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schiedsgericht-koordination - [Schiedsgericht-Koordination] zu den Befangenheitsbeschlüssen beim LSG-BY - Re: Satzungsänderungsanträge des Bundesvorstandes

schiedsgericht-koordination@lists.piratenpartei.de

Betreff: Schiedsgericht-Koordination

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[Schiedsgericht-Koordination] zu den Befangenheitsbeschlüssen beim LSG-BY - Re: Satzungsänderungsanträge des Bundesvorstandes


Chronologisch Thread 
  • From: Holger van Lengerich <hvl@piraten-bayern.de>
  • To: nutellaberliner@yahoo.de, Schiedsgericht-Koordination <schiedsgericht-koordination@lists.piratenpartei.de>
  • Subject: [Schiedsgericht-Koordination] zu den Befangenheitsbeschlüssen beim LSG-BY - Re: Satzungsänderungsanträge des Bundesvorstandes
  • Date: Wed, 17 Jun 2015 16:12:34 +0200
  • List-archive: <https://service.piratenpartei.de/pipermail/schiedsgericht-koordination>
  • List-id: Schiedsgericht-Koordination <schiedsgericht-koordination.lists.piratenpartei.de>
  • Organization: Piratenpartei Bayern

Hallo Nutellaberliner,

Am 17.06.2015 08:48, schrieb nutellaberliner@yahoo.de:
Es gab da ja mal einen Fall in Bayern, in dem das ganze Gericht nach
und nach feststellte, befangen zu sein (ohne Gründe dafür anzugeben)
und die Richter untereinander noch darauf aufmerksam machten, dass sie
sich doch auch noch für befangen erklären wollten. Das sah von
außen eher wie Unlust, sich mit einem bestimmten, in Bayern eher
unbeliebten Komplex von Verfahren zu beschäftigen aus.
Insofern finde ich schon, dass auch aus der Erfahrung heraus, eine
Begründung doch eine ganz sinnvolle Sache ist.

Vielen Dank, dass Du das aufgreifst!

Wenn der Berichterstatter seine Kollegen auf ihre Pflicht nach § 5 Abs 1 SGO hinweist, weil die Besorgnis der Befangenheit aufgrund im Landesverband allgemein bekannter und innerhalb des Schiedsgerichts bereits ausführlich diskutierter Umstände offensichtlich ist, würde ich das eher mit dem Interesse an der Durchführung des Verfahrens nach rechtsstaatlichen Maßstäben als mit Unlust begründen. Ich halte es jedenfalls in so einer Situation für absolut unangebracht mit einem Richterkollegen weiter zu verhandeln, bei dem ich überzeugt bin, dass er einen offensichtlichen Interessenskonflikt hat.

Mir ist bweusst, dass wir Richter des LSG BY trotz dieser Intention bei den Beschlüssen zur Befangenheit von Richtern gravierende systematische Fehler gemacht haben und daraufhin völlig zu Recht vom BSG auch darauf hingewiesen worden sind.

BTW: Das die vom BSG monierten Beschlüsse der Befangenheit im Ergebnis zu mindest bei einem Teil der Richter des LSG-BY gerechtfertigt war, hat das BSG in den aktuellen Verweisungsen unserer Fälle (Beschlüsse vom 04.06.2015 unter http://piraten-bsg.de), die dieselben Verfahren betreffen, übrigens nicht mehr bezweifwelt und daraufhin unsere Handlungsunfähigkeit jeweils festgestellt. Über die weiteren Befangenheitsgesuche bzw. Selbstablehnungen war durch das LSG-BY in diesen Verfahren nicht mehr zu entscheiden, da die abgelehnten Richter mittlerweile entweder nicht mehr zum Schiedsgericht gehörten bzw. weil der Spruchkörper in diesen Verfahren bereits nur noch mit 2 Richtern besetzt war und somit die Handlungsunfähigkeit eingetreten ist.

Viele Grüße
Holger

--
Holger van Lengerich
Richter am Landeschiedsgericht der Piratenpartei Bayern




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