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ag-bauen-verkehr - Re: [Ag-bauen-verkehr] Reform Fahrradausrüstungs (Beleuchtung) Verordnung

ag-bauen-verkehr AT lists.piratenpartei.de

Betreff: Bundes-AG Bauen und Verkehr Diskussionsliste

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Re: [Ag-bauen-verkehr] Reform Fahrradausrüstungs (Beleuchtung) Verordnung


Chronologisch Thread 
  • From: Bjoern <bbb AT chefmail.de>
  • To: Bundes-AG-Bauen-und-Verkehr <ag-bauen-verkehr AT lists.piratenpartei.de>
  • Subject: Re: [Ag-bauen-verkehr] Reform Fahrradausrüstungs (Beleuchtung) Verordnung
  • Date: Sun, 05 Aug 2012 23:00:26 +0200
  • List-archive: <https://service.piratenpartei.de/pipermail/ag-bauen-verkehr>
  • List-id: Bundes-AG-Bauen-und-Verkehr <ag-bauen-verkehr.lists.piratenpartei.de>

Ahoi


Am 05.08.2012 20:44, schrieb cbva:
> In Deutschland gibt es keine Ausnahmeregelung für Akkulicht bei
> Rennrädern.

hingegen besagt §67 Abs. 11 StVZO :
> Für Rennräder, deren Gewicht nicht mehr als 11 kg beträgt, gilt
> abweichend folgendes:
> 1. für den Betrieb von Scheinwerfer und Schlußleuchte brauchen
> anstelle der Lichtmaschine nur eine oder mehrere Batterien
> entsprechend Absatz 1 Satz 2 mitgeführt werden;

Also wenn das keine Ausnahmeregelung ist für Rennräder ist, was bitte dann?



Am 05.08.2012 12:32, schrieb Benutzer Name:
> Zahlen liegen nicht vor, da die Polizei den Unfallgrund Beleuchtung nicht
> statisch erhebt.
Wie gesagt, wir sollten dann so eine Erhebung fordern. Wenigstens mal
für ein paar (Winter-)Monate in 1-2 Bundesländern.



Am 05.08.2012 17:17, schrieb Michael Blödow:
>
> Da bin ich bei dir. Entweder nehme ich alle Räder unter einem gewissen
> Gewicht als Räder die normalerweise nicht im Straßenverkehr genutzt
> werden, oder keins. Ich würde nur die Grenze heute nicht mehr bei 11kg
> ansetzen sondern vielleicht bei 8.
Da bist du noch nicht ganz bei mir ... Das Gewicht des Fahrrads hat doch
weder Einfluss darauf wie schnell er Akku leer ist noch wie häufig er
vergessen wird!!! Folglich hat es auch überhaupt keinen Einfluss auf das
Gefahrenpotential. _Warum_ also eine Ausnahmeregelung für leichte
Sportgeräte im Straßenverkehr?



Am 05.08.2012 20:44, schrieb cbva:
> Wenn man von ein sportlichen Leistung von 160W des Radfahrers ausgeht
> sind auch beim guten Nabendynamo 5% Leistung weg. Schwerer ist ein
> Nabendynamo gegenüber einem LiPo Akku; dazu das Gewicht als drehende
> Masse.
Wenn ich (mit einer "sportlichen" Leistung von vielleicht 30W) mit dem
Fahrrad fahre und den Dynamo anschalte dann sind noch viel mehr als 5% weg.
Es geht doch hier nicht um das Rennen. Dafür können doch ausdrücklich
alle lichttechnischen Einrichtungen entfernt werden (sogar expliziet
gesetzlich erlaubt, siehe §67 Abs. 12 StVZO ). Es geht hier doch um die
Teilname am öffentlichen Straßenverkehr. Da sollten für alle die
gleichen Regeln gelten. Mal abgesehen davon sind ja zusätzliche Akkus
erlaubt, man muss den Dynamo also nur dran haben aber nicht benutzen.



Gruß
Björn




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