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ag-bauen-verkehr - Re: [Ag-bauen-verkehr] Reform Fahrradausrüstungs (Beleuchtung) Verordnung

ag-bauen-verkehr AT lists.piratenpartei.de

Betreff: Bundes-AG Bauen und Verkehr Diskussionsliste

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Re: [Ag-bauen-verkehr] Reform Fahrradausrüstungs (Beleuchtung) Verordnung


Chronologisch Thread 
  • From: Michael Blödow <arkon0 AT gmx.de>
  • To: ag-bauen-verkehr AT lists.piratenpartei.de
  • Subject: Re: [Ag-bauen-verkehr] Reform Fahrradausrüstungs (Beleuchtung) Verordnung
  • Date: Mon, 06 Aug 2012 11:31:41 +0200
  • List-archive: <https://service.piratenpartei.de/pipermail/ag-bauen-verkehr>
  • List-id: Bundes-AG-Bauen-und-Verkehr <ag-bauen-verkehr.lists.piratenpartei.de>

Am 05.08.2012 20:44, schrieb cbva:

mich stört ein wenig an der Diskussion, das es zu viele Leute gibt, die genau wissen was richtig und gut ist. Haben aber nur ihre eigene Fahrradnutzung im Auge.
Im Link des Ursprungsposting stand viel wichtiges drin.

Der Link im Ursprungspost bezog sich auf eine Verordnung die vor 5 Jahren schon abgelehnt wurde. Das Thema ist 2006 schon gestorben.


Weiterhin. In Deutschland gibt es keine Ausnahmeregelung für Akkulicht bei Rennrädern. Im übrigen ist der Begriff Rennrad nicht definiert und
Das sieht unser Gesetzgeber aber anders, wer das Thema ein wenig überflogen hat hätte das mehrfache zitieren des §67 StVZO mitbekommen müssen. Ich denke man kann erwarten das jemand das Thema wenigstens anliesst bevor er antwortet.

genormt. Allenfalls gibt es eine DIN zur Herstellung von Rennrädern. Ansonsten ist ein Montainbike mit dem MTB-Rennen gefahren werden natürlich auch ein Rennrad.

Das sehen deutsche Gerichte wieder anders, die AGs die darüber zu entscheiden hatten stützen sich eher auf die österreichische Definition mit Rennradlenker und schmalen Reifen, was nun wirklich nicht zu einem MTB passt. Ein MTB kann schon deshalb nicht gemeint gewesen sein, weil es diese Art Fahrrad zur Zeit der Gesetzeserstellung noch nicht gab.

Es ist nicht definiert, ob beim Wiegen des Rades die Räder montiert sein müssen. Die 12kg Rennradregelung gilt für Österreich, wird von Rennradfahrern aber gerne zitiert in DE, denn nicht jeder Polizist ist ein Experte bei Fahrradrecht.

in der BRD gilt die 11kg Regelung laut §67 StVZO und da es sich um ein Fahrrad auf Straße und nicht im Deckenhänger handelt sind die 11kg inkl montierter Laufräder. Auch hier wieder ein verweis auf die Zeit der Gesetzeserstellung, dort waren die Profi-Rennräder die einzigen Räder unterhalb der 11kg Grenze. Würde man das Gesetz heute formulieren wäre das wohl eher bei 7kg oder 8kg anzusetzten.

Gruß Michael




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