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schiedsgericht-koordination - Re: [Schiedsgericht-Koordination] Satzungsänderungsanträge des Bundesvorstandes

schiedsgericht-koordination@lists.piratenpartei.de

Betreff: Schiedsgericht-Koordination

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Re: [Schiedsgericht-Koordination] Satzungsänderungsanträge des Bundesvorstandes


Chronologisch Thread 
  • From: Florian Zumkeller-Quast <branleb@googlemail.com>
  • To: Schiedsgericht-Koordination <schiedsgericht-koordination@lists.piratenpartei.de>
  • Subject: Re: [Schiedsgericht-Koordination] Satzungsänderungsanträge des Bundesvorstandes
  • Date: Tue, 16 Jun 2015 22:51:06 +0200
  • List-archive: <https://service.piratenpartei.de/pipermail/schiedsgericht-koordination>
  • List-id: Schiedsgericht-Koordination <schiedsgericht-koordination.lists.piratenpartei.de>

Hallo Marco,

das ist mir jetzt zu wichtig, daher schreibe ich doch nochmal.

Am Dienstag, 16. Juni 2015, 22:20:42 schrieb Marco Hauke:
> nachdem ich vorhin das Ganze überflogen habe, ist mir insbesondere der
> Punkt Befangenheit aufgefallen (bzw. "aufgestoßen"). Ich vermisse hier
> insbesondere die Möglichkeit für die Richter sich selbst Befangen zu
> erklären wie dies die bisherige Satzung vorsah.

Sah sie bisher nicht vor.
Siehe etwa BSG 3, 4, 5, 6, 7, 10, 11/15-H S zu diversen Verfahren des
Landesschiedsgerichte Bayern und Niedersachsen, zumindest teilweise auch mit
weiteren Nachweisen. Sieh auch meine Email an diese Liste vom 29.01.2015.

Für die weitere Einarbeitung in das Thema empfehle ich die Lektüre einer
Bundesverfassungsgerichtsentscheidung: Die Richterablehnung ist nicht als
innerdienstlicher Vorgang zu behandeln (vgl. BVerfGE 89, 28–38 = JurionRS
1993, 12726, abrufbar unter
https://www.jurion.de/Urteile/BVerfG/1993-06-08/1-BvR-878_90 ).


> Wenn ein Richter erkennt,
> dass er möglicherweise Befangen ist, muss er aus meiner Sicht diese
> Möglichkeit haben und zwar auch OHNE Näher auf seine Gründe einzugehen wenn
> er dies nicht will.

Nein. Das ist in meinen Augen nicht mit dem verfassungsgemäß garantierten
gesetzlichen Richter vereinbar, denn das wäre willkürlicher Entzug eines
Richters aus dem Verfahren.

Falls das eure bisherige Praxis sein sollte, bitte ich euch, das für
sämtliche
laufenden Verfahren ggf. zu heilen/nachzuholen.


-Florian

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