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nrw-maerkischer-kreis - Re: [NRW-Maerkischer-Kreis] NRW-Maerkischer-Kreis Nachrichtensammlung, Band 23, Eintrag 3

nrw-maerkischer-kreis AT lists.piratenpartei.de

Betreff: Nrw-maerkischer-kreis mailing list

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Re: [NRW-Maerkischer-Kreis] NRW-Maerkischer-Kreis Nachrichtensammlung, Band 23, Eintrag 3


Chronologisch Thread 
  • From: Frank Wollenweber <frank AT wollweb.de>
  • To: nrw-maerkischer-kreis AT lists.piratenpartei.de
  • Subject: Re: [NRW-Maerkischer-Kreis] NRW-Maerkischer-Kreis Nachrichtensammlung, Band 23, Eintrag 3
  • Date: Fri, 10 Jan 2014 18:12:07 +0100
  • List-archive: <https://service.piratenpartei.de/pipermail/nrw-maerkischer-kreis>
  • List-id: <nrw-maerkischer-kreis.lists.piratenpartei.de>

Aufklaren,

jetzt wird es schwierig, denn auch mit diesem Standpunkt liegts Du nicht richtig.
Achim schilderte am Telefon, dass lediglich die für Ihn online abrufbare Mitgliederliste
des LV für die Stimmberechtigung maßgeblich ist. Diese muß nicht zwingend an
Mitgliedsbeiträge gekoppelt sein, was wiederum der BWG Auffassung entspräche.

Aber noch einmal, das größere Problem bleibt unsere fristgemäße Einladung, die nicht
den erforderlichen Formalien genügt.

Eine sehr kurzfristige, begründete Prüfung durch den LV wäre hier hilfreich, nicht
irgendwelche Spekulationen.

Frank Wollenweber






Am 10.01.2014 17:58, schrieb Hans Immanuel Herbers:
Ahoi,

Am 10.01.2014 17:36, schrieb Frank Wollenweber:
Aufklaren,

hmm, leider deckt die unten aufgeführte Darstellung nicht die nach BWG §21 Rn12 geschilderte
Ansicht, dass das Recht der Parteimitglieder, an Bewerberaufstellungen mitzuwirken, nicht von der
Erfüllung der Beitragspflicht abhängig gemacht werden kann.

Lies bitte genau eh du zitierst. Ich schreibe ausdrücklich dass die Beitragszahlung nur für die MV ein Kriterium ist, nicht für die Aufstellungsversammlung. Du widersprichst genau dort, wo ich dasselbe sage wie du.

Übrigens ist das Bundeswahlgesetz hier völlig belanglos, das regelt nur die Wahl zum Bundestag. Hier greift das NRW Kommunalwahlgesetz. Immerhin ist das Wahlrecht bei Kommunalwahlen ja auch breiter gestaltet - 16-Jährige und EU Bürger.

Also bitte nicht kontra geben nur um kontra zu geben sondern dann, wenn es in der Sache Meinungsverschiedenheiten gibt - und die hast du gar nicht geäußert.


Viele Grüße


Hans Immanuel








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