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ag-bauen-verkehr - Re: [Ag-bauen-verkehr] Reform Fahrradausrüstungs (Beleuchtung) Verordnung

ag-bauen-verkehr AT lists.piratenpartei.de

Betreff: Bundes-AG Bauen und Verkehr Diskussionsliste

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Re: [Ag-bauen-verkehr] Reform Fahrradausrüstungs (Beleuchtung) Verordnung


Chronologisch Thread 
  • From: Antiautor <Antiautor AT news.piratenpartei.de>
  • To: ag-bauen-verkehr AT lists.piratenpartei.de
  • Subject: Re: [Ag-bauen-verkehr] Reform Fahrradausrüstungs (Beleuchtung) Verordnung
  • Date: Sun, 05 Aug 2012 20:49:34 +0000
  • List-archive: <https://service.piratenpartei.de/pipermail/ag-bauen-verkehr>
  • List-id: Bundes-AG-Bauen-und-Verkehr <ag-bauen-verkehr.lists.piratenpartei.de>
  • Organization: Newsserver der Piratenpartei Deutschland - Infos siehe: http://wiki.piratenpartei.de/Syncom/Newsserver


Vielleicht mal ganz interessant für die Diskussion: im östlichen und südlichen Teil von Hamburg (Bergedorf und Harburg) sitzen die örtlichen Radsportvereine. Wer in Sportkleidung ein Sportrad fährt, wird von der Polizei nicht kontrolliert und braucht keine Radwege zu benutzen.

Hier gibt's Rennradfahrer, die machen sich einen Spaß draus, Blitzampeln auszulösen. Und zwar nicht in der Dreißiger- sondern in der Fünfziger- Zone! Das gibt jedes Mal ein Gejohle und gereckte Daumen aus den Autofenstern, dass es die reine Freude ist.

Überhaupt finde ich diese Diskussion ganz schön deutsch. Statt eine Verschärfung der Regeln zu fordern, wäre doch die Aufhebung der Leistungsbegrenzung für Fahrradleuchten viel sinnvoller. Man muss ja nicht befürchten, dass da Lichtleistungen wie bei Xenon bei rauskommen. So einen Akku würde niemand mitschleppen bzw. niemand eine 60- Watt Lichtmaschine treten wollen. Mehr als 5 Watt LED- Licht braucht man auch kaum, diese Anlagen gibt s auch zu kaufen, aber zugelassen sind sie in D nicht. Auf sowas gehen die Schergen auch ganz anders ab als auf ein kaputtes Licht am Opferrad.

Die Bestimmungen für die Fahrrad- Lichtanlagen zielen nämlich vorwiegend darauf ab, dass Auto- und Motorradfahrer nicht durch ein Fahrrad geblendet werden können. Als das Gesetz entstand, gab es nur simple Glühbirnen für alle. Inzwischen haben die Autos aber derart aufgerüstet, dass der Radfahrer seine herkömmliche Lichtanlage gepflegt vergessen kann, wenn er (möglichst noch auf einem links geführten Radweg) mit einem modernen Autoscheinwerfer konfrontiert ist. Wer das einmal erlebt hat wird bestätigen, dass diese Xenon- Leuchten die reinste Körperverletzung sind. Bis ein Autofahrer einen entgegenkommenden Radfahrer überhaupt wahrnimmt und *vielleicht* abblendet, sieht der Radfahrer nur noch bunte Kringel. Da wäre es nur recht und billig, wenn er seinerseits aufblenden könnte um auf seine Notlage aufmerksam zu machen. Darf er aber nicht.

Schon mal darüber nachgedacht?




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