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nrw-maerkischer-kreis - Re: [NRW-Maerkischer-Kreis] NRW-Maerkischer-Kreis Nachrichtensammlung, Band 23, Eintrag 3

nrw-maerkischer-kreis AT lists.piratenpartei.de

Betreff: Nrw-maerkischer-kreis mailing list

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Re: [NRW-Maerkischer-Kreis] NRW-Maerkischer-Kreis Nachrichtensammlung, Band 23, Eintrag 3


Chronologisch Thread 
  • From: Frank Wollenweber <frank AT wollweb.de>
  • To: nrw-maerkischer-kreis AT lists.piratenpartei.de
  • Subject: Re: [NRW-Maerkischer-Kreis] NRW-Maerkischer-Kreis Nachrichtensammlung, Band 23, Eintrag 3
  • Date: Fri, 10 Jan 2014 18:54:22 +0100
  • List-archive: <https://service.piratenpartei.de/pipermail/nrw-maerkischer-kreis>
  • List-id: <nrw-maerkischer-kreis.lists.piratenpartei.de>

In Anbetracht

der noch folgenden Aufstellungsversammlungen, ist das Einhalten einer
fristgemäßen, auch formal unanfechtbaren Einladung norwendig.

Die Einladung für morgen entspricht diesen Formalien nicht und ist
somit nicht fristgemäß.

Der Sachverhalt Stimmrecht - Beitragsrückstand wurde nur im Zusammenhang
mit dem BWG kommentiert. Die Satzungen der Untergliederungen greifen
in unserem Fall nicht, da der Punkt Stimmrecht nicht ausgewiesen wurde.

Es bleibt also weiterhin eine offizielle Stellungnahme des LV in der Sache zur
Klärung im Raum - insbesondere, da wir noch die OVs ausstatten müssen.

Sinnvoll wäre die Anpassung der bereit verschickten Einladungen zu den
ggf. neuen Terminen.

Sollte im Vorfeld die Richtigkeit der Einladung für Morgen vom LV nicht
bestätigt werden, wäre eine nachträgliche Klärung durch das LSG der
nächste, richtige Schritt; vorbeugend vor Einsprüchen Dritter.

Frank






Am 10.01.2014 18:33, schrieb Andreas Friebe:
Hallo,

da gebe ich dir Recht Frank, darauf wurde bisher noch nie geachtet, aber
bei allen Einladungen (BTP/LPT) steht genau drin wann man
stimmberechtigt ist, dies haben wir anscheinend bisher versäumt. Sollte
man in Zukunft drauf achten.

Was die Stimmberechtigungen angeht hat Hans Immanuel recht:
AV: Wohnsitz in MK, Pirat, mind. 16, EU-Bürger
KMV: Mitglied im LV NRW & vKV MK, Pirat, Beitrag geleistet
Das passive Wahlrecht hat jeder, also jeder der im MK wohnt darf sich
für uns aufstellen lassen, wählen nur wie oben aufgeführt.

Ich sehe jetzt keine großen Probleme für morgen. Und auch nochmal, das
BWG ist hier nicht maßgäblich, sondern das Kommunalwahlgesetz ;)
Des Weiteren haben wir morgen auch gar keine KMV, so dass jegliche
Diskussion darüber eh obsolet ist.

Grüße
Andreas


Am 10.01.2014 18:12, schrieb Frank Wollenweber:
Aufklaren,

jetzt wird es schwierig, denn auch mit diesem Standpunkt liegts Du
nicht richtig.
Achim schilderte am Telefon, dass lediglich die für Ihn online
abrufbare Mitgliederliste
des LV für die Stimmberechtigung maßgeblich ist. Diese muß nicht
zwingend an
Mitgliedsbeiträge gekoppelt sein, was wiederum der BWG Auffassung
entspräche.

Aber noch einmal, das größere Problem bleibt unsere fristgemäße
Einladung, die nicht
den erforderlichen Formalien genügt.

Eine sehr kurzfristige, begründete Prüfung durch den LV wäre hier
hilfreich, nicht
irgendwelche Spekulationen.

Frank Wollenweber






Am 10.01.2014 17:58, schrieb Hans Immanuel Herbers:
Ahoi,

Am 10.01.2014 17:36, schrieb Frank Wollenweber:
Aufklaren,

hmm, leider deckt die unten aufgeführte Darstellung nicht die nach
BWG §21 Rn12 geschilderte
Ansicht, dass das Recht der Parteimitglieder, an
Bewerberaufstellungen mitzuwirken, nicht von der
Erfüllung der Beitragspflicht abhängig gemacht werden kann.
Lies bitte genau eh du zitierst. Ich schreibe ausdrücklich dass die
Beitragszahlung nur für die MV ein Kriterium ist, nicht für die
Aufstellungsversammlung. Du widersprichst genau dort, wo ich dasselbe
sage wie du.

Übrigens ist das Bundeswahlgesetz hier völlig belanglos, das regelt
nur die Wahl zum Bundestag. Hier greift das NRW Kommunalwahlgesetz.
Immerhin ist das Wahlrecht bei Kommunalwahlen ja auch breiter
gestaltet - 16-Jährige und EU Bürger.

Also bitte nicht kontra geben nur um kontra zu geben sondern dann,
wenn es in der Sache Meinungsverschiedenheiten gibt - und die hast du
gar nicht geäußert.


Viele Grüße


Hans Immanuel








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