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nrw-pg-struktur - Re: [NRW PG Struktur] Entwurf kurzfristiger Regelungen

nrw-pg-struktur AT lists.piratenpartei.de

Betreff: Nrw-pg-struktur mailing list

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Re: [NRW PG Struktur] Entwurf kurzfristiger Regelungen


Chronologisch Thread 
  • From: Daniel Schwerd <Daniel.Schwerd AT Piratenpartei-nrw.de>
  • To: nrw-pg-struktur AT lists.piratenpartei.de
  • Subject: Re: [NRW PG Struktur] Entwurf kurzfristiger Regelungen
  • Date: Tue, 13 Jul 2010 11:46:29 +0200
  • List-archive: <https://service.piratenpartei.de/pipermail/nrw-pg-struktur>
  • List-id: <nrw-pg-struktur.lists.piratenpartei.de>

Olaf,

Am 13.07.2010 11:03, schrieb Olaf Wegner:

Es geht nicht um ein BV-Verbot. Ich habe in meinem Entwurf folgenden
Wortlaut vorgeschlagen:
(1) Der Landesverband Nordrhein-Westfalen der Piratenpartei Deutschland
gliedert sich in Kreis- (KVs) und Gebietsverbände (GVs), die sich aus
mehreren Kreisen und kreisfreien Städten zusammensetzen.

Hier steht nichts von einem Verbot, BVs würden somit in des Satzung
einfach nicht existieren. Was nicht existiert, muss man auch nicht
verbieten :-).

Ich kann Dir jetzt schon sagen, was dann 100%ig passieren wird: Es wird sich einer gründen, manche sind der Meinung, das geht nicht, andere sind der Meinung, es geht. Und schon haben wir den schönsten Streit, mit Schiedsgerichten, Prozessen, Flamewars und am Schluss austretenden Mitgliedern. Rechtsunsicherheit und das monatelange Binden von Ressourcen ist garantiert! Von Kosten und den Risiken für die Parteienfinanzierung und der Haftung des Vorstandes ganz zu schweigen.

Warum zum Teufel versucht ihr immer noch, eine bestimmte Struktur zu verbieten, um eine andere zu etablieren? Lasst die Leute doch bitte endlich arbeiten, in der Struktur, die ihnen passt. Schreibt nichts vor, verbietet nichts, sondern ermöglicht und macht Angebote.

Und wenn sich trotzdem BVs gründen würden, wären sie kein offizielles
Organ der Partei.


Daran habe ich erhebliche Zweifel. Was wäre, wenn die Bundespartei ihn anerkennt? Wäre die Tatsache, dass er in der Bundessatzung erwähnt ist, nicht schon genug Legitimation, um als Parteiorgan zu gelten?

Der einzige mögliche Konflikt besteht u.U. mit der Budendessatzung. Doch
wie ich schon ausgeführt habe sehe ich den nur bedingt. Denn eine höhere
Gliederung einer Partei darf, wenn ich die Kommentare zum ParteiG
richtig verstanden habe, einer niedrigeren Gliederung nicht
vorschreiben, wie sie sich zu strukturieren hat. Unter dieser Prämisse
wäre unsere Bundessatzung nicht konform mit dem ParteiG, wenn sie uns
verbieten würde auf BVs zu verzichten, womit diese Vorgabe nichtig wäre
und wir uns nicht an sie halten müssten.

Das ist streitig, da das ParteiG durchaus von Gebietsgliederungen spricht, könnte die Landessatzung dagegen verstoßen. Aber ich will das, ehrlich gesagt, gar nicht mehr vertiefen. Alleine die Tatsache, dass ein "bedingter", "möglicher" Konflikt besteht, ist mir schon zuviel, denn Rechtsunsicherheiten hatten wir genug.

Erst wollte man alle Verbände verbieten, jetzt nur noch die BV - mir riecht das nach Rückzugsgefechten. Die Gründe gegen ein Verbot sind bei BV dieselben wie bei allen anderen Verbandsformen.

Auf die Gefahr, mich zu wiederholen: Hört doch bitte mit solchen Experimenten auf. Die meisten Leute sind es leid.

Viele Grüße

Daniel Schwerd

--
Klarmachen zum Ändern!

Daniel.Schwerd AT Piratenpartei-nrw.de
http://www.daniel-schwerd.de/
http://twitter.com/netnrd





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