefreiheit wird zunehmend wichtiger, aber hier
gesetzliche
Regelungen zu verschärfen ist imho. der falsche Weg.
Gruß Andreas
> Ulrich Schlueter <uschluet AT muenster.de> hat am 11. Dezember 2012 um 14:11
> geschrieben:
>
> Den Gesetztext § 49 BauO NRW findet Ihr hier:
>
> http://www.bundesrecht24.de/cgi-bin/lexsoft/bundesrecht24.cgi?chosenIndex=0708&source=link&highlighting=off&xid=166765,50
> <http://www.bundesrecht24.de/cgi-bin/lexsoft/bundesrecht24.cgi?chosenIndex=0708&source=link&highlighting=off&xid=166765,50>
> Vermutlich gibt es ähnliche Paragraphen in den Bauordnungen anderer
> Bundesländer.
>
> Laut § 49 der Bauordnung NRW gilt: In Gebäuden mit mehr als zwei Wohnungen
> müssen die Wohnungen eines Geschosses barrierefrei erreichbar sein. In
> diesen
> Wohnungen müssen die Wohn- und Schlafräume, eine Toilette, ein Bad und die
> Küche oder Kochnische mit dem Rollstuhl zugänglich sein.
>
> Bei einem Wohngebäude mit beispielsweise 20 Stockwerken bedeutet dass, das
> nur das Erdgeschoss barrierefrei sein muss. Bei Neubauten mit mehr als 3
> Geschossen wird man aber einen Lift einbauen, weil sonst die oberen
> Geschosse
> kaum noch zu vermieten oder verkaufen sind. Aber:
>
> Wie ich ständig bei Neubauten in Münster beobachte, wird dieser Paragraph
> dadurch ausgehebelt, dass statt Mehrfamilienhäuser immer noch vermehrt
> Doppelhäuser und Reihenhäuser gebaut werden. Die Stadt Münster schreibt
> ständig neue Wohngebiete mit Bebauungsplänen aus, in denen nur wenige
> Bauplätze für Mehrfamilienhäuser vorgesehen sind und stattdessen
> Einfamilienhäuser, Doppelhaushälften und Reihenhäuser favorisiert werden.
> Die
> Begründung ist, dass es trotz durchschnittlichem 1,8 Personenhaushalt in
> Münster eine hohe Nachfrage nach separaten Häusern mit Gartenzugang gibt.
>
> Doppelhäuser und Reihenhäuser sind von Natur aus nicht barrierefrei, da im
> Erdgeschoss zu wenig Platz für ein barrierefreies Bad und einen separaten
> Schlafraum gibt. Der Einbau eines Fahrstuhls ist zu teuer. Junge Familien
> ziehen ein und könnten später ein pflegebedürftigen Elternteil nicht zuhause
> unterbringen, da Barrierefreiheit nicht zu akzeptablen Kosten herstellbar
> ist.
> Die pflegebedürftigen Eltern müssen dann allein aus baulichen Gründen in ein
> teures Pflegeheim. Irgendwann sind diese Kosten bei zunehmender Überalterung
> der Bevölkerung nicht mehr finanzierbar.
>
> Der Paragraph 49 gilt nicht für Reihenhausböcke, da jedes Reihenhaus
> innerhalb des Blocks als separates Gebäude betrachtet wird. Als Folge ist
> der
> Hauseingang oft nicht barrierefrei, es gibt nur ein Gäste-WC im Erdgeschoss,
> und selbst das Erdgeschoss ist für einen Rollstuhlfahrer ungeeignet.
>
> Der Paragraph 49 sollte auf Reihenhausblöcke ausgedehnt werden. Außerdem
> sollte er so verschärft werden, dass nicht nur eine, sondern alle Wohnungen
> barrierefrei sein müssen.
>
> In Münster stellte ich fest, dass das Bauamt die Einhaltung des Paragraphen
> 49 nicht überwacht. So wurde beispielsweise ein Neubau erstellt und
> abgenommen, der drei Vollgeschosse, jedoch keinen Aufzug hat, bei dem nur
> die
> Erdgeschosswohnungen mit einem Rollstuhl erreichbar sind, wobei ein
> Rollstuhlfahrer der Erdgeschosswohnung aber aufgrund des fehlenden Aufzugs
> seinen Kellerraum nicht erreichen kann. Die Ausgänge zu den Terrassen haben
> Barrieren, die Bäder der Erdgeschosswohnungen sind nicht barrierefrei.
>
> Die Bauämter sollten angehalten werden, die Einhaltung des Paragraphen 49
> in
> den Planungsunterlagen des Neubaus und bei dessen Endabnahme strikt zu
> überwachen.
>
> Bebauungspläne sollten so erstellt werden, dass vermehrt Mehrfamilienhäuser
> gebaut und die Anzahl der nicht wirtschaftlich barrierefrei gestaltbaren
> Häuser (Einfamilienhäuser, Doppelhaushälften, Reihenhäuser) reduziert
> werden.
> Immer mehr ältere Menschen ziehen aufgrund ihrer Behinderung in
> barrierefreie
> Wohnungen um und machen Einfamilienhäuser, Doppelhaushälften und
> Reihenhäuser
> leer, die dann von jungen Familien bezogen werden können. Somit gibt es
> wenig
> Gründe, in Neubaugebieten vorwiegend Bauplätze für Einfamilienhäuser,
> Doppelhaushälften und Reihenhäuser anzubieten, statt für Mehrfamilienhäuser,
> die barrierefrei und nach Passivhausstandard gebaut sind, und deren
> Wohnungsgröße sich an der immer größer werdenden Zahl von Ein- und
> Zweifamilienhaushalten orientiert.
>
> Viele Grüße
> Uli
>
> Ulrich Schlüter
> Biederlackweg 72
> 48167 Münster
> Germany
> Tel. +49 (0) 251 4198233
> Mobil +49 (0) 1522 1975992
> uschluet AT muenster.de <mailto:uschluet AT muenster.de>
>
>
- [Ag-bauen-verkehr] § 49 der Bauordnung NRW wird bezüglich Barrierefreiheit ausgehebelt, Ulrich Schlueter, 11.12.2012
- Re: [Ag-bauen-verkehr] § 49 der Bauordnung NRW wird bezüglich Barrierefreiheit ausgehebelt, a.benoit, 11.12.2012
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- Re: [Ag-bauen-verkehr] § 49 der Bauordnung NRW wird bezüglich Barrierefreiheit ausgehebelt, a.benoit, 11.12.2012
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