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[Ag-bauen-verkehr] § 49 der Bauordnung NRW wird bezüglich Barrierefreiheit ausgehebelt
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- Subject: [Ag-bauen-verkehr] § 49 der Bauordnung NRW wird bezüglich Barrierefreiheit ausgehebelt
- Date: Tue, 11 Dec 2012 14:11:40 +0100
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- List-id: Bundes-AG-Bauen-und-Verkehr <ag-bauen-verkehr.lists.piratenpartei.de>
Den Gesetztext § 49
BauO NRW findet Ihr hier:
http://www.bundesrecht24.de/cgi-bin/lexsoft/bundesrecht24.cgi?chosenIndex=0708&source=link&highlighting=off&xid=166765,50
Vermutlich gibt es
ähnliche Paragraphen in den Bauordnungen anderer
Bundesländer.
Laut §
49 der Bauordnung NRW gilt: In Gebäuden mit mehr als zwei Wohnungen müssen die
Wohnungen eines Geschosses barrierefrei erreichbar sein. In diesen Wohnungen
müssen die Wohn- und Schlafräume, eine Toilette, ein Bad und die Küche oder
Kochnische mit dem Rollstuhl zugänglich sein.
Bei einem
Wohngebäude mit beispielsweise 20 Stockwerken bedeutet dass, das nur das
Erdgeschoss barrierefrei sein muss. Bei Neubauten mit mehr als 3 Geschossen wird
man aber einen Lift einbauen, weil sonst die oberen Geschosse kaum noch zu
vermieten oder verkaufen sind. Aber:
Wie ich ständig bei Neubauten in Münster beobachte,
wird dieser Paragraph dadurch ausgehebelt, dass statt Mehrfamilienhäuser immer
noch vermehrt Doppelhäuser und Reihenhäuser gebaut werden. Die Stadt Münster
schreibt ständig neue Wohngebiete mit Bebauungsplänen aus, in denen nur wenige
Bauplätze für Mehrfamilienhäuser vorgesehen sind und stattdessen
Einfamilienhäuser, Doppelhaushälften und Reihenhäuser favorisiert werden. Die
Begründung ist, dass es trotz durchschnittlichem 1,8 Personenhaushalt in Münster eine hohe Nachfrage nach separaten
Häusern mit Gartenzugang gibt.
Doppelhäuser und Reihenhäuser sind von Natur aus
nicht barrierefrei, da im Erdgeschoss zu
wenig Platz für ein barrierefreies Bad und einen separaten Schlafraum
gibt. Der Einbau eines Fahrstuhls ist zu teuer. Junge Familien ziehen ein und
könnten später ein pflegebedürftigen Elternteil nicht zuhause unterbringen, da
Barrierefreiheit nicht zu akzeptablen Kosten herstellbar ist. Die
pflegebedürftigen Eltern müssen dann allein aus baulichen Gründen in ein teures
Pflegeheim. Irgendwann sind diese Kosten bei zunehmender Überalterung der
Bevölkerung nicht mehr finanzierbar.
Der Paragraph 49 gilt nicht für Reihenhausböcke, da
jedes Reihenhaus innerhalb des Blocks als separates Gebäude betrachtet wird. Als
Folge ist der Hauseingang oft nicht barrierefrei, es gibt nur ein Gäste-WC im
Erdgeschoss, und selbst das Erdgeschoss ist für einen Rollstuhlfahrer
ungeeignet.
Der Paragraph 49 sollte auf Reihenhausblöcke
ausgedehnt werden. Außerdem sollte er so verschärft werden, dass nicht nur eine,
sondern alle Wohnungen barrierefrei sein müssen.
In Münster stellte
ich fest, dass das Bauamt die Einhaltung des Paragraphen 49 nicht überwacht. So
wurde beispielsweise ein Neubau erstellt und abgenommen, der drei Vollgeschosse,
jedoch keinen Aufzug hat, bei dem nur die Erdgeschosswohnungen mit einem
Rollstuhl erreichbar sind, wobei ein Rollstuhlfahrer der Erdgeschosswohnung aber
aufgrund des fehlenden Aufzugs seinen Kellerraum nicht erreichen kann. Die
Ausgänge zu den Terrassen haben Barrieren, die Bäder der Erdgeschosswohnungen
sind nicht barrierefrei.
Die Bauämter sollten
angehalten werden, die Einhaltung des Paragraphen 49 in den Planungsunterlagen
des Neubaus und bei dessen Endabnahme strikt zu überwachen.
Bebauungspläne sollten so erstellt werden,
dass vermehrt Mehrfamilienhäuser gebaut und die Anzahl der nicht wirtschaftlich
barrierefrei gestaltbaren Häuser (Einfamilienhäuser, Doppelhaushälften,
Reihenhäuser) reduziert werden. Immer mehr ältere Menschen ziehen aufgrund ihrer
Behinderung in barrierefreie Wohnungen um und machen Einfamilienhäuser,
Doppelhaushälften und Reihenhäuser leer, die dann von jungen Familien bezogen
werden können. Somit gibt es wenig Gründe, in
Neubaugebieten vorwiegend Bauplätze für Einfamilienhäuser, Doppelhaushälften und
Reihenhäuser anzubieten, statt für Mehrfamilienhäuser, die barrierefrei und nach
Passivhausstandard gebaut sind, und deren Wohnungsgröße sich an der immer größer
werdenden Zahl von Ein- und Zweifamilienhaushalten
orientiert.
Viele
Grüße
Uli
Ulrich Schlüter
Biederlackweg 72
48167 Münster
Germany
Tel. +49 (0) 251
4198233
Mobil +49 (0) 1522
1975992
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- [Ag-bauen-verkehr] § 49 der Bauordnung NRW wird bezüglich Barrierefreiheit ausgehebelt, Ulrich Schlueter, 11.12.2012
- Re: [Ag-bauen-verkehr] § 49 der Bauordnung NRW wird bezüglich Barrierefreiheit ausgehebelt, a.benoit, 11.12.2012
- Re: [Ag-bauen-verkehr] § 49 der Bauordnung NRW wird bezüglich Barrierefreiheit ausgehebelt, Kai F. Lahmann, 11.12.2012
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- Re: [Ag-bauen-verkehr] § 49 der Bauordnung NRW wird bezüglich Barrierefreiheit ausgehebelt, Sachsenwolf, 14.12.2012
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- [Ag-bauen-verkehr] von Barrierefreiheit finanziell profitieren - Musterbauordnung (MBO) § 50 Barrierefreies Bauen, Ulrich Schlueter, 16.12.2012
- Re: [Ag-bauen-verkehr] § 49 der Bauordnung NRW wird bezüglich Barrierefreiheit ausgehebelt, Ulrich Schlueter, 24.12.2012
- Re: [Ag-bauen-verkehr] § 49 der Bauordnung NRW wird bezüglich Barrierefreiheit ausgehebelt, Dürxster, 24.12.2012
- Re: [Ag-bauen-verkehr] § 49 der Bauordnung NRW wird bezüglich Barrierefreiheit ausgehebelt, Ulrich Schlueter, 24.12.2012
- Re: [Ag-bauen-verkehr] § 49 der Bauordnung NRW wird bezüglich Barrierefreiheit ausgehebelt, a.benoit, 11.12.2012
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